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Auffahrunfall -> Fahrradfahrer Fahrerfluch!


Guest speedrush

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Hallo Leute!

 

Mir is am Montag etwas blödes passiert.:

 

Bin auf einer Straße (30er Zone) auf den linksabbiegenden Fahrstreifen gestanden (es war rot). Vor mir befand sich noch ein Auto. Nun, sie fuhr los und nach wenigen Sekunden machte sie eine Vollbremse, gut ich auch, aber ich habe sie mit meiner Frontmitte am linken Hintereck erwischt.

bei ihr: linke Heckleuchte kaputt und Stoßstange links hängend

bei mir: Grill zerbrochen, Motorhaube und Stoßstange leicht eingedrückt.

 

Nun, kommt einer zu mir, reißt die Tür auf und fängt an:" Los renn, der Tr***el fährt weg!"

Ich:" was, wer?" Er:" Na der Fahrradfahrer!" Gut wir rennen hinter ihm her, er leider schneller und weg war er!

Ok, nacher komme ich mit der Polizei zum Unfallort und wir klären alles. Kein Personenschaden, alle sind wohlauf, nur Sachschaden.

 

Heute (Donnerstag) bei der Abholung der Fahrerfluchtanzeigen, behauptet die Fahrerin ihr tue das Kreuz weh, und das seit Dienstag (Unfall am Montag). Gestern haben wir uns jedoch noch bei der Polizei (war jedoch bereits geschlossen) getroffen und es ging ihr blenden (heute hat sie gemeint sie habe Schmerztabletten genommen).

Ok, jetzt befürchte ich, dass sie mir was anhängen will!! Wie gesagt, der Aufprall war nicht stark, wir sind ja gerade erst losgefahren. Ach ja, und heute beim Gespräch hat sie mir nie in die Augen geschaut, deshalb befürchte ich eine Lüge (sie war übrigens mit ihrem Freund da, so'n 2m Affe).

Was könnte da auf mich zukommen?

Ich weiß das ich ein Verschulden habe, streite ich nicht ab, habe ja genug zum Bezahlen. Meine ganzen Ersparnisse werde ich in die Reparatur investieren müssen, falls der Fahrradfahrer nicht gefasst wird (was ich befürchte)

Über mich:

seit 2003 Führerschein

18 Jahre, Schüler (Abi-Jahr) --> kein Einkommen!

 

Danke euch allen!

 

MfG, speedrush!

 

Editiert:

PS: Sollte ich schnell beim Autofahrerclub einen Rechtsschutz abschließen?

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Bin auf einer Straße (30er Zone) auf den linksabbiegenden Fahrstreifen gestanden (es war rot). Vor mir befand sich noch ein Auto. Nun, sie fuhr los und nach wenigen Sekunden machte sie eine Vollbremse, gut ich auch, aber ich habe sie mit meiner Frontmitte am linken Hintereck erwischt.

bei ihr: linke Heckleuchte kaputt und Stoßstange links hängend

bei mir: Grill zerbrochen, Motorhaube und Stoßstange leicht eingedrückt.

Ich kann nicht ganz erkennen was denn der Fahrradfahrer zum Unfall beigetragen hat, denn in deiner Schilderung kommt der Radfahrer nicht vor als Unfallverursacher.

Erklär doch mal das Ganze etwas genauer.

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Ich kann rr's Frage nur befürworten. Ich kann mir zwar zusammenreimen, das der Fahrradfahrer euch

vom geradeaus Verkehr bei Rot über die normale Fahrspur entgegenkam, aber da müsstest du deutlicher werden.

 

Zu deinem PS:

 

Zu spät in diesen Verträgen steht, grob überssetzt, grundsätzlich drin, das der "Vorfall" nicht bereits

stattgefunden haben darf :)

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Ich kann rr's Frage nur befürworten. Ich kann mir zwar zusammenreimen, das der Fahrradfahrer euch

vom geradeaus Verkehr bei Rot über die normale Fahrspur entgegenkam, aber da müsstest du deutlicher werden.

 

Zu deinem PS:

 

Zu spät in diesen Verträgen steht, grob überssetzt, grundsätzlich drin, das der "Vorfall" nicht bereits

stattgefunden haben darf :)

...und nicht selten auch noch eine wartefrist eingebaut ist...

 

ein schleudertrauma wird deine versicherung bezahlen, es ist aber bekannt, dass so ziemlich jeder plötzlich ein schleudertrauma bekommt, wenn er/sie einen unfall hatte. daher wird deine versicherung u.U. dem opfer von selbst auf den zahn fühlen. es bringt eben richtig geld ein, so ein HWS. da du knapp bei kasse bist, wirst du wohl auch keinen gutachter zahlen können/wollen? bist du adac-mitglied zufällig?

 

idefiix

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Guest speedrush

sorry, wegen mangelnder Info!

