Guest Gast Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 Wann müssen bei einer Baustelle mit einspuriger Verkehrsführung Baustellenampeln aufgestellt werden? Wann müssen eigentlich in dem Baustellenabschnitt einmündende Straßen (und Feldwege) auch mit entsprechenden Lichtzeichenanlagen versehen werden oder für den Verkehr mit Absperrungen gesichert werden?Wenn letztere Maßnahmen unterbleiben und es kommt trotzdem zu einem Unfall, weil der aus der Einmündung kommende Verkehrsteilnehmer nicht registrieren konnte, in welcher Richtung der Verkehrsfluß erfolgte, kann man dann mit aussicht auf Erfolg die ausführende Baufirma verklagen? Quote Link to post Share on other sites
swen 0 Posted May 4, 2006 Report Share Posted May 4, 2006 Also ich kenne keine Baufirma, wo einfach so ne Straße repariert. Der Auftrag kommt ja vom Strasseneigner (Stadt, Kreis, Land, Bund). Die sagen auch welche Sperr und Sicherungsmassnahmen nötig sind. Als wir gebaut haben, wurde und auch genau gesagt welches Schilt, Absperrungen und Absicherungen wir Aufstellen müssen. Wenn es halt nicht für nötig gehalten wird, einen kleinen Weg wo vielleicht mal 2 Autos am Tag heraus kommen können, mit ner Ampel zu versehen.... ist dies ok.Als Autofahrer muss man immer genug selber Sorgfalt walten lassen.Fahre ich aus ner Seitenstraße und sehe da ist ne Baustelle, dann warte ich halt mal und schau wie die anderen fahren.Klar man sieht auch immer wieder Baustellen wo ich mir auch denke, wer hat denen gesagt wie se die Schilter aufstellen sollen? Da steht gleich nach nem wieder ein aber ob man das groß was machen kann wenn was passiert.... ??? Sagen die bestimmt: Hättest Dir aber denken können. (nicht die Polizei) sondern die wo verklagen möchtest und dies ist der Auftragsgeber. Quote Link to post Share on other sites
Schmiermaxe 0 Posted May 5, 2006 Report Share Posted May 5, 2006 Der Auftrag kommt ja vom Strasseneigner (Stadt, Kreis, Land, Bund). Die sagen auch welche Sperr und Sicherungsmassnahmen nötig sind.Nöh. Der Baulastträger beauftragt in der Regel eine Firma mit den entsprechenden Arbeiten. Diese holt sich die "verkehrsrechtliche Anordnung" von der zuständigen Behörde (je nach dem, ob es sich um eine Autobahn, Bundesstraße, kommunale Verkehrsfläche oder sonstwas handelt). Diese Behörde legt nach Regelplan fest, welche Maßnahmen getroffen werden. Quote Link to post Share on other sites
videofan 0 Posted May 12, 2006 Report Share Posted May 12, 2006 Genau wie eben geschrieben, entscheidend ist der Regelplan, genannt RSA (Richtlinien über Sicherung von Arbeitsstellen im Straßenraum oder so ähnlich). Aber dagegen wird trotz formeller Erlaubniserteilung von der Baufirma sehr häufig verstoßen und damit beginnt die Haftung. Quote Link to post Share on other sites
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