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Speed-Driver

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  1. @Michael Ich hab beim Schreiben meines Textes nicht mitgekriegt, dass bereits jemand geantwortet hat. Hast aber recht ich habe den Link nicht angeklickt, habe nicht dran gedacht, dass mein Wissen in dem Punkt nicht mehr aktuell war. Zum Glück gibts immer ein paar aufmerksame Forummitglieder die einen Notfalls berichtigen! @Maexe2 Sorry, für die nicht mehr aktuelle Antwort! Gruß Speed-Driver
  2. Schlechte Organisation scheint ne Berufsübergreifende Krankheit zu sein, warum sollten die Cops da besser sein als wir "normal Sterblichen"!? Gruß Speed-Driver
  3. Wird ich nie tun! Ich gehe davon aus, dass sie nur bestätigen würden wie motiviert sie sind. Nein, im Ernst, ich kenne ein paar Cops persönlich, wenn man ihnen glauben darf ist es manchmal ein wirklich hartes Brot! Soll, ein kompliment an unsere Ordnungshüter sein! Also hat es sich doch gelohnt. Dafür bemüht man sich doch gern mal auf die Wache! Gruß Speed-Driver
  4. Du musst einfach einen Brief nach Flensburg schicken. Diesem musst Du eine behördliche Identitätsbescheinigung (amtliche Beglaubigung der Unterschrift) beilegen, ist z.B. bei der Gemeinde erhältlich. So wird sichergestellt, dass nur Du diese Auskunft erhältst. In dem Brief musst Du natürlich sämtliche Personalien angeben. Und der Brief könnte in etwa so aussehen: Kraftfahrt-Bundesamt Verkehrszentralregister 24932 Flensburg Betr.: Auskunft aus dem Verkehrszentralregister für Max Muster, geb. 12.03.1977 in Berlin, wohnhaft Musterstraße 77, 12345 Musterstadt Ich bitte um Auskunft über die
  5. Um zu testen wie flexibel unsere Cops sind oder einfach um die Behörden etwas zu beschäftigen! Gruß Speed-Driver
  6. Keine Ahnung! Kann auch ein kleiner Rechtschreibfehler gewesen sein. Sollte nur ein Beispiel sein! Gruß Speed-Driver
  7. Also in der Regel dauert es ein paar Monate, meist so um die sechs. Aber wie gesagt es kann auch länger dauern. Gruß Speed-Driver
  8. Die Nachschulung verjährt erst nach zwei Jahren. Das mit den drei Monaten gilt nur für den eigentlichen Verkehrsverstoß, sprich wenn drei Monate und 14 Tage (Zustellfrist) vorüber sind und nichts kommt, ist es verjährt. Da Du aber schon bezahlt hast und somit auch alles abgeschlossen ist, trifft das auf Dich nicht mehr zu. Gruß Speed-Driver
  9. Die können den Ort des geschehens auch nach Timbugdu verlegen. Jeder hat halt seine Version. Und es kommt halt drauf an wem der Richter mehr glaubt. Das kann denk ich keiner von uns vorhersagen. Viel dürfte aber bei der Sache nicht herauskommen. Vielleicht meldet sich ja noch jemand der mehr mit solchen Sachen zu tun hat und kann uns mal seine Erfahrungen schildern. Gruß Speed-Driver
  10. Vorfahrt ist Vorfahrt, da hätte sein Vater auch mit 150 dran vorbeibrettern können und der ander hat trotzdem nicht vor ihm einzufahren und wäre bei einem Unfall schuld (nur nicht in dem Maße wie bei vorgeschriebenen 100 km/h ). Aber, dass ist nicht der Punkt. Hier wird schön deutlich, wie jeder seine Geschichte erzählen kann. Deshalb glaub ich wird die Sache einfach wie schon gesagt im Sande verlaufen. Gruß Speed-Driver
  11. Wobei wir dann, bei den unnötigen Problemen wären. Wahrscheinlich wird die Sache dann im Sande verlaufen und sein Vater hat sich unnötig Stress gemacht. Obwohl man nicht einfach von vornerein sagen kann, er hätte gegen zwei Aussagen keine Chance, es kommt auf die Glaubwürdigkeit an. Die sollen doch erstmal erklären wie sie so plötzlich vor sein Auto gekommen usw. Gruß Speed-Driver
  12. @indy Mag ja sein. Aber wegen so einem Vollidioten würd ich mir keine besonderen Umstände machen. Manche kriegen es halt nicht auf die Reihe und versuchen die Schuld auf andere abzuschieben. Einfach HIRNLOS! Deswegen bitte meine Aussage von vorhin nicht falsch verstehen. Man kann schon durchaus so handeln wie es sein Vater gemacht hat, unbedingt notwendig finde ich es aber nicht. Gruß Speed-Driver
  13. Also meine Rechtsschutz, war ab Vertragsbeginn Leistungspflichtig. @ferry911 Da Du aber Schreibst, dass Du sie erst zwei Wochen später abgeschlossen hast sehe ich da wenig Chancen. Einfach mal die Vertragsbedingungen durchlesen oder Versicherungsfritzen fragen. Gruß Speed-Driver
  14. Würden es alle so handhaben, gebe es wohl kaum Privatanzeigen. Ohne jemanden zu nahe zu treten, hier sind wohl zwei Sturköpfe aufeinader getroffen. @Roadrunner Ist nichts gegen Deinen Vater. Wenn man bei der Situation nicht dabei ist kann man es schlecht beurteilen wie schlimm es tatsächlich war. Den Aufwand wäre mir es aber nicht wärt gewesen. Ob der andere sich nun Entschuldigt hätte oder nicht. Er kann sich ja auch einfach nur verschätzt haben!? Gruß Speed-Driver
  15. Sagen wir mal Du wärest geblitzt worden, würde es für Dich zwar nicht gerade angenehm werden, aber den Schein bist Du nicht gleich los. Du würdest zunächst den selben Strafzettel, in der selben Höhe bekommen wie ein Fahrer ohne Probezeit. Das Problem wäre dann allerdings, dass Du noch zur Nachschulung müsstest (ca. 300 €) und das Deine Probezeit auf vier Jahre verlängert werden würde. Jetzt kannst Du nur abwarten, wenn Du Dich verrückt machst bringt das auch keinem was. Und eigentlich bemerkt man den Blitz auch, Du hast also gute Chancen das nichts kommt. Gruß Speed-Driver
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