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Jade

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  1. @gm "Ein Gutachter kann an Hand des Fotos zweifelsfrei feststellen, dass du das bist, daher werden sie sich nicht mehr davon abbringen lassen. " Wie kann es dann sein, dass mein FS-Bild abgeglichen worden ist, ich zur Vorladung durch die Polizei erschienen bin, und meine OWI trotzdem eingestellt wurde?
  2. Nabend zusammen, habe heute ein Schreiben bekommen, dass das Verfahren gegen meine OWI wegen unterschrittenem Abstand eingestellt wird. Kann so was nochmal aufgenommen werden, wenn die jetzt drauf kämen, das ich das doch war? Oder gilt hier - eingestellt bleibt eingestellt? Lg Jona
  3. Mojen, hatte das selbe Problem. Probezeit, weniger als 4/10 Abstand. Da das Auto auf meinen Freund zugelassen war, man aber genau gesehen hat, dass kein Mann gefahren ist, kam nach 2 Monaten ein Schreiben an mich. Habe dann geschrieben, das ich das nicht war. Bekam dann ne Vorladung und war vor kurzem deshalb auf der Polizei. Heute kam das - lang erwartete - Schreiben: Owi gegen mich wird eingestellt! Lg Jade
  4. o. k. 4 Seiten und nur Opel, Audi, Porsche und - nicht zu vergessen - der Smart (klein aber fein). Dann falle ich ja jetzt total aus der Rolle. Haben einen 2,9l Scorpio Cosworth V6 24V und im moment noch einen 2l Scorpio, der aber demnächst abgestossen wird.
  5. Hi, haben das Bild bekommen! Und ich muss sagen: Gut getroffen! Ich glaube, so deutlich erkennt man mich noch nicht mal auf meinem Perso. (Trotz Sonnenblende) Na ja, abwarten und Tee trinken....
  6. hi, das würde also ganz normal heissen, wenn sie bis zum 14.10 (geblitzt am 14.07) nicht heraus finden, dass ich gefahren bin, können die mir nichts mehr! Gibt es da irgent welche Regelungen, dass die Verjährungsfrist unterbrochen wird??
  7. Hi, ist bei einigen unserer Firmenfahrzeuge auch schon vorgekommen. Luxembourger Kennzeichen, gefahren in aller Herrgottsländer. Dies sind zum größten Teil allerdings LKW´s. Bei diesen kann ich sicher sagen, dass die jeweiligen Fahrer über alle OWI´s Post bekommen haben. Wie es bei den PKW´s mit Knöllchen aussieht kann ich nicht genau beantworten. Kann dir nur sagen, das wir hier bei den meissten mittlerweile Fahrtenbücher führen müssen aufgrund solcher Sachen. Folglicherweiße müssen "Länderexterne" diese OWI´s wohl auch verfolgt werden.
  8. Hi, prinzipiell hätte ich gegen eine generelle Autobahn- und Tunnelmaut nichts einzuwenden, wenn diese wie z. B. in Ländern wie Frankreich,Schweiz und Österreich wirklich vom Staat für das verwendet würde, wofür es gedacht ist. Nämlich die Erhaltung der Autobahnen und Tunnel genutzt würde. Und im Gegenzug dafür die PKW-Steuer gesenkt würde, wie es in o.g. Ländern schließlich auch der Fall ist.
  9. @ dagegen Hi, das die Verjährungsfrist drei Monate gilt, dachte ich bisher auch. Allerdings erzählte mir heute eine Kollegin, dass Anfang des Jahres darüber ein Bericht in unserer Regionalen Zeitung gewesen wäre in welchem gestanden haben muss, dass das ab diesem Jahr nicht mehr der Fall ist, da wohl die Bearbeitungsdauer länger dauern würde (oder zu wenig Leute?). Kann das sein?? Oder hat die bloß shit erzählt?
  10. hi, Halter ist mein Freund, gefahren bin ich. Hab vorhin gehört, das es in solchen Fällen keine Verjährungsfrist mehr gibt. Stimmt das. Jona
  11. hi, letzte Woche hat mein Freund eine Fahrerermittlung zugeschickt bekommen. Vorwurf: Bei einer Geschwindigkeit von 111 km nur einen Abstand von 26,4 m sprich weniger als 5/10 des halben Tachowertes. Auf dieses Schreiben hat er mittlerweile geantwortet, er wüsste nicht, wer zu dem Zeitpunkt das Fahrzeug führte und um Zusendung von Fotos oder Video gebeten. Meine erste Frage währe also, wie gut sind diese Bilder oder das Video, kann man den Fahrer auf diesen erkennen? Was relevant für meine zweite Frage wäre, da ich wohl zu fotogen war! Wäre ja auch nicht so schlimm, 40 öcken und ein
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