Gast 0 Posted October 3, 2004 Report Share Posted October 3, 2004 ich bin auf dem mittleren ring (muc) an einer ampel z.z. losgefahren, habe dabei aber den tacho im auge behalten und nicht schneller 80 beschleunigt. kurz drauf hat mich der streifenwagen, der an der ampel scheinbar hinter mir war, rausgezogen. der beamte hat mich ziemlich unfreundlich und laut gefragt, was mir einfällt mit 100 über den ring zu rasen! nachdem ich geblasen hatte (0,0) hat er noch festgestellt, daß mein nicht allzu alter originalauspuff zu laut ist. er meinte es gäbe dafür 1 punkt und 40 eur bg. meine fragen:muß er den festgestellten geschwindigkeitsverstoß sofort aufnehmen und mir zu unterschrift geben, oder kann er das in seinem büro bei dienstende tun? bzw. muß er mir sagen, daß das geahndet werden wird? und ebenso bei der geschichte mit dem auspuff? oder bin ich da der wilkür meines freundes und helfers ausgeliefert? Quote Link to post Share on other sites
Bluey 1,728 Posted October 3, 2004 Report Share Posted October 3, 2004 Die Antworten in der Reihenfolge Deiner Fragen:1. nein, weder aufnehmen (was soll das sein) noch zur Unterschrift vorlegen2. nein, wird auch auf dem Büro nicht gemacht3. nein, muß er auch nicht4. auch nicht bei dem Auspuff5. nein, bist Du nicht. Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 3, 2004 Report Share Posted October 3, 2004 .......was mir einfällt mit 100 über den ring zu rasen..... Mach dir mal keine grossen Sorgen. Wenn überhaupt was kommt, dann wird die vorwerfbare Überschreitung wesentlich geringer sein. Bei messungen durch Nachfahren werden recht grosszügig Toleranen Abgezogen. Wird ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug durchgeführt, dessen Tachometer nicht justiert ist (wovon ich in diesem Fall ausgehe), sind von der abgelesenen Geschwindigkeit 10% des Skalenendwertes des nachfahrenden Fahrzeuges sowie weitere 15% der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen. Quote Link to post Share on other sites
Holgiheld 0 Posted October 3, 2004 Report Share Posted October 3, 2004 Wird ausnahmsweise eine Geschwindigkeitsmessung durch Nachfahren mit einem Polizeifahrzeug durchgeführt, dessen Tachometer nicht justiert ist (wovon ich in diesem Fall ausgehe), sind von der abgelesenen Geschwindigkeit 10% des Skalenendwertes des nachfahrenden Fahrzeuges sowie weitere 15% der abgelesenen Geschwindigkeit abzuziehen. Was dir dann einen Strafzettel für zu langsames Fahren einbringen dürfte Quote Link to post Share on other sites
Gast 0 Posted October 4, 2004 Author Report Share Posted October 4, 2004 merci für die antworten... zwei fragen hab ich noch: reicht beim ablesen durch nachfahren die aussage der cops, oder müssen sie eine videoaufzeichnung oder ähnliches machen? und die zweite, nach meiner obigen schilderung erfahre ich also nur durch einen brief, bzw. keinen brief ob mir ein verstoß zur last gelegt wird oder nicht? grußdirk Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted October 4, 2004 Report Share Posted October 4, 2004 reicht beim ablesen durch nachfahren die aussage der cops, oder müssen sie eine videoaufzeichnung oder ähnliches machen?Die Aussage reicht. nach meiner obigen schilderung erfahre ich also nur durch einen brief, bzw. keinen brief ob mir ein verstoß zur last gelegt wird oder nicht? Richtig, du erhälst den Tatvorwurf per Post. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.