 

Also:

Sie fährt los (nach links), ich auch!

Nun ein Fahrradfahrer fährt vom gegenüberliegenden Bürgersteig ohne ein Handzeichen zu geben knapp vor ihrem Wagen. Sie musste abrupt bremsen, ich hab auch ne Vollbremse gemacht, trotzdem erwischt.

Er hatte weder grün, noch gab es eine Radfahrerüberfahrt. Lediglich einen

Zebrastreifen, jedoch war die Fußgängerampel auf rot. Er ist ohne Schaden davongekommen, trotzdem ist er der Unfallverursacher, da ohne ihn der Unfall nicht passiert wäre.

 

Habe eine Zeichnung angefertig und online gestellt, hoffentlich ist sie etwas aufschlussreicher :) :

 

http://schueler.rg18.ac.at/~sedinu/szenario.jpg

 

Bin bereits Mitglied beim Automobilclub ÖAMTC (dasselbe wie ADAC, "die gelben Engel" :heul: )

danke!

 

mfg

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sorry, wegen mangelnder Info!

 

Also:

Sie fährt los (nach links), ich auch!

Nun ein Fahrradfahrer fährt vom gegenüberliegenden Bürgersteig ohne ein Handzeichen zu geben knapp vor ihrem Wagen. Sie musste abrupt bremsen, ich hab auch ne Vollbremse gemacht, trotzdem erwischt.

Er hatte weder grün, noch gab es eine Radfahrerüberfahrt. Lediglich einen

Zebrastreifen, jedoch war die Fußgängerampel auf rot. Er ist ohne Schaden davongekommen, trotzdem ist er der Unfallverursacher, da ohne ihn der Unfall nicht passiert wäre.

 

Habe eine Zeichnung angefertig und online gestellt, hoffentlich ist sie etwas aufschlussreicher :) :

 

http://schueler.rg18.ac.at/~sedinu/szenario.jpg

 

Bin bereits Mitglied beim Automobilclub ÖAMTC (dasselbe wie ADAC, "die gelben Engel" :heul: )

danke!

 

mfg

ja nachdem, was es für eine mitgliedschaft ist, solltest du auch rechtsschutz haben. das wäre wohl das beste in diesem fall, besonders wenns um versihcerungen geht.

 

idefiix

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ÖAMTC bedeutet wohl das das Ganze nach Ö-Recht behandelt wird.

 

Hier (D) würde es wohl wie folgt aussehen:

- Deine Versicherung bezahlt den Schaden des vor dir fahrenden Fahrzeuges einschliesslich aller Arztkosten und Schmerzensgelder. Das heisst das die Schadenshöhe für dich unerheblich wäre, da du der Höherstufung bei einem Schaden dieser Art wohl nicht entkommst, da die Schadenshöhe des vor dir Fahrenden immer > 1000,-€ sein wird

- Falls der Radfahrer erwischt wird, wird ihm sicher ein Verfahren wegen Entfernen vom Unfallort drohen (Fahrerflucht). Ob er deshalb eine Teilschuld am Heckschaden des vor dir Fahrenden aufgebrummt bekommt , halte ich für zweifelhaft. Ob er eine Teilschuld an deinem Schaden bezahlen müsste für noch zweifelhafter.

Man könnte ja auch behaupten: Hättest du ordentlich Abstand gehalten und auf den vor dir Fahrenden geachtet wäre es nicht zum Unfall gekommen. Und so wird das auch deine Versicherung sehen.

 

Buch das Ganze unter blöd gelaufen ab. Sowas passiert auch erfahrenen Kaimannen. :)

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Buch das Ganze unter blöd gelaufen ab. Sowas passiert auch erfahrenen Kaimannen. :geil:

 

@rr : Hehe :heul:

 

@speedrush :

 

Natürlich möchte ich das Verhalten des Radfahrers nicht schön reden bzw. als gut abtun. Nur eins zu deinem Kommentar :

"Nur ein Zebrastreifen".

In D sind Fussgänger im Umkreis von 10m um einen Zebrastreifen (gemessen jeweils von den Eckpunkten)

versichert, sprich wenn du da einen erwischst, der 8,5m hinter dem Zebrastreifen die Straße überqueren wollte,

bist du schuld :)

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Guest speedrush

also, ich glaube nicht, dass das Recht in Ö diesbezüglich anders ist!

 

Du weißt ja gar nicht wie erleichtert ich bin, dass ich persönlich keine direkten Kosten zu bezahlen hab :):heul:

jetzt im Abi-jahr brauche ich echt solchen Stress nicht! Ach ja, ich versteh ja, dass sie Schmerzensgeld verlangen wird. Aber warum sollte ihr meine Versicherung das zahlen? Wenn ich bei 20-25km/h ca. 1-1,5 m hinter ihr voll bremse, ist die Aufprallgeschwindigkeit allerhöchstens 10-15 km/h.

