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Gebühren Der Busggeldstelle Höher Als Strafe!


Guest Monte

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Hallo Freunde und Mitstreiter,

 

folgende Sachlage benötigt die dringende Hilfe eines "Veteranen". Der letzte Tipp vonhier hat übrigens gloreichst funktioniert... :angry:

 

Ich habe mit einemMoetwagen eine Parkknolle bekommen und da diese nach meinem gesunden Menschenverstand pure abzocke war, da man ab 18h sowieso dort parken durfte und ich kurz vorher dort war (Wohngegend! keine Geschäftsstraße) habe ich mich zunächst aufgeregt und die KNolle erst einmal ignoriert. Bzw., die Knolle ist ohne von mir bemerkt zu werden verloren gegangen...

 

Zur INfo, mein Wohnsitz ist seit einiger Zeit im Ausland.

 

Der Verstoß war im Juni, also dachte ich zunächs...Schwein gehabt.

Nun habe ich aber im Novmeber einen Bescheid bekommen und zwar an eine meiner alten Adressen, wo noch Verwandtschaft unter gleichem Namen wohnt aber ich selbst nicht mehr (daher hat die Post es als offiziell "zugestellt" gewertet).

 

In dm Schreiben steht noch, dass die Verjährungfrist "zwischenzeitlich durch Anordnung nach §33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG unterbrochen wurde"

keine Ahnung ob das überhaupt Ok ist.

 

 

Nun der Skandal, die Gebühren der Bußgeldstelle, sind durch Ihre (völlig falschen) ermittlungen nun höher als die Strafe: 25€ Strafe, 20€ Gebühr, 10,67 Auslagen der Bußgeldstelle und ich soll das alles zahlen.

 

Entschuldigung, aber zum ersten bin ich doch nicht verpflichtet allen der Mietwagenfirma permanent meine Adresse mitzuteilen sollte ich ein Bußgeld bekommen haben, von dem ich ja auch nichts wusste.

 

Dann hätten die guten das ganze ja gerne an meinen Wohnsitz in England schicken können anstatt meine Familie damit zu belästigen.

Problem ist dabei, dass besagte Familie mir es weitergeleitet (Zustellung der Post bestätigt!) hat und ich darauf bei der Stelle anrief und mich beschwerte; kann also nicht mehr argumentieren, dass ich es nie bekommen hätte.

 

ich hoffe ich habe in meiner Aufgebrachtheit keine Details vergessen.

 

Wer weiß Rat?

 

Olli

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Ich habe mit einemMoetwagen eine Parkknolle bekommen und da diese nach meinem gesunden Menschenverstand pure abzocke war, da man ab 18h sowieso dort parken durfte und ich kurz vorher dort war (Wohngegend! keine Geschäftsstraße) habe ich mich zunächst aufgeregt und die KNolle erst einmal ignoriert. Bzw., die Knolle ist ohne von mir bemerkt zu werden verloren gegangen...

Du hast also das (freiwillige) Verwarngeldangebot nicht angenommen. Dann kommen auf jeden Fall Auslagen und Gebühren dazu, das ist richtig.

Zur INfo, mein Wohnsitz ist seit einiger Zeit im Ausland.
Ordentlich gemeldet?
Der Verstoß war im Juni, also dachte ich zunächs...Schwein gehabt.

Nun habe ich aber im Novmeber einen Bescheid bekommen

Das ist auch OK. Verjährungsfrist 3 Monate, zzgl Postlaufzeit. Kann also gut hinkommen.

und zwar an eine meiner alten Adressen, wo noch Verwandtschaft unter gleichem Namen wohnt aber ich selbst nicht mehr (daher hat die Post es als offiziell "zugestellt" gewertet).
Bist du dort evtl. noch gemeldet?
In dm Schreiben steht noch, dass die Verjährungfrist "zwischenzeitlich durch Anordnung nach §33 Abs. 1 Nr. 5 OWiG unterbrochen wurde"

keine Ahnung ob das überhaupt Ok ist.

Vermutlich ja.

Nun der Skandal, die Gebühren der Bußgeldstelle, sind durch Ihre (völlig falschen) ermittlungen nun höher als die Strafe: 25€ Strafe, 20€ Gebühr, 10,67 Auslagen der Bußgeldstelle und ich soll das alles zahlen.
Der größte Teil der Gebühren und Auslagen fällt automatisch durch die Nichtannahme des Verwarngeldangebotes an. Vollkommen unabhängig davon, ob weitere Ermittlungen nötig sind oder nicht.
Entschuldigung, aber zum ersten bin ich doch nicht verpflichtet allen der Mietwagenfirma permanent meine Adresse mitzuteilen sollte ich ein Bußgeld bekommen haben, von dem ich ja auch nichts wusste.

