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Rechtkraft Usw...?


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Guest Uzun

Hallo wurde vor 2Monaten mit 70 in der :( zone geblitzt usw...

 

das einzig dumme war das es 13Tage vor Ende der Probezeit war usw....

Nun war die behörde recht schnell und ich wurde bald angeschrieben....

Da ich leider nach dem ich das Foto gesehen habe gemerkt habe dass ich mich nicht rausreden kann habe ich halt zugegeben. Und die Dame im Ordnungsamt sagte mir ich müsse mir aber keine Sorge um meine Probezeit machen da nicht Tag des Blitzen sondern Tag der Rechtssprechung gelte!!

 

 

Nun haben a paar bekannte vo mir gsagt dass des a schmarn ist und der Tag des blitzens zählt

 

Etz kam aber mein Bußgeldbescheid

 

mit 225,60€ Geldbuße

1Monat Fahrverbot

und 3Punkten für Flensburg

 

 

Und es steht nix von einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung! <-- Mit dem Abgeben des scheines usw... hab ich kein Problem Probezeitverlängerung und Nachschulung wären halt bitter!!

 

Aber das ist ja jetzt ausgeschlossen da es nicht draufsteht oder??

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mit 225,60€ Geldbuße

So wie es aussieht unterstellt man dir Vorsatz.

Und die Dame im Ordnungsamt sagte mir ich müsse mir aber keine Sorge um meine Probezeit machen da nicht Tag des Blitzen sondern Tag der Rechtssprechung gelte!!

Das ist meiner Meinung nach FALSCH!! :(

 

Probezeit:

post-14-1143976890.gif

 

Und es steht nix von einer Probezeitverlängerung oder Nachschulung! <-- Mit dem Abgeben des scheines usw... hab ich kein Problem Probezeitverlängerung und Nachschulung wären halt bitter!!

Aber das ist ja jetzt ausgeschlossen da es nicht draufsteht oder??

Das Schreiben mit der Anordnung zur Nachschulung kommt später!

 

Sorry, hab` leider nur schlechte Nachrichten für dich! <_<

 

Gruß Niko

Niko

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Das ist meiner Meinung nach FALSCH!! :(

 

Nope, es gilt IMHO der Tag der Rechtsgültigkeit.

 

 

Soweit ich weiss, war bis 2004 das Datum der Rechtskraft ausschlaggebend, und ab 2005 der Tattag. Man wollte damit wohl vermeiden, das man die Rechtskraft soweit hinausziehen kann, bis Punkte gelöscht oder Probezeiten abgelaufen sind.

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