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Parkverstoß In England Mit Mietwagen


Guest Nobby

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Hallo, hier mein Bericht:

 

Ich parkte im Mai 2003 für 2 Stunden in London in einer Strasse in einer Parklücke auf der linken Seite zwischen weissen Markierungslinien , wie es sich meiner Ansicht nach gehörte.

Als ich zurückkam, klebte ein großer gelber Zettel auf der Seitenscheibe: Freigegeben zum Abschleppen.

 

Auf der Strassenseite, wo ich stand, war keinerlei Verbotsschild, ebensowenig bei der Einfahrt in die Strasse und es gab auch keine Zonenregelung. Allerdings entdeckte ich auf der gegenüberliegenden, also rechten Seite ein eher kleines Hinweisschild auf eine Anwohnerparkregelung.

 

Der Strafzettel an der Windschutzscheibe lautete auf 50 Pfund, aus denen 100 würden, wenn ich nicht in einer Woche bezahlen würde.

 

Ich war nur diesen einen (Sonn-)Tag in London und zum ersten Mal als Autofahrer mit Mietwagen unterwegs. Mit etlichen Verkehrsregeln hatte ich mich vertraut gemacht, z.B. Congestion Fee, aber nicht mit derartigen speziellen Parkregelungen.

 

Meine Korrespondenz mit der Mietwagenfirma und den Behörden konzentrierte sich auf meine Erklärung und herzliche Entschuldigung sowie die Bitte, diesen Härtefall mit Gnade zu bedenken.

 

DENKSTE!

 

Ich bekam mehrfach ablehnende Schreiben der City of Westminster mit Zahlungsaufforderung.

 

Der ADAC teilte mir mit, dass die engl. Behörden Parkverstöße nicht in D ahnden dürften. Ich zahlte daher nicht und liess mich auch nicht auf ein Gerichtsverfahren in England ein.

 

Nun nahm die Behörde jedoch die Mietwagenfirma in Halterhaftung, kassierte von denen 100 Pfund (nicht 50!) und 27 Pfund Verwaltungsgebühr.

 

Ich sehe mich nun zivilrechtlichen Ansprüchen der Mietwagenfirma gegenübergestellt, die bereits ein englisches Inkasso-Unternehmen beauftragt hat, von mir 127 Pfund einzutreiben. Vermutlich stand im Mietwagenvertrag auch wirklich drin, dass ich für Verkehrsverstöße hafte.

 

Das ist heutiger Stand der Dinge. Einerseits habe ich wohl wirklich de jure falsch geparkt, andererseits war dies wirklich für mich nicht ersichtlich und eine Behinderung fand erst recht nicht statt. Den Preis finde ich gesalzen. Dass eine Halterhaftung stattfindet, obwohl ich als Fahrer leicht ermittelbar war, ist mir unverständlich.

 

Ich werde nun noch etwas abwarten, bin aber nicht sicher, ob das die beste Idee ist.

In Kontakt bin ich mit dem ADAC (bin nicht rechtsschutzversichert), mal sehen was die jetzt antworten.

Soweit der Bericht.

 

KERNFRAGE: Sind die zivilrechtlichen Ansprüche der Mietwagenfirma berechtigt und werden diese hier auch vollstreckt?

 

DANKE für einen Rat!

 

Nobby

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War es eine englische Mietwagenfirma oder eine deutsche?

 

Soweit ich weiß, versuchen englische Behörden auch gelegentlich ein Inkassobüro in Hamburg mit dem Einfordern des Zahlbetrages zu beauftragen. Dieses war meines Wissens allerdings erfolglos, weil England-Rechnungen der Behörde nicht bezahlt werden müssen.

 

In Deinem Fall bin ich allerdings nicht so wirklich sicher. Ich frage mich allerdings, warum die Mietwagenfirma in Halterhaftung genommen wird, obwohl sie den Fahrer benannt hat und Du auch zugegeben hast, daß Du es warst und es Dir ja soooooo leid tut :D

 

Ich würde einfach nicht auf das Zeug der Mietwagenfirma (falls Sitz in GB) eingehen und sie einfach schreiben lassen. Falls Du doch Post vom Gericht in BRD bekommst, kannst Du immer noch sagen, daß Du nie einen Brief der Mietwagenfirma erhalten hast!?!!??! :D

Ich denke mal, daß sie Dir nix können in BRD...... nur nach GB würde ich in den nächsten Jahren nicht mehr fahren.