 

Ein Freund wurde mal von nem Mercedes angefahren, die Polizei gab 15 km/h Aufprallgeschwindigkeit an (Aufgrund Berechnungen von Gewicht, Geschwindigeit, Bremsspuren des Wagens, da kein ABS).

Ihm hat's zwar weggehaut, aber er hat eigentl fasst nichts! Er hat auch bei der Polizei keine Anzeige gemacht, da der Fahrer mehrfacher Familienvater war, und er ihm den Stress ersparen wollte. Trotzdem bestand der Fahrer auf Polizei . . .

 

Was ich damit sagen wollte, sie saß im Auto! da kann doch nichts passieren wenn alles in Ordnung ist.

Nun, wenn sie angeschnallt gewesen wäre, wäre ihr nichts passiert. Ach ja, und soweit ich mich erinnere muss man sich den Sitz so einstellen, dass man perfekt sitzt; lernt man alles in ner Fahrschule und sie hat den FS 1 Jahr länger als ich, woow!

Meinst du sollte ich gegen eine Schmerzensgeldklage Einspruch erheben? Sie hat noch keine gemacht, aber falls sie eine macht, werde ich da doch sicherlich informiert, oder? Außerdem wurde sie von der Polizei befragt, sie hat angegeben, dass ihr nichts passiert sei.

naja ...

Dass ich Schuld bin streite ich nicht ab, dessen bin ich mir im Klaren!

 

danke für die Ermutigung, echt nett!!

 

mfg, speedrush!

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Guest speedrush

@ Gast:

alles schön und gut,aber:

es war 1. rot

und 2. war es ein Radfahrer und kein Fußgänger, was hat eigentl ein Radfahrer auf dem Bürgersteig zu suchen?

 

wenn's ein reiner Zebrastreifen ohne Ampel gewesen wäre, bzw Ampel auf Gelblicht, ok das ist was anderes.

Aber es gibt so ein Gesetz, dass nennt sich Vertrauensgrundsatz (ausgenommen Kinder, Kranke, sehr alte Leute, etc...) Radfahrer sind VerkehrsPARTNER.

 

bist du schuld  :heul:

 

zum x-ten Mal, ich weiß das ich ein Verschulden habe! :):geil:

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also, ich glaube nicht, dass das Recht in Ö diesbezüglich anders ist!

Meinst du sollte ich gegen eine Schmerzensgeldklage Einspruch erheben? Sie hat noch keine gemacht, aber falls sie eine macht, werde ich da doch sicherlich informiert, oder?

Das macht wenn dann deine Versicherung. Die wollen ja unter Umständen nicht bezahlen.

Solange Sie keine Anzeige gegen dich erstattet, halt dich erstmal soweit wie möglich aus dem Fall raus und lass die Versicherungen das regeln.

Und gegenüber der Versicherung nur erzählen was passiert ist. Keine Mutmassungen oder Schuldbekenntnisse von sich geben.

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Da hat r_ruhland recht. Was bringts ? Dein Vertrag geht eh hoch und ob die jetzt noch mit der Versicherung verhandelt wegen Schmerzensgeld sollte dich wenig berühren. Kümmere dich um einen SUPER Abschluß, das bringt dich weiter. :lol:

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In D sind Fussgänger im Umkreis von 10m um einen Zebrastreifen (gemessen jeweils von den Eckpunkten)

versichert, sprich wenn du da einen erwischst, der 8,5m hinter dem Zebrastreifen die Straße überqueren wollte,

bist du schuld

Wo steht denn das? :lol:

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In D sind Fussgänger im Umkreis von 10m um einen Zebrastreifen (gemessen jeweils von den Eckpunkten)

versichert, sprich wenn du da einen erwischst, der 8,5m hinter dem Zebrastreifen die Straße überqueren wollte,

bist du schuld

Wo steht denn das? :lol:

:lol: Ist doch Allgemeinwissen bei den Zebrastreifenmuffel.Die meinen der gilt so lange wie sie ihn noch sehen können.

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@speedrush :

 

Natürlich möchte ich das Verhalten des Radfahrers nicht schön reden bzw. als gut abtun.

Dazu möchte ich noch kurz anfügen, daß Radfahrer nichts auf dem Zebrastreifen verloren haben.

 

Dazu noch das Gerichtsurteil des OLG Düsseldorf

 

Ich sehe auch nicht ein, daß ich mit Schrittgeschwindigkeit über den Zebrastreifen rolle, um sicher zu gehen, daß nicht von irgendwo ein Radfahrer angeballert kommt. Wenn er dann doch kommt, muß mein Auto gewaschen und repariert werden.

