Guest Gast_Gast_Ben Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Hallo! habe eine Frage zu einem Geschwindigkeitsverstoß, wo ich nicht weiß wie ich mich verhalten soll: Und zwar ist mein Cousin am 28.8 mit meinem Wagen (um mich vom Flughafen abzuholen) auf der A3 in einen Blitzer getappt. 20 km/h zu schnell und 30 EUR Verwarngeld. Den Brief habe ich erst heute, also dem 28.9 datiert auf dem Briefkopf ist er jedoch vom 11.9.Wenn ich nun Einspruch erhebe, das ich an besagtem Tag um die angegebene Uhrzeit noch im Flieger war und mich aber auch nicht daran errinern kann wer den Wagen gefahren ist (Wie lange muss man sich errinern können?), können die Behörden mir dann ein Fahrtenbuch o.ä. auferlegen? Auf der Seite der Stadt Köln stand noch folgendes: Sollten nicht Sie den Verstoß begangen haben, sondern eine andere Person, so teilen Sie bitte innerhalb einer Woche nach Erhalt des Schreibens diese verantwortliche Person auf dem Anhörungsbogen mit. Das weitere Verfahren richtet sich dann gegen die von Ihnen angegebene Person. Für Sie ist die Angelegenheit zunächst damit erledigt. Achtung:Sollte allerdings nach Ihren Angaben dennoch keine verantwortliche Person ermittelt werden können, dann können Ihnen als Halter die Kosten des Verfahrens auferlegt werden (Halterhaftung). Dasselbe gilt, wenn der Aufwand für die Ermittlung der verantwortlichen Person unverhältnismäßig hoch ist. D.h. mir werden die Kosten auferlegt wenn ich keinen Fahrer angebe? Vielleicht kann mir wer weiterhelfen wie ich mich weiter verhalten soll. GrußBen Quote Link to post Share on other sites
Findom 4 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Nach 14 Tagen darfs du vergessen haben, wer dein KFZ genutzt hat. Die Kosten für den Verstoss können nur dem Verursacher auferlegt werden. Wenn du aktiv am Verfahren mitwirkst (was nicht unbedingt heisst, dass du den Fahrer angibts) ist die Gefahr der Fahrtenbuchauflage nicht so gross. Des Weiteren ist es ja auch ein relativ harmloser Verstoss im Verwarngeldbereich. Quote Link to post Share on other sites
Franticek 0 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Fahrtenbuchauflage ist sehr, sehr unwahrscheinlich. Solltest du wirklich noch im Flieger gewesen sein, dann ist es fuer dich doch OK. Du musst auch niemanden genau angeben, dein Wagen stand eben waehrend deines Urlaubs zuhause und konnte von verschiedenen Leuten benutzt werden. Vielleicht musst du aber angeben, wem du die Schluessel und Papiere hinterlassen hast. Du musst aber damit rechnen, dass die dann mit einem Foto ankommen. Dann brauchst du dich nicht zu erinnern sondern du musst dann nur erkennen, wer auf dem Foto drauf ist. Und das geht auch noch spaeter als nach 2 Wochen. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Die Teilnahme an Fotoalbumstudien ist absolut freiwillig. Und - schließlich man will ja auch niemand falsch beschuldigen... Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted September 28, 2004 Report Share Posted September 28, 2004 Die Angaben auf der Internetseite der Stadt Köln beziehen sich nur auf den ruhenden Verkehr. Quote Link to post Share on other sites
djculture2001 0 Posted September 29, 2004 Report Share Posted September 29, 2004 würde mich interessieren wo auf der a3 die blitzen Quote Link to post Share on other sites
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