 

Aber mehr kann ich dazu auch nicht sagen..... leider...... sorry.... vielleicht weiß ja hier einer mehr

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@Rouven1982: Danke für Deine Zeilen!

 

Die Mietwagenfirma ist wohl eine selbstständige Auslandsniederlassung von einem bekannten deutschen Mietwagenkonzern. Sie tritt mir gegenüber immer mit Ihrer englischen Adresse auf.

 

Ich denke, dass die Halterhaftung in England vielleicht anders als bei uns ist ... jedenfalls ist die Behörde jetzt nicht mehr hinter meinem Geld her - da sie das wohl vom Mietwagenunternehmen bekommen hat.

 

Es geht also nur um die zivilrechtlichen Regress-Ansprüche aus dem Mietvertrag (in Höhe der Strafe: 127 Pfund) von der Mietwagenfirma gegen mich.

 

Ich werde wohl wirklich erstmal abwarten und englischen Tee trinken.

 

Es ist wohl auch nicht ungünstig, dass mein Name und Adresse stets falsch geschrieben wurden.... leider hat mich der Postbote trotzdem gefunden...aber kein Einschreiben....

 

Hoffentlich gibts kein böses Erwachen für mich....

 

Nach England will ich sowieso erstmal nicht mehr- irgendwie habe ich jetzt negative Gefühle entwickelt (obwohl da ja nur ganz wenige "gnadenlose" Personen beteiligt waren...eigentlich ziemlich blöd von meinem Unterbewusstsein...)

 

Beste Grüße- Nobby

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Also mal vorne weg: Ich war zweimal in England - das erste und das letzte Mal! Die Inselaffen haben doch sowieso nicht alle (Tee-)Tassen im Schrank.

 

Da Du ja kein Einschreiben von der englischen Behörde bekommen hast, kannst Du Dich doch sicherlich auch nicht an normale Briefe erinnern, oder? Die haben doch niemals einen Brief an Dich geschickt?! :D:D

 

Wenn die Mietwagenfirma in England als eigene selbständige Firma agiert, dann sollte es mir doch egal sein, ob die mit dem Firmennamen aus Deutschland werben oder nicht.

 

Beispiel:

Wenn ich morgen in London meine Zigarette (idF Dein falsch geparktes Auto) auf die Straße werfe und mich sieht einer von diesen Inselaffen mit schwarzem Helm (idF Behörde) und sagt: "Rouven, Du warst ein böser Junge und darfst Deine Kippe hier nicht einfach hinschmeißen.... das kostet jetzt 20 Pfund.", dann nimmt er meine Personalien auf und gibt mir eine Zahlkarte, weil ich kein Geld dabei habe.

 

Dann kann England ja nicht über die Firma Reemtsma oder Philip Morris (idF Mietwagenfirma) das Geld bei mir eintreiben, weil die tollerweise eine Vertretung in Deutschland haben und ich mit einer Fluppe von denen eine OWi begangen habe.

 

Oder die Behörde hat sooooo tolle Connections zum Ordnungsamt in Hamburg und sagt zu denen: "Der freche Rouvi war in unserem schäbigen Land, hat unser London noch mehr verdreckt (nahezu unmöglich?!), und die Themsen-Elly will noch Geld von ihm... besorgt uns doch mal das Geld."

 

Mir wäre es ehrlich gesagt sowas von Latte, ob Europcar etc. in Transsilvanien oder in Oberammergau eine Zweigstelle hat oder nicht. Die Firma ist ja scheinbar ein abgetrenntes Gewerbe in England, das durch ein Franchising-Modell dort existiert und den Namen Europcar oder Sixt benutzen darf.

 

Ich würde die doofe MW-Firma mal schön bezahlen lassen...

