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Alkohol


Guest Gast

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ist alkohol am steuer nicht eine straftat?

 

Nicht unbedingt

 

Straftat: ab 1,1 %o grundsätzlich, ab 0,3 %o bei Ausfallerscheinungen (die meisten Unfälle, Schlangenlinien etc.)

 

OWi: zwischen 0,5 %o und 1,09 %o, wenn keine Ausfallerscheinungen hinzukommen.

 

Die Speicherfristen bezüglich der Flenspunkte stimmen so.

 

Gruß

Goose

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Soviel ich weiß ist es so, dass wenn man mit 0,3 Promille z. B. einen Unfall baut, dass dann ebenfalls von Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird und dieser Vorfall als Straftat gewertet wird.

 

D. h. Führerscheinentzug, 7 Punkte, Vorstrafe etc. Korrigiert mich, falls ich mich irren sollte.

 

Viele Grüße

 

Gast

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Muß ich etwas korrigieren... Vortsrafe (Eintrag ins Strafregister) - noch nicht gleich... da müssen schon schwere Schäden nach dem "Verursacher-Folgen-Prinzip entstanden sein... aber die max. 7 Punkte - die könnten bei satten Unfällen eintreten.Und natürlich der Entzug der FE für mindestens 6 Monate...

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@goose

 

Bei Unfall gibt es zwischen 0,3 und 0,49 doch auch zuzätzlichen Stress. Was ist das?

@blauer bmw: Das stimmt schon mit den 0,3 Promille. Ab da wird es kritisch, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen mit Gefährdungen oder ein Unfall dazu kommen.

Allerdings spielt der Wert 0,49 keine Rolle dabei, da die Skala nach oben quasi offen ist.

 

Bei Unfall mit Alkohol ist der einzigste Grenzwert die 0,3 Promille.

Geahndet wird das dann nach dem § 315c StGB

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Hallo Alberto,

 

landläufig gilt zwar erst der als vorbestraft, der zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, denn erst dann erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis. Dies übrigens nur zum ersten Mal, denn bei zwei Verurteilungen stehen beide drin, unabhängig von der Höhe der Strafe. Dies gilt aber nur für das rein private Führungszeugnis, welches man z. B. bei Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen muss.

 

Anders sieht die Sache aus, wenn Du für Vater Staat arbeiten möchtest. Dann benötigt man ein Behördenführungszeugnis. Das wird nicht an Dich geschickt, sondern direkt an die Behörde, wo man es dann einsehen kann. Eine Vorstrafe, dann nach einer strafrechtlichen Verurteilung ist man das, taucht dort auf.

 

Gott sei Dank hatte ich als junger Mensch nie die falschen Freunde und bisher Glück im Strassenverkehr, denn ab nächstem Jahr möchte ich für Vater Staat arbeiten.

 

An die Polizisten hier im Forum: Wieviel Prozent der Gesamtbevölkerung sind eigentlich vorbestraft? Müssen ziemlich viele sein. Werden die Daten der Krankenversicherung eigentlich auch überprüft? Könnte ja sein, dass man wissen möchte, ob ein Bewerber schon mal in psychatrischer oder psychologischer Behandlung war. Ich habe mal von einer Juristin gehört, die eine Therapie aus eigener Tasche bezahlt hat, damit nichts bei der Krankenkasse ankommt.

 

Viele Grüße

 

Gast

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Natürlich darf mein Arzt niemanden sagen, dass ich vor drei Wochen einen Schnupfen hatte. Natürlich darf mir auch niemand sagen, ob mein Nachbar Punkte hat. Das hindert aber keine einschlägige Behörde daran bei passender Gelegenheit nachzuschauen. Also, Frage an Polizisten, Juristen und Lehrer: Werden bei einer Bewerbung die Daten der Krankenkasse auch überprüft? Auch diese Frage "betrifft" mich nicht persönlich. Ich würde nur gern wissen, ob man sich auf diese Weise unwissentlich selbst ins Bein schießen kann.

 

Viele Grüße

 

Gast

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