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In D sind Fussgänger im Umkreis von 10m um einen Zebrastreifen (gemessen jeweils von den Eckpunkten)

versichert, sprich wenn du da einen erwischst, der 8,5m hinter dem Zebrastreifen die Straße überqueren wollte,

bist du schuld

Wo steht denn das? :lol:

@ Hase : Das lernte man meiner Zeit in der Fahrschule :lol:

 

@ speedrush:

 

Weiss das du unschuldig bist :lol:

 

Immer wieder Zoff am Zebrastreifen

 

Kraftfahrzeugfahrer müssen an Fußgängerüberwegen anhalten und den Benutzern von Krankenstühlen sowie Fußgängern das Überqueren der Straße ermöglichen. So steht’s in der Straßenverkehrsordnung (§ 26, Abs.1). Radfahrer genießen diesen Schutz nicht und handeln verbotswidrig. Etwas anderes gilt nur dann, wenn sie das Fahrrad auf dem Fußgängerüberweg schieben (OLG Düsseldorf, Az. 5 Ss (Owi) 39/98, ADAJUR Dok.Nr. 31981, DAR 98, 280).

Im konkreten Fall konnte eine Karambolage durch eine Vollbremsung des Autofahrers und einen riskanten Absprung des Pedalritters von seinem Rad gerade noch verhindert werden. Kommt es in dieser Situation zu einem Unfall, muß sich der Radler grundsätzlich eine Mitschuld anrechnen lassen und für einen Teil des entstandenen Schadens mithaften.

 

Quelle : ADAC Recht & Rat

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Ich sehe auch nicht ein, daß ich mit Schrittgeschwindigkeit über den Zebrastreifen rolle, um sicher zu gehen, daß nicht von irgendwo ein Radfahrer angeballert kommt. Wenn er dann doch kommt, muß mein Auto gewaschen und repariert werden.

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Mit dem Fahrrad über den Zebrastreifen - «Rollern» ist erlaubt

 

 

Köln (ddp). Fahrradfahrer müssen laut Gesetz absteigen, wenn sie einen Zebrastreifen überqueren wollen. Tun sie dies - ähnlich einem Rollerfahrer - mit nur einem Fuß auf dem Pedal, tragen sie bei einem Unfall keine Mitschuld. Auf ein entsprechendes Urteil des Kammergerichts Berlin weist der Kölner Anwaltsuchservice hin.

 

Im vorliegenden Fall war eine Radfahrerin beim Überqueren eines Fußgängerüberweges schwer verletzt worden. Sie war auf einem Radweg unterwegs. Als sie an eine Vorfahrtstraße kam, stieg sie ab und «rollerte» über einen Zebrastreifen. Dabei wurde sie von einem Auto erfasst. Infolge der Kollision musste sie sechs Wochen im Krankenhaus stationär behandelt werden.

 

Später verlangte die Radlerin Schadenersatz und Schmerzensgeld von dem Autofahrer. Der machte allerdings geltend, dass die Frau ihr Rad über den Zebrastreifen hätte schieben müssen und daher eine Mitschuld an dem Unfall trage.

 

Das sahen das Gericht allerdings anders. Es habe der Frau freigestanden, anstatt auf dem Radweg weiterzufahren, abzusteigen und dann als Fußgängerin die Straße auf den Zebrastreifen zu überqueren. Alleine die Tatsache, dass sie dabei gerollert sei, führe noch nicht dazu, dass sie den Fußgängerüberweg nicht hätte benutzen dürfen. Die Richter sprachen der Frau ein Schmerzensgeld in Höhe von 25 000 Euro zu (Az.: 12 U 68/03).

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Guest speedrush

die Quote von Gast über das Radgesetz ist interessant,

das Problem ist hier einfach, der Typ ist weg, Fahrerflucht.

Und die Fahndung wird ihn sicher nicht mehr erwischen ...

 

@annoying, werd mich um den Abschluss kümmern :mecker:

die letzte Klasse ist eh verdammt stressig, was solls (fast)jeder muss(te) da mal durch.

Jetzt muss ich "nur" noch den Wagen reparieren, in eine Werkstatt geb ich ihn sicher nicht ;)

Teile werden gekauft und von mir selber eingebaut ... wozu sollt' ich anderen dafür Geld geben, wenn ich'S selber machen kann ;)

 

um ehrlich zu sein, ich glaube nicht, dass sich die lieben :B): viel Mühe geben werden, da noch was positives für mich rauszuschlagen . . .

 

MfG, Speedrush!

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um ehrlich zu sein, ich glaube nicht, dass sich die lieben :B): viel Mühe geben werden, da noch was positives für mich rauszuschlagen . . .

Um ehrlich zu sein, ich glaube nicht, daß die Kollegen - selbst bei größtmöglicher/m Mühe/Aufwand - da eine große Chance haben, etwas Positives für Dich zu ermitteln. Wie auch. Wäre schon fast wie ein 6er im Lotto.

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