Daniel 12 Posted September 13, 2004 Report Share Posted September 13, 2004 Hallo, jetzt hab ich doch tatsächlich von den Ösi's ein Parkticket verpasst bekommen Sind zwar nur 7,- Euro (ist ja erstaunlich preiswert ) aber trotzdem die Frage: Klappt das mit dem § 103 KFG (Fahrererhebung) auch im ruhenden Verkehr ? Danke für sachliche AntwortenDaniel Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Was steht den auf dem Parkticket. Wo genau hast du es denn bekommen? Vorarlberg, Kleinwalsertal? Ist es nur ein Überweisungsträger, eine Organstrafverfügung oder was. Wenn du es an der Scheibe vorgefunden hast und nicht darauf reagierst , kann es sein, das du zu Hause nicht mal mehr Post bekommst, da das Vollstreckungsabkommen erst ab 25,-- EUR greift. http://www.austria.com/engine.aspx/page/vi...nna:oesterreich Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Organstrafverfügung? Muss man da eine Niere abtreten oder so? Quote Link to post Share on other sites
Ilcko 0 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 Organstrafverfügung? Muss man da eine Niere abtreten oder so Die Ösis haben noch eine ganze Reihe seltsamer Begriffe in ihrer Amtssprache die besonders in den Augen Norddeutscher befremdent klingen. Trotzdem finde ich, Bersorgter, das dein Posting nicht so passend ist, da das der Threaseröffner nicht gefragt hatte. Hier will jemand wissen ob und wie sich ggf eine sinnlose Geldausgabe vermeiden läßtund vielleicht kann man mit halbwegs qualifizierten Antworten dazu beitagen, das die meist wenig rechtstaatliche Wegelagerei bei unseren , sonst von mir sehr geschätzen, südlichen Nachbahrn ein klein bisschen weniger lukrativ wird. Auch 7,--€ sind Geld! Quote Link to post Share on other sites
Daniel 12 Posted September 14, 2004 Author Report Share Posted September 14, 2004 Es war eine Organstrafverfügung - wie Im Titel beschrieben Wenn du es an der Scheibe vorgefunden hast und nicht darauf reagierst , kann es sein, das du zu Hause nicht mal mehr Post bekommst, da das Vollstreckungsabkommen erst ab 25,-- EUR greift.Genau so war es - damit ist meine Frage sehr zufriedenstellend beantwortet! Hier will jemand wissen ob und wie sich ggf eine sinnlose Geldausgabe vermeiden läßteben... DankeDaniel Quote Link to post Share on other sites
Besorgter 51 Posted September 14, 2004 Report Share Posted September 14, 2004 @Ilcko Ich hielt das Ganze schon für beantwortet - und so war es dann ja auch. Quote Link to post Share on other sites
Rouven1982 0 Posted September 21, 2004 Report Share Posted September 21, 2004 Organstrafverfügung? Muss man da eine Niere abtreten oder so? Ja, Niere gegen Parkplatz..... das sind die österreichischen Pendants zu Dosenpfand und Hartz IV Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted September 21, 2004 Report Share Posted September 21, 2004 Ganz beantwortet ist die Frage aber noch nicht, denn möglicherweise können die Ösis das Geld bis zur Vollstreckungsverjährung einzutreiben versuchen, wenn sie das Kennzeichen mal wieder im eigenen Land erwischen. Überwachungseinrichtungen dazu hätten sie ja genug. Quote Link to post Share on other sites
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