Jump to content

Anlüger

Member
  • Content Count

    48
  • Joined

  • Last visited

Community Reputation

0 Neutral

About Anlüger

  • Rank
    Mitglied
  1. Hallo an alle! Danke für die vielen Antworten! Ich bin angenehm überrascht über die Anzahl, eine klare Linie erkenn ich aber noch nicht Also die Zwickmühle besteht offenbar darin: Er ist Grundstückseigentümer und für die Entsorgung verantwortlich, er ist aber nicht Eigentümer der Autos und kann sie somit nicht entsorgen... Öhm, wie soll das denn gehen? Muss er sie jetzt reparieren und an die Eigentümer zurückgeben? Das kann doch nicht sein, dass sowas in Deutschland nicht geregelt ist. Also die Dinger sind abgemeldet sei einiger Zeit. Der eine kriegt keinen TüV mehr, der andere i
  2. Hallo zusammen! Ein Bekannter von mir hat bei einer Zwangsversteigerung ein Haus gekauft, in dem noch Leute wohnen, die keine Miete zahlen und jetzt durch den Gerichtsvollzieher zwangsgeräumt werden. Das ist mit ziemlichen Kosten verbunden, weil man erstmal alles vorstrecken muss. Im Hof stehen jetzt noch zwei abgemeldete und schrottreife Autos (einer mit einem leichten Frontschaden und einer mit gut 20 Jahren aufm Buckel). Um Kosten zu sparen überlegt mein Bekannter nun zwei andere Alternativen, um sich wenigstens hier den Gerichtsvollzieher und damit Kosten zu sparen. 1. Er zieht die A
  3. Sind ja bald Brandenburger Verhältnisse hier. Ich würde noch weiter gehen und sagen, dass das bald Ludwigsburger Verhältnisse sind! Wer hat den auf zweispurigen Ausfallsstrasse vor Jahren klammheimlich die 60-Schilder ab- und mobile Blitzer aufgebaut? Wie auch immer, die Stadtverwaltung scheint auf das Geld dringend angewiesen zu sein und man sollte sich bei allen Rotlicht-Blitzern in ES auch auf Geschwindigkeitsmessungen einstellen, wenn sie nicht gerade beschädigt worden sind...
  4. Da scheinen ja schon einige hier dieses Ding mitfinanziert zu haben Übrigens sind auch die neuen Ampelblitzer an der Nellinger Umgehungsstrasse Kombinationsgeräte. Die Esslinger Stadtverwaltung scheint bei allen Neuanschaffungen auf diesen technischen Fortschritt zu setzen, es lohnt sich offenbar...
  5. Haaaalllloooo! Das ist hier nicht der "wie-organisiere-ich-Demos"-Thread sondern der "ist-massenhaftes-Autoschieben-in-der-Stadt-verboten" -Thread! Ausser, dass Bluey nix dagegen hat, bin ich nicht schlauer. Ich könnte mir vorstellen, dass da irgendwie ein Verstoss konstruiert werden kann, dass man niemand unnötig behindern darf. Auch Nötigung könnte ich mