Jump to content

Gehen die Punkte an den Halter oder Fahrer?


Guest Gast_John

Recommended Posts

Guest Gast_John

Hallo,

 

ein Bekannter fuhr an einer Radaranlage mit zu hoher Geschwindigkeit, macht 25,- Euro, wurden sofort gezahlt.

Desweiteren wurden der Schalldämpfer und die blanken Reifen mit einer Mängelkarte gerügt (Vorführung ausschließlich bei der Polizei).

Wird wohl ein Bußgeld von 100,- bis 150,- Euro und 2 x 3 Punkte werden.

Der Halter des Fahrzeuges ist aber nicht der Fahrer sondern ein Verwandter.

Meine Fragen:

 

Wer bekommt die Punkte, der Fahrer oder der Halter; oder beide ?

 

Wie hoch wird das Bußgeld, 2 x 50,- oder 2 x 75,- Euro ?

 

Was geschieht, wenn bei der Vorführung die nicht entdeckten Mängel (Katzenauge, Nummernschildbeleuchtung, Blinker usw.) ins Auge fallen ?

 

Womit muß er rechnen, wenn er beim Fahren (Sonntagsausflug) erwischt wird, bevor vorgeführt wurde ?

 

Danke für eure Hilfe !

 

John

Link to post
Share on other sites

Beide bekommen ein Bußgels und Punkte (für den Fahrer der geringere Satz, für den Halter der höhere, wie hoch die genau sind,w eiß ich jetzt aber auch nicht aus dem Kopf)

 

Was geschieht, wenn bei der Vorführung die nicht entdeckten Mängel (Katzenauge, Nummernschildbeleuchtung, Blinker usw.) ins Auge fallen ?
ggf. eine weitere Mängelkarte

 

 

Womit muß er rechnen, wenn er beim Fahren (Sonntagsausflug) erwischt wird, bevor vorgeführt wurde ?

Würde ich ihn beim "Sonntagsausflug erwischen und er zeigt mir die bereits ausgestellte Mängelkarte, würde ich eine weitere OWi fertigen, in welcher dann der Vorsatz unterstellt werden könnte

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@goose: Bedeutet eine Mängelkarte immer gleich eine Anzeige?

 

Ich habe schon mal eine bekommen, die aber kostenlos war. Ich mußte halt innerhalb einer Woche zum Revier, vorführen und gut war?!

 

Würde ich ihn beim "Sonntagsausflug erwischen und er zeigt mir die bereits ausgestellte Mängelkarte, würde ich eine weitere OWi fertigen, in welcher dann der Vorsatz unterstellt werden könnte
Man hat doch eine Woche Zeit um die Mängel zu beseitigen?!

 

Grobi

Link to post
Share on other sites

Nein, eine Mängelkarte bedeutet nicht automatisch eine Anzeige. Eine Mängelkarte stell eich auch aus, wenn z.B. ein Bremslicht defekt ist und ich irgendwie daß Gefühl habe, daß der Fahrer das nicht unbedingt in nächster Zeit erledigen will. Trotzdem verwarne ich dort mündlich.

 

Man hat doch eine Woche Zeit um die Mängel zu beseitigen?!

Ja, aber in dieser einen Woche darfst du trotzdem nicht nach Lust und Laune weiter mit dem Fahrzeug herumfahren. Der verkehrswidrige Zustand ist unverzüglich zu beseitigen, wird das Fahrzeug nicht innerhalb einer Woche vorgezeigt, geht der Durshcschlag der Mängelkarte zur Zulassungsstelle, die dann (nach einigen weiteren Fristen) weitere Maßnahmen treffen wird (ggf. Zwangsstillegung)

(Die Mängelkarte ist kein Freifahrschein, daß du jetzt eine Woche fröhlich mit abgefahrenen Reifen fahren darfst)

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites

@goose:

(Die Mängelkarte ist kein Freifahrschein, daß du jetzt eine Woche fröhlich mit abgefahrenen Reifen fahren darfst)

 

Das ist schon klar. Bekomme ich aber Samstags eine Mängelkarte und ich kann den Mangel nicht selbst beheben, kann ich doch Sonntags nicht noch eine für denselben Mangel bekommen.

 

Ebenso, wenn ich eine MK am Montag bekäme, mein Auto aber am Donnerstag eh zur Inspektion müsste, wo der Mangel evtl. wesentlich billiger beseitigt werden kann (wenn z.B. bestimmte Arbeitsschritte ohnehin gemacht werden müssten).

 

Der Begriff "unverzüglich" ist ja schön dehnbar...

 

Grobi

Link to post
Share on other sites
Guest Gast_John

Danke Goose,

 

dann kann man wirklich keinem empfehlen, sein Fahrzeug auf jemand aus der Verwandschaft anzumelden, aus welchem Grund auch immer.

Das macht dann zusammen 250,- Euro Bußgeld und 12 Punkte.

Wäre das Fahrzeug auf den Fahrer zugelassen: 100,- Euro und 6 Punkte.

Mal gespannt ob´s dabei bleibt ! :(

 

Grüße

John

Link to post
Share on other sites
Das ist schon klar. Bekomme ich aber Samstags eine Mängelkarte und ich kann den Mangel nicht selbst beheben,  kann ich doch Sonntags nicht noch eine für denselben Mangel bekommen.

 

Ebenso, wenn ich eine MK am Montag bekäme, mein Auto aber am Donnerstag eh zur Inspektion müsste, wo der Mangel evtl. wesentlich billiger beseitigt werden kann (wenn z.B. bestimmte Arbeitsschritte ohnehin gemacht werden müssten).

 

Der Begriff "unverzüglich" ist ja schön dehnbar...

Es kann Dir aber passieren, wenn Du von ein und demselben Kollegen ein 2. Mal angehalten wirst - ohne daß die Mängel zuvor behoben wurden -, daß Du mit erheblichen "Schwierigkeiten/Konsequenzen" rechnen mußt. Kommt auf Art und Umfang der Mängel an und auf das, was Dir der Kollege bei der 1. Kontrolle gesagt hat.

 

Wenn ich jemandem die Weiterfahrt untersagt habe (i.d.R. darf er je nach Entfernung und Art/Umfang der Mängel bis nach Hause oder zur nächsten Fachwerkstatt fahren) und ich sehe ihn 2 oder 3 Tage später erneut, ohne daß sich am Zustand des Fahrzeuges etwas geändert hat, so kann es durchaus vorkommen, daß er nun eine Anzeige bekommt, ich ggf. den Fz.-Schlüssel vorläufig sicherstelle und u.U. sogar das Fahrzeug abschleppen/umsetzen lasse/lassen muß. EINZELFALLABHÄNGIG!!!

 

Soviel zum Begriff "dehnbar" :(

Link to post
Share on other sites

@Bluey: Ich habe jetzt einen konkreten Fall: Bei meinem Omega ist gestern der Endtopf abgefallen (Rost). Den Topf selbst habe ich in den Kofferraum gelegt.

 

Ich habe einen neuen Auspuff bei einem Discounter bestellt, er wird ca. am Donnerstag hier sein. So lange muß meine Freundin jetzt halt ohne Topf fahren.

Kann man dazu gezwungen werden, den Topf bei Opel erneuern zu lassen, was locker das 5-fache des Discounters kosten würde??

 

Grobi

Link to post
Share on other sites
Wäre das Fahrzeug auf den Fahrer zugelassen: 100,- Euro und 6 Punkte.

 

Das ist nicht ganz richtig. Punkte gibts nur ein mal, die Geldbuße erhöht sich aber je Reifen (z.B. für den Fahrer 1 Reifen = 50 Euro + 3 Punkte und 2 Reifen 100 Euro + 3 Punkte) - steht hier noch irgendwo in einem anderen Thread, weiss aber leider nicht mehr in welchem ich es gelesen hab.

