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SilverBanditS

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Everything posted by SilverBanditS

  1. Hallo Sara, meist Du Lübstorf am Schweriner See??? Wenn ja, dann denke ich dass Du dich irrst. Laut neuestem Motorrad-Tourenplaner (stadtplangenau) ist der Ort ca. 1,2 km lang und die Strasse beschreibt einen deutlichen Bogen (rechts-links-rechts), so dass ich mir nicht vorstellen kann, dass man von einem Ortsende das Andere sieht. Gruss SilverBanditS
  2. In diesem Zusammenhang mal eine ganz andere Betrachtungsweise. Wenn es ein Bild gibt, bei dem beide sehr ähnlich aussehenden Brüder (Zwillinge?) in Frage kämen, und beide behaupten sie wären gefahren. Was würde in einem solchen Falle passieren??? Der Richter kann ja schlecht beide verknacken, hat aber von beiden ein 100%iges Geständnis. Er müßte sich für einen entscheiden, aber für welchen. Kann er das, oder müsste er einstellen??? Vielleicht kann ja mal einer der Fachleute dazu was vermelden. Gruss SilverBanditS
  3. Wieso Kennzeichenmissbrauch??? Ich verstehe das so, dass es sich um eine "Tönungs"-Folie für die Frontscheibe handelt?! Gel? Gruss SilverBanditS
  4. Hi, die wollten Dich mit Sicherheit nur etwas einschüchtern. Es sei denn Du bist so langsam gefahren, dass Du andere VT schon wieder behindert hast. Soll's auch schon gegeben haben... Gruss SilverBanditS
  5. Für Deinen Bedarf (Schutz gegen Diebstahl) reicht doch ein Teilkasko ohne SB aus. Und die sollte doch bei weitem nicht so teuer ausfallen, oder???!!! Und da Du ja nicht im Auto schläfts, könnte es trotzdem Dir mal unter'm Ar#ch weggeklaut werden... Gruss SilverBanditS
  6. Im Regelfall wird automatisch ausgelöst. Der kann in Einzelfällen aber auch manuell auslösen. Gruss SilverBanditS
  7. Ist doch logisch! Wenn man mir auf Kaltakquise ein paar Kunden vor der Nase wegschnappt bin ich auch sauer! Gruss SilverBanditS
  8. ...ist doch klar, die Jungs und Mädels sind auf Kaltakquise!!! Die können doch nicht unproduktiv im Büro rumhocken. Gruss SilverBanditS
  9. Hallo Ponch, es reicht aus per Fax. Habe es gerade selber "durchgespielt"! Schliesslich steht auf jedem BGB auch die entsprechende Fax-Nummer drauf... Gruss SilverBanditS
  10. Hallo Faith, wie kommst Du denn überhaupt auf die Idee, Du könntest geblitzt worden sein. Du hast sie doch beide male gesehen und hast gebremst. Wie schnell warst Du denn, und wie viel war erlaubt??? Für mich sieht es sehr aus nach: Gut aufgepasst und Glück gehabt!!! Also erst mal abwarten und nicht verrückt machen. Sollte doch was kommen, nochmal im Forum reinschauen. Es lohnt sich. Gruss SilverBanditS
  11. Diese Einschätzung würde jedoch alle Aussagen (insbesondere der ) im Forum zum Thema Gewohnheitsrecht und Geschwindigkeitsbegrenzung über den Haufen werfen. Auf der einen Seite muss ich mich darauf einstellen, dass zu jeder Zeit an jedem Ort eine neue oder geänderte Verkehrsregelung vorliegen kann, und die hat dann auch genau Gültigkeit. Und auf der anderen Seite soll ich mir über Zeiträume von Minuten über Stunden bis hin zu Tagen merken, wo wleche Schilder standen!?
  12. Hallo Gemeinde! Habe zum Thema folgendes Urteil bei strafzettel.de gefunden: Zitat Anfang: Rotlichtverstoß bei irriger Ausnahme eines Ampeldefekts StVO § 37 Absatz 2; StVG § 25 Absatz 1 Satz 1 1. Bei der irrigen Annahme des Betroffene, eine LZA zeige Dauerrot und sei daher defekt, handelt es sich um einen Tatbestands- und nicht um einen Verbotsirrtum. 2. Zum Absehen von der Festsetzung eines Fahrverbots, wenn der Betroffene vor einer LZA zunächst anhält, diese dann aber bei Rot in der irrigen Annahme, die Ampel sei defekt, überfährt. OLG Hamm, Beschluß vom 10. 6. 1999 - 2 Ss OWi 48
  13. Hallo Gemeinde, hallo Geblitzter2, ich bin neu im Forum, "beobachte" Euch aber schon seit einiger Zeit. Dabei habe ich schon viel Wissenswertes gefunden. Nun mein direkter Einstieg, da ich zum Thema was Interessantes bei strafzettel.de gefunden habe: Zitat Anfang: Geschwindigkeitsbeschränkende Beschilderung muss nach Einmündung wiederholt werden StVO §§ 3 Absatz 2 Nr. 1, 39 Absatz 3; Verkehrszeichen Nr. 274, 278 der StVO 1. Eine Beschränkung der innerörtlich zulässigen Geschwindigkeit durch das Verkehrszeichen 274 zur StVO gilt auch für den Geradeausverkehr nur bis zur nächsten Straßene
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