Guest Gast Posted February 13, 2003 Report Share Posted February 13, 2003 Macht es einen Unterschied bezüglich der Speicherfrist, ob jemand eine OWI z. B. wegen einer roten Ampel oder wegen Alkohol begeht? Viele Grüße an alle Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted February 13, 2003 Report Share Posted February 13, 2003 ist alkohol am steuer nicht eine straftat? soweit ich weis alkohol fünf jahre, owis zwei jahre. natürlich zwei saubere jahre.*lerneabergerndazu* Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted February 13, 2003 Report Share Posted February 13, 2003 ist alkohol am steuer nicht eine straftat? Nicht unbedingt Straftat: ab 1,1 %o grundsätzlich, ab 0,3 %o bei Ausfallerscheinungen (die meisten Unfälle, Schlangenlinien etc.) OWi: zwischen 0,5 %o und 1,09 %o, wenn keine Ausfallerscheinungen hinzukommen. Die Speicherfristen bezüglich der Flenspunkte stimmen so. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
indy 14 Posted February 13, 2003 Report Share Posted February 13, 2003 danke, goose, werds mir merken! Quote Link to post Share on other sites
Guest blauer bmw Posted February 17, 2003 Report Share Posted February 17, 2003 @goose Bei Unfall gibt es zwischen 0,3 und 0,49 doch auch zuzätzlichen Stress. Was ist das? Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast Posted February 17, 2003 Report Share Posted February 17, 2003 Soviel ich weiß ist es so, dass wenn man mit 0,3 Promille z. B. einen Unfall baut, dass dann ebenfalls von Fahruntüchtigkeit ausgegangen wird und dieser Vorfall als Straftat gewertet wird. D. h. Führerscheinentzug, 7 Punkte, Vorstrafe etc. Korrigiert mich, falls ich mich irren sollte. Viele Grüße Gast Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted February 17, 2003 Report Share Posted February 17, 2003 Muß ich etwas korrigieren... Vortsrafe (Eintrag ins Strafregister) - noch nicht gleich... da müssen schon schwere Schäden nach dem "Verursacher-Folgen-Prinzip entstanden sein... aber die max. 7 Punkte - die könnten bei satten Unfällen eintreten.Und natürlich der Entzug der FE für mindestens 6 Monate... Quote Link to post Share on other sites
Polizist 0 Posted February 17, 2003 Report Share Posted February 17, 2003 @goose Bei Unfall gibt es zwischen 0,3 und 0,49 doch auch zuzätzlichen Stress. Was ist das?@blauer bmw: Das stimmt schon mit den 0,3 Promille. Ab da wird es kritisch, wenn entsprechende Ausfallerscheinungen mit Gefährdungen oder ein Unfall dazu kommen.Allerdings spielt der Wert 0,49 keine Rolle dabei, da die Skala nach oben quasi offen ist. Bei Unfall mit Alkohol ist der einzigste Grenzwert die 0,3 Promille.Geahndet wird das dann nach dem § 315c StGB Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast Posted February 17, 2003 Report Share Posted February 17, 2003 Hallo Alberto, landläufig gilt zwar erst der als vorbestraft, der zu mehr als 90 Tagessätzen oder zu mehr als 3 Monaten Freiheitsstrafe verurteilt wurde, denn erst dann erfolgt ein Eintrag ins Führungszeugnis. Dies übrigens nur zum ersten Mal, denn bei zwei Verurteilungen stehen beide drin, unabhängig von der Höhe der Strafe. Dies gilt aber nur für das rein private Führungszeugnis, welches man z. B. bei Abschluß eines Arbeitsvertrages vorlegen muss. Anders sieht die Sache aus, wenn Du für Vater Staat arbeiten möchtest. Dann benötigt man ein Behördenführungszeugnis. Das wird nicht an Dich geschickt, sondern direkt an die Behörde, wo man es dann einsehen kann. Eine Vorstrafe, dann nach einer strafrechtlichen Verurteilung ist man das, taucht dort auf. Gott sei Dank hatte ich als junger Mensch nie die falschen Freunde und bisher Glück im Strassenverkehr, denn ab nächstem Jahr möchte ich für Vater Staat arbeiten. An die Polizisten hier im Forum: Wieviel Prozent der Gesamtbevölkerung sind eigentlich vorbestraft? Müssen ziemlich viele sein. Werden die Daten der Krankenversicherung eigentlich auch überprüft? Könnte ja sein, dass man wissen möchte, ob ein Bewerber schon mal in psychatrischer oder psychologischer Behandlung war. Ich habe mal von einer Juristin gehört, die eine Therapie aus eigener Tasche bezahlt hat, damit nichts bei der Krankenkasse ankommt. Viele Grüße Gast Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 Sowas würde doch unter die ärztliche Schweigepflicht fallen, da wird nicht auftauchen! Quote Link to post Share on other sites
Guest Guest Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 Natürlich darf mein Arzt niemanden sagen, dass ich vor drei Wochen einen Schnupfen hatte. Natürlich darf mir auch niemand sagen, ob mein Nachbar Punkte hat. Das hindert aber keine einschlägige Behörde daran bei passender Gelegenheit nachzuschauen. Also, Frage an Polizisten, Juristen und Lehrer: Werden bei einer Bewerbung die Daten der Krankenkasse auch überprüft? Auch diese Frage "betrifft" mich nicht persönlich. Ich würde nur gern wissen, ob man sich auf diese Weise unwissentlich selbst ins Bein schießen kann. Viele Grüße Gast Quote Link to post Share on other sites
Guest Gast_Black Goat Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 @ guest Offiziell nicht aber wir wissen doch alle wieviel der Datenschutz wirklich wert ist... Quote Link to post Share on other sites
alfa 0 Posted February 18, 2003 Report Share Posted February 18, 2003 @schwarzer Geissbockmit so einer Pauschalbehauptung ist keinem geholfen und würde einer Fehlentwicklung auch nicht entgegengewirkt. Quote Link to post Share on other sites
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