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.... das kostet jetzt 20 Pfund.", dann nimmt er meine Personalien auf und gibt mir eine Zahlkarte, weil ich kein Geld dabei habe.

Hier in Deutschland müssen Personen, die keinen festen Wohnsitz in der BRD haben, z.B. bei einer Ordnungswidrigkeit die Strafe bei der Polizei an Ort und Stelle bezahlen. Sollte die Person kein Bargeld oder EC-Karte dabei haben, können auch andere Wertgegenstände als Sicherheitsleistung beschlagnahmt werden. Dies wird eben aus dem Grunde gemacht, da man die Strafe in seinem Heimatland nicht eintreiben kann oder er evtl. nicht mehr ausfindig zu machen ist. Eine Überprüfung des Wohnsitzes ist ja an Ort und Stelle nicht möglich.

 

Ich kann mir nicht vorstellen, dass der Polizeibeamte in England eine Zahlkarte ausstellt, wenn er den Betroffenen vor Ort hat und so die Strafe, evtl. in Form von Wertgegenständen, eintreiben kann.

 

Bei dem Sachverhalt von @Nobby war der Betroffene zum Zeitpunkt der Ahndung ja nicht vor Ort und die Politesse / Polizeibeamter konnte vielleicht nicht wissen, das ein Deutscher den englischen Mietwagen gemietet hat.

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Prima, dass mein Topic beantwortet wird- Danke dafür!

 

Allerdings geht die Diskussion meiner Meinung nach jetzt langsam etwas in die falsche Richtung, weil keine Polizei-Behörde mehr etwas von mir will- die haben ja ihr Geld bekommen!!! Aber eben nicht von mir.

Die Fragen für mich lauten:

 

1.)Kann ich die Regressansprüche der Mietwagenfirma gegen mich allein deshalb ablehnen, weil sie zu Unrecht(???) für mich bezahlt hat? Das ist gewagt, da ich die Feinheiten der englischen Halterhaftung nicht kenne!

 

2.)Falls 1. nein, kann dann die Inkasso-Firma die zivilrechtliche Forderung bei mir vollstrecken lassen? Vergleichbar wäre - wenn der Anspruch nach 1. zu Recht besteht, was ich befürchte- wenn man z.B. eine ordnungsgemäße Rechnung aus einem Kauf bei Harrods in London nicht bezahlt hat - kann dann das Bezahlen einer solchen Rechnung in Deutschland angemahnt und letztlich vollstreckt werden? Das ist die Kernfrage!

Ich befürchte hier wieder, dass im Rahmen diverser EU-Verträge sowas tatsächlich möglich ist....dann erhöht sich durch das Verfahren meine Schuldsumme erheblich und am Ende bin ich noch dümmer als jetzt....

 

3. Wenn ich trotzdem noch warte - trotz der genannten Befürchtungen- dann u.a. deshalb, weil ich mich frage, ob sich für die Gegenseite das Inkassoverfahren mit Amtshilfe und Mahnbescheid/Vollstreckung bei 127 Pfund lohnt- zudem sie weder die Korrektheit meiner Adresse noch meine wirtschaftliche Situation kennen. Meine Hoffnung: Sie schicken mir noch einige Drohbriefe und lassens dann doch...

 

Hat jemand hierzu Erfahrungen?

 

Ausserdem zahlte ich bisher aus Prinzip nicht, weil ich mich vom hartherzigen Unverständnis der Westminster-Parkboys verar.... fühle!

 

Liebe Grüße

Nobby

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3. Wenn ich trotzdem noch warte - trotz der genannten Befürchtungen- dann u.a. deshalb, weil ich mich frage, ob sich für die Gegenseite das Inkassoverfahren mit Amtshilfe und Mahnbescheid/Vollstreckung bei 127 Pfund lohnt- zudem sie weder die Korrektheit meiner Adresse noch meine wirtschaftliche Situation kennen. Meine Hoffnung: Sie schicken mir noch einige Drohbriefe und lassens dann doch...

Zahlen oder versuchen nicht zahlen ist hier für mich eine Frage des Charakters.