Du bist aber Verpflichtet, bei der Anmietung deine korrekte Anschrift anzugeben. Weiterhin bist du (zumindest in D) verpflichtet, den entsprechenden Behörden deinen korrekten Wohnsitz mitzuteilen.

Dann hätten die guten das ganze ja gerne an meinen Wohnsitz in England schicken können anstatt meine Familie damit zu belästigen.
Das wäre bestimmt sogar geschehen, wenn du dich in D ordentlich abgemeldet hättest. Übrigens wäre - wenn deine tatsächliche Adresse nicht ermittelbar ist - ggf. sogar eine sog. öffentliche Zustellung möglich...
Problem ist dabei, dass besagte Familie mir es weitergeleitet (Zustellung der Post bestätigt!) hat und ich darauf bei der Stelle anrief und mich beschwerte; kann also nicht mehr argumentieren, dass ich es nie bekommen hätte.

Wie wäre es, dann einfach zu zahlen? Vermeidet auf jeden Fall unnötige Aufregung...

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Tja - erst ein Verwarnungsangebot nicht annehmen und dann meckern tststs.

Du kannst natürlich Einspruch einlegen und behaupten, du seiest nicht gefahren..... :angry:

 

ab 18h sowieso dort parken durfte und ich kurz vorher dort war
18 Uhr ist 18 Uhr ist 18 Uhr (und nicht kurz vorher).

Wer bestimmt, ob kurz kurz ist? Du?? die Behörde??

Der Gesetzgeber jedenfallst nicht.

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Du kannst natürlich Einspruch einlegen und behaupten, du seiest nicht gefahren..... :angry:

Aha! Eben!

 

Halterhaftung im stehenden Verkehr!

 

Es wäre dann nur noch zu klären, dass es nicht irgendwelche Einschränkung bei einer nächsten Anmietung gäbe, wobei: derartige Firmen gibt es bei Bedarf genug.

 

Außerdem: gibt es irgendwelche Sätze in den AGBs die da heißen, "Kann der Versursacher nicht ermittlet werden ist der Mieter dran" oder so. Weiß nicht, ob solche Klauseln wirksam sind, wäre aber auch zu prüfen.

 

Wieso eigentlich "offiziell zugestellt" war es ein "Einschreiben" oder wie läuft das bei euch?

 

Grüße

 

Bube

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Die Mietwagenfirma bekommt vom weiteren Verfahren gar nichts mehr mit und wird auch nicht mehr gefragt.

 

Mach auf Halterhaftung. Lege Einspruch ein und schreibe, dass du das Auto nicht dort abgestellt hast und du dich nach so langer Zeit auch nicht mehr erinnern kannst, wer das war.

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Hallo, zunächst diese Infos noch:

 

Ich habe mich in D korrekt abgemeldet und mein gemeldeter Wohnsitz ist im Ausland. Zunächst hatte ich meinen WOhnsitz jedoch in der Gemeinde des Verstoßes, dann übergangsweise bei meinen Angehörigen die den Bescheid per POSTEINSCHREIBEN bekommen haben und von dort habe ich mich ins Auslands abgemeldet. Der Weg der Knolle ist also klar, zunächst meine alte Adresse in alter Gemeinde propiert, dann zur neuen Adresse, wo das Einschreiben dann ankam obwohl ich nicht mehr amtlich gemeldet war.

 

Wie funktioert die Halterhaftung-Methode denn im Detail?

 

Thanx,

 

Monte

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Schön, dass du uns das erzählt, ist aber für die Anschuldigung/weitere Vorgehensweise völlig uninteressant.

 

Halterfaftung ist weniger Methode als Grundsatz: geht es um ein Vergehen, welches "im Stehen" durchgeführt wurde, kann nicht der Halter dafür haftbar gemacht, das der Verursacher nicht gefunden werden kann.

 

Wenn du neben der Forumssuche nochmal Tante Google fragst, weiß die bestimmt auch noch was drüber.

 

@dagegen: wahrscheinlich hast du mit deiner Einschätzung bzgl. Vermieter recht, ganz sicher kann man sich aber wohl nicht sein (evt. FB-Auflage, auch wenn sie für mich keinen Sinn macht?).

 

Grüße

 

bube

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@monte

Ich hatte neulich einen ähnlichen Fall: Auch falsch geparkt, das Schreiben (warscheinlich Anhörungsbogen) ignoriert. Dann kam gleich der Kostenbescheid über 15€ + 3,19€ (max. 5,60€), da der Fzg-Führer nicht ermittelt werden konnte.

 

Wenn du das erreichen willst, darfst du nicht zugeben gefahren zu sein. Da der Fzg-Führer bei Parkverstößen nicht ermittelt werden kann, wir dem Mieter als Beauftragten des Halter eine Verfahrensgebühr von eben diesen 15€ auferlegt. Damit wirst du dann wohl leben müssen.

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