Guest Uzun Posted May 6, 2006 Report Share Posted May 6, 2006 Hallo wurde vor 2Monaten mit 70 in der zone geblitzt usw... das einzig dumme war das es 13Tage vor Ende der Probezeit war usw....Nun war die behörde recht schnell und ich wurde bald angeschrieben....Da ich leider nach dem ich das Foto gesehen habe gemerkt habe dass ich mich nicht rausreden kann habe ich halt zugegeben. Und die Dame im Ordnungsamt sagte mir ich müsse mir aber keine Sorge um meine Probezeit machen da nicht Tag des Blitzen sondern Tag der Rechtssprechung gelte!! Nun haben a paar bekannte vo mir gsagt dass des a schmarn ist und der Tag des blitzens zählt Etz kam aber mein Bußgeldbescheid mit 225,60€ Geldbuße 1Monat Fahrverbotund 3Punkten für Flensburg Und es steht nix von einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung! <-- Mit dem Abgeben des scheines usw... hab ich kein Problem Probezeitverlängerung und Nachschulung wären halt bitter!! Aber das ist ja jetzt ausgeschlossen da es nicht draufsteht oder?? Quote Link to post Share on other sites
Niko 2 Posted May 6, 2006 Report Share Posted May 6, 2006 mit 225,60€ GeldbußeSo wie es aussieht unterstellt man dir Vorsatz.Und die Dame im Ordnungsamt sagte mir ich müsse mir aber keine Sorge um meine Probezeit machen da nicht Tag des Blitzen sondern Tag der Rechtssprechung gelte!!Das ist meiner Meinung nach FALSCH!! Probezeit: Und es steht nix von einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung! <-- Mit dem Abgeben des scheines usw... hab ich kein Problem Probezeitverlängerung und Nachschulung wären halt bitter!!Aber das ist ja jetzt ausgeschlossen da es nicht draufsteht oder??Das Schreiben mit der Anordnung zur Nachschulung kommt später! Sorry, hab` leider nur schlechte Nachrichten für dich! Gruß NikoNiko Quote Link to post Share on other sites
ernie04 0 Posted May 6, 2006 Report Share Posted May 6, 2006 Das ist meiner Meinung nach FALSCH!! Nope, es gilt IMHO der Tag der Rechtsgültigkeit. Gruß,ernie04 Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 6, 2006 Report Share Posted May 6, 2006 Nope, es gilt IMHO der Tag der Rechtsgültigkeit. Es gilt der Tattag MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
baizer 0 Posted May 7, 2006 Report Share Posted May 7, 2006 Stell dich schonmal auf einige langweilige Stunden in der Fahrschule und 2 weitere Jahre Probezeit ein Quote Link to post Share on other sites
FoxSierra 0 Posted May 7, 2006 Report Share Posted May 7, 2006 Das ist meiner Meinung nach FALSCH!! Nope, es gilt IMHO der Tag der Rechtsgültigkeit. Soweit ich weiss, war bis 2004 das Datum der Rechtskraft ausschlaggebend, und ab 2005 der Tattag. Man wollte damit wohl vermeiden, das man die Rechtskraft soweit hinausziehen kann, bis Punkte gelöscht oder Probezeiten abgelaufen sind. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted May 7, 2006 Report Share Posted May 7, 2006 Die Änderung Rechtskraft auf Tattag betraf nur die Punkte und NICHT die PZ. Änderung wurde zum 01. Februar 2005 wirksam. Gilt aber auch für Altfälle. Quote Link to post Share on other sites
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