Krujtzschoff 0 Posted October 28, 2004 Report Share Posted October 28, 2004 Hallo,ich habe ein Problem meinem Dad wird vorgeworfen am 10. Oktober 2004 folgendem Verstoß begangen zu haben: Sie missachteten das Rotlicht der Lichtzeichenanlage mit Gefährdung(Frau und Kind). Folgenden Paragraphen werden aufgeführt:§37 Absatz 2, §1 Absatz 2, § 49 StVO, §24, §25 Stvg; 132.1 BKat; §4 Absatz 1 BKatv; Zeuge: Mitteilung der KFZ Versicherung Herr ****** Problem ist bloß das keiner aus der Familie sich an einen Vorfall erinnern kann und mein Dad schon gar nicht. Und ich denke mal das man einen Rotlichtverstoß mit Gefährdung als Autofahrer wohl nicht so leicht vergisst. Welche Möglichkeiten gibt es jetzt? Anhörungsbogen ist heute gekommen! Vielen Dank im voraus krujtzschoff Quote Link to post Share on other sites
Born in WL 0 Posted October 28, 2004 Report Share Posted October 28, 2004 Heißt es, dass die eigene Versicherung Deinen Dad angezeigt hat?Seltsam. Der genannte Zeuge ist wohl ein Versicherungsmitarbeiter, der überhaupt nicht an der Ampel war? Dann fehlen aber die Beweise für den Rotlichtverstoß. Wenn kein Blitzfoto vorliegt, dürfte in solchen Fällen das Verfahren ohne weiteres eingestellt werden, wenn kein Fahrer ermittelt wird.Wenn der Dad keine Angaben machen sollte, sollte es so kommen. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted October 29, 2004 Author Report Share Posted October 29, 2004 Ich kann es dir nicht sagen. Vermute eher das an dem Ort wo es passiert sein soll ein Versicherungsbüro oder sowas ist. Denn wenn seine Versicherung eine Anzeige gemacht hätte es ja auch einen Schadensfall geben müssen. Und den gab es definitiv nicht. Du meinst also Einspruch und Aussage verweigern? greetings krujtzschoff Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted October 30, 2004 Report Share Posted October 30, 2004 Ja, oder weitere Beweise anfordern zwecks Fahrer(in)identifizierung. Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted November 1, 2004 Author Report Share Posted November 1, 2004 Also auf A-Bogen nicht Antworten oder schriftlich(ohne Nutzung des Vordruckes) Einspruch einlegen? In 10 Tagen losschicken? Beweisfotos anfordern ist eine gute Idee wegen Fahrtenbuch allerdings Vorfall ist in der Bundeshauptstadt! Die schicken keine Fotos nur Einlandung zum betrachten der Bilder in einer gemütlichen Runde! Abgesehen davon das sie keins haben! Denke aber mal das da keine Antwort kommt in der drin steht das wir keine Bilder haben und nur aufgrund der Zeugen dieses Verfahren aufrecht erhalten. Dann hätten sie ja wirklich nichts mehr in der Hand! krujtzschoff Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Moment mal - versteh ich das richtig? Deinem Vater wird was vorgeworfen was er tatsächlich gar nicht begangen hat? Wieso schickt er dann den AB nicht zurück mit dem Hinweis daß er zum Tatzeitpunkt da und da war ? Wenn er es nicht war kann er ja gerne bei der Überführung des tatsächlichen Täters aktiv mitwirken oder? Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted November 1, 2004 Author Report Share Posted November 1, 2004 Es ist folgendes mein Dad sagt er war es nicht und er kann sich ehrlich an den Vorfall nicht erinnern! Traue ihm zu das er weiß was er vor 3 Wochen gemacht hat! Allerdings ist das bei uns in der Nähe und es kann sogar sein das er da vorbei gefahren ist. Es könnte jetzt also sein das einer einfach bloß ein Kennzeichen gesucht hat um sich beliebt zu machen. Man hat ja nicht nur Freunde auf dieser Welt. Was die beste Idee ist weiß ich ja auch leider nicht! Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Denkbar wäre folgendes: Dein Dad hat diesen Verstoss begangen, ohne es oder die Folgen zu merken. Fahrzeuge im Querverkehr mussten bremsen und es kam dadurch zu Schäden. Irgendwer hat sich das Kennzeichen gemerkt und die Versicherung des/der Geschädigten hat Anzeige erstattet. Also ich würde mal nen Anwalt aufsuchen....... Quote Link to post Share on other sites
Krujtzschoff 0 Posted November 1, 2004 Author Report Share Posted November 1, 2004 Das wäre ein Widerspruch: Gefährdung(Frau und Kind)! Abgesehen davon bin ich mir ziemlich sicher wäre am gleichen Tag oder max. einen Tag später die Polizei vor der Tür gewesen.Sicherlich hätte sich die Versicherung von Ihm(seine Haftpflicht) auch schon längst gemeldet! Es kann also "nichts" passiert sein was einen Schaden verursacht hat! krujtzschoff Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Das wäre ein Widerspruch: Gefährdung(Frau und Kind)!?? Abgesehen davon bin ich mir ziemlich sicher wäre am gleichen Tag oder max. einen Tag später die Polizei vor der Tür gewesen. Warum ? Er hat keinen Unfall verursacht. Sicherlich hätte sich die Versicherung von Ihm(seine Haftpflicht) auch schon längst gemeldet! Warum ? Er hat keinen Unfall verursacht. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted November 1, 2004 Report Share Posted November 1, 2004 Beweisfotos anfordern ist eine gute Idee wegen Fahrtenbuch allerdings Vorfall ist in der Bundeshauptstadt! Die schicken keine Fotos nur Einlandung zum betrachten der Bilder in einer gemütlichen Runde! Abgesehen davon das sie keins haben!Das ist ja der Witz.Wie soll man jemanden benennen, wenn man kein Foto hat. Quote Link to post Share on other sites
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