 

Hier nochmal die Sätze für Fahrer und Halter:

 

Fahrer - 50 Euro und 3 Punkte

Halter - 75 Euro und 3 Punkte

 

Gruß

Speed-Driver

Link to post
Share on other sites
Guest Gast_John

@ Speed-Driver,

 

ich rechne:

 

Motorrad BE erloschen = 3 Punkte jeweils für Fahrer und Halter

Motorrad Reifen 2x blank = 3 Punkte jeweils für Fahrer und Halter

 

Motorrad BE erloschen = 50,- Euro für Fahrer

Motorrad Reifen 2x blank = 100,- Euro für Fahrer

 

Motorrad BE erloschen = 75,- Euro für Halter

Motorrad Reifen 2x blank = 150,- Euro für Halter

 

macht 375,- Euro zuzüglich Verwaltungsgebühren in welcher Höhe ca. ?? :(

 

Danke für die Antwort

 

John

Link to post
Share on other sites

Diese Regelung, daß man für jeden abgefahrenenen Reifen bezahlt, gibt es nicht mehr. Mittlerweile ist es gleichgültig, ob einer oder alle Reifen runter sind.

 

Für den Halter gilt:

 

331612 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs (außer Mofa) oder des Anhängers an, obwohl die Reifen mangelhaft *) waren, bzw. ließen sie zu.

§ 31 Abs. 2, § 30, § 69a StVZO; § 24 StVG; 189.2 BKat

B - 1 75,00

 

318630 Sie ließen zu bzw. ordneten die Inbetriebnahme des zulassungspflichtigen Fahrzeuges an, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

§ 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat

A - 3 50,00

 

Für den Fahrer gilt:

 

336606 Sie führten das Fahrzeug, obwohl dessen Reifen keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe bzw. keine ausreichenden Profilrillen oder Einschnitte besaß.

§ 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 212 BKat

B - 3 50,00

 

 

318606 Sie setzten das zulassungspflichtige Fahrzeug in Betrieb, obwohl die Betriebserlaubnis erloschen war.

§ 18 Abs. 1, § 19 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 178 BKat

A - 3 50,00

 

Die Verstöße sind IMHO in Tatmehrheit zu betrachten.

 

Gruß

Goose

Link to post
Share on other sites
Guest Gast_John

Nochmals vielen Dank Goose,

 

 

ich schätze, daß jetzt alles richtig geschätzt werden kann.

 

Nur das mit der Betrachtung in Tatmehrheit verstehe ich leider nicht.

 

Ist das ein versteckter Rabatt oder soetwas ?? :(

 

 

Danke, danke..........und gute Fahrt !

 

John

Link to post
Share on other sites

@Gast_John

 

Tatmehrheit bedeutet Du wirdst für jeden Verstoß belangt. Das Gegenstück dazu ist Tateinheit, hier wird nur der höchste Verstoß geahndet. Zur Tateinheit ist noch zu sagen, dass wenn mindestens ein Verstoß im Anzeigebereich (mit Punkten) liegt, das Bußgeld angemessen erhöht werden kann.

 

Hoffe die kurze Beschreibung reicht Dir. Wenn nicht frag noch mal! :(

 

@Goose

Gut zu wissen. Solche Änderungen kriegt man leider nicht immer mit. :100:

 

Gruß

Speed-Driver

Link to post
Share on other sites

@Speed Driver: Ich habe mich geirrt, für den Halter trifft der speziellere Tatbestand

 

331690 Sie ordneten die Inbetriebnahme des Kraftfahrzeugs an, bzw. ließen sie zu, obwohl dessen Reifen keine vorschriftsmäßigen Profilrillen oder Einschnitte oder keine ausreichende Profil- oder Einschnitttiefe besaß.

§ 31 Abs. 2, § 36 Abs. 2, § 69a StVZO; § 24 StVG; 213 BKat

B - 3 75,00

 

zu (somit gibt es für den Halter auch drei Punkte und nicht nur einen.

 

Mangelhafte Reifen dürften solche sein, an denen z.B. die Seitenflanken erheblich beschädigt sind, welche unzulässigerweise nachgeschnitten wurden o.ä.

 

Ein Erlöschen der BE kann IMHO bei einem abgefahreren Reifen nicht vorliegen, da der Gesetzgeber hierzu das Vornehmen von Änderungen voraussetzt (§19 (2) StVZO)

Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...