 

Wo ist das Problem bei der Vollstreckung. Die Kosten zahlt der Schuldner, in diesem Fall Du. Für Rechtsanwälte leicht verdientes Geld.

 

 

MfG.

 

hartmut

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Ausserdem zahlte ich bisher aus Prinzip nicht, weil ich mich vom hartherzigen Unverständnis der Westminster-Parkboys verar.... fühle!
Es ist eben ein Englisches Gesetz,welches du uebertreten hast,so wesshalb fuehlst du dich verar....?
das erste und das letzte Mal! Die Inselaffen haben doch sowieso nicht alle (Tee-)Tassen im Schrank

So, wenn ich als Canadier in Germany bei rotlicht rechts abbiege,auf Autobahnen rechts ueberhole, bei 150km/h nur 10 meter abstand halten,und mich dann die Deutsche Polizei bestraft ,sind dan die polizisten auch mitteleuropaische Affen,oder wollen die mich wegen nichtigkeiten bestrafen " hartherzigen Unverständnis " ! Boys, remember wenn im Ausland haltet euch an die dortigen gesetze!

Ich halte mich auch an Deutschlands Gesetze,obwohl ich nicht alle V.Gesetze fuer richtig halte!

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Danke für die Meinungen (Gott sei Dank haben wir Meinungsfreiheit)!

 

Ich finde bei jeder Bestrafung sind die Umstände des Einzelfalles zu prüfen. Ich fälle in meinem Job auch oft Urteile über andere Menschen mit manchmal schweren Konsequenzen für diese.

 

Dabei versuche ich objektiv, gerecht, menschlich und im Zweifel eher wohlwollend als streng und hart zu sein.

Das Denken "Paragraph erfüllt >> AUTOMATISCH treten die vorgesehenen Folgen in Kraft" ist mir fremd.

 

Wenn ich nachweislich (Mietwagenvertrag!) nur einen einzigen Tag in England mit einem Auto unterwegs bin, zwischen weissen Markierungen einparke und nicht weiss, dass kleine Schilder auf nur einer, nämlich ausgerechnet der gegenüberliegenden Seite der Strasse auf Anwohnerparken hinweisen und ich niemandem mit meiner Unwissenheit geschadet oder gefährdet habe, hoffe ich auf Verständnis bei den Zuständigen, so wie ich es mein Leben lang umgekehrt meinen Mitmenschen habe zukommen lassen.

 

Das Beispiel "Kanadier biegt bei Rotlicht rechts ab" ist sehr gut. (Die anderen Beispiele waren eher nicht so gut, z.B. geringer Fahrabstand ist lebensgefährdend)

Wenn der Kanadier nachweislich hier nur kurz zu Besuch ist und OHNE GEFÄHRDUNG bei Rot rechts abbiegt (wie in Nordamerika erlaubt) würde ich ihn in Deutschland unbestraft lassen. Den deutschen Beamten, der das anders sieht, würde ich ebenfalls als hartherzig bezeichnen (Die Affenbezeichnung war nicht von mir!!!)

 

Und darum ging bzw. geht es zunächst.

 

In 2.Linie geht es beim Mietwagenunternehmen nun darum, ob diese wirklich zahlen mussten, obwohl sie den wahren Fahrer/Täter doch genannt haben und dieser geständig ist und in der EU lebt. Leider haben sie mir das auch auf Anfrage hin nicht begründet.

Warum mussten sie auch die doppelte Strafe plus Gebühren zahlen, obwohl sie gar keinen Einfluss auf den Zeitpunkt meiner etwaigen Zahlung hatten? (Am Anfang waren es ja "nur" 50 Pfund) Ich finde, diese haben entweder zu leichtfertig bezahlt und wollen sich nun bei mir bedienen, oder sie waren einfach nicht bereit mir zu erklären, dass die englische Halterhaftung genau dieses Vorgehen vorsieht.

 

Soweit nochmal zu meinen Beweggründen.

 

Vielleicht ist ja doch noch ein Leser hier, der das mit den zivilrechtlichen Ansprüchen und deren Vollstreckung beantworten kann und will.

 

Schöne Grüße

Nobby

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