Jump to content

Parken Auf Gehweg


Recommended Posts

Folgendes Urteil kapier ich nicht:

 

AG LANGENFELD vom 16.03.2007, 15 OWI 100 JS 1454/07 79/07

Erlaubtes Gehwegparken bei Fehlen des Zeichens 315

 

Zu den Anforderungen an die Eindeutigkeit und Klarheit gesetzlicher Formulierungen als Voraussetzung für eine Ahndung als Ordnungswidrigkeit, konkret im Falle eines Parkens auf einem Gehweg und der Regelung des § 12 III Nr.8 c StVO (Zeichen 315). (Aus den Gründen: ...Gehwege sind solche öffentlichen Flächen, die zur Benutzung durch Fussgänger eingerichtet und bestimmt sind sowie durch Trennung von der Fahrbahn aufgrund ihrer Gestaltung äusserlich als solche erkennbar sind. Im vorliegenden Fall handelt es sich trotz der breiten Fläche in diesem Sinn um einen Gehweg. Jedoch ist dem Betroffenen darin Recht zu geben, als er auf die Formulierung des § 12 III Nr.8 c StVO abhebt. Sie ist in sich diametral widersprüchlich. Bei dem Zeichen 315 handelt es sich nicht um ein Verbotsschild, sondern um ein Erlaubnisschild. Die Formulierung bedeutet nichts anderes, als dass beim Nichtvorhandensein des Zeichens das Parken auf Gehwegen nicht verboten ist...).

 

Also m.W. leitet sich das Verbot des Gehwegparkens aus §2 Abs. 1 StVO ab: Fahrzeuge müssen die Fahrbahn benutzen

 

Die Aussage des §12 ist aber auch sehr komisch:

(3) Das Parken ist unzulässig, soweit es durch folgende Verkehrszeichen verboten ist:

3. Parken auf Gehwegen (Zeichen 315), auch mit Zusatzschild,

 

Zeichen 315 ist aber das hier:

http://www.verkehrsportal.de/images/zeichen/42/42_315.gif

 

Wie kann durch dieses Verkehrszeichen Parken auf Gehwegen laut §12 verboten werden? :lol::lol:

 

Und was sagt dieses AG-Urteil jetzt aus? Haben die Richter am Amtsgericht wieder zuviel getrunken oder gibt's hier jetzt eine Gesetzeslücke?

Link to post
Share on other sites

Die Aussage des §12 ist in dem Sinne nicht komisch das neben / vor Parkplätzen nicht geparkt werden darf, auch nicht vor Zeichen 314 Parkplatz. Nur in dem zugewiesenen Bereich darf geparkt werden.

 

Es darf also nicht neben dem ausgewiesenen Parkraum geparkt werden, weder auf der Fahrbahn, noch auf dem Gehweg.

 

MfG.

 

hartmut

Link to post
Share on other sites

Ja, das klingt logisch.

 

Aber das hier:

Bei dem Zeichen 315 handelt es sich nicht um ein Verbotsschild, sondern um ein Erlaubnisschild. Die Formulierung bedeutet nichts anderes, als dass beim Nichtvorhandensein des Zeichens das Parken auf Gehwegen nicht verboten ist...

 

Will das Gericht jetzt das Parken auf Gehwegen erlauben ???? Mace, Hilfe!! ( :cop01: )

Link to post
Share on other sites

Der Langtext ist soweit ich das übersehen kann leider nicht in Entscheidungssammlungen oder -datenbanken veröffentlicht.

Wer für mich eine Fundstelle hat, teilt mir diese bitte mit, damit ich den Langtext veröffentlichen kann..

 

Jedenfalls ist das Urteil für mich in der Sache falsch.

 

Das AG lehnt ein Parkverbot auf Gehwegen mit der lapidaren Begründung ab, §12 Abs. 3 Nr. 8 lit. c StVO würde nichts darüber aussagen, dass Gehwege nicht beparkt werden dürften. Das ist zwar richtig, jedoch ist in §12 Abs. 3 Nr. 8 lit. c StVO keine abschließende Regelung zu sehen.

 

In meinen Augen enthält die StVO aber an zwei Stellen klare Regelungen zum Verbot des Gehwegparkens, ebenso wie der Bußgeldkatalog eine eindeutige Regelung enthält.

 

 

1. §12 Abs. 4 S. 1 StVO ordnet an, dass am rechten Fahrbahnrand zu parken ist. §12 Abs. 4 S. 2 1. HS StVO dehnt diese Regelung auch für denjenigen aus, der nur hält. Der Gehweg ist nicht Bestandteil der Fahrbahn; er ist auch nicht als rechter Fahrbahnrand zu verstehen. Daher verstößt der, der auf dem Gehweg parkt, auch gegen §12 Abs. 4 S. 1 StVO.

 

2. Außerdem kann man im Umkehrschluss aus §12 Abs. 4a StVO entnehmen, dass der Gesetzgeber das Parken auf Gehwegen verbieten wollte. Sonst wäre die Formulierung "Ist das Parken auf dem Gehweg erlaubt..." so nicht getroffen worden. Der Umkehrschluss ist in der Rechtswissenschaft absolut anerkannt und wird in vielen Fällen beim Fehlen ausdrücklicher Gesetzlicher Regelungen angewandt. Meiner Meinung nach kann §12 Abs. 4a StVO nur einen logischen Schluss zulassen; nämlich, dass im Normalfall das Parken auf Gehwegen untersagt ist, wenn es nicht ausdrücklich erlaubt wird.

 

3. Schließlich weist auch Nr. 52 BKat mit der Formulierung "Unzulässig geparkt (...) in den Fällen, (...), oder auf Geh- und Radwegen". Der BKat alleine vermag zwar noch kein eigenständiges Verbot zu begründen, jedoch ist er als Auslegungshilfe der Vorschriften des §12 Abs. 4 S. 1 bzw. §12 Abs. 4a StVO zu verstehen. Der Gesetzgeber hat m.E. ausdrücklich klargestellt, dass er das Parken auf dem Gehweg als verbotswidrig einstuft. Demnach können die einschlägigen StVO-Vorschriften (wiederum m.E.) nur in diese Richtung interpretiert werden.

 

Das Urteil des AG Langenfeld begegnet daher rechtlichen Bedenken und ist mit geltendem Recht unvereinbar.

Meiner Überzeugung nach würde - im Falle einer Rechtsbeschwerde - das zuständige OLG das Urteil aus rechtlichen Gründen aufzuheben haben.

 

 

Außerdem ist nicht zu vergessen, dass das AG die niedrigste denkbare Instanz ist und dass Urteilen von AGs wenig bis gar keine Autorität zukommt; jedenfalls würde ich mich im Streitfall allenfals hilfsweise oder unterstützend darauf berufen..

Link to post
Share on other sites
  • 1 month later...

Falls es jmd interessiert:

 

Ich hab mich auf o.g. Urteil bezogen und wurde darauf verwiesen, dass dieses Urteil nicht maßgebend sei. Soll heißen, ich muss mein Strafzettel wegen Gehwegparken in Höhe von 25€ trotzdem zahlen.....naja ein Versuch war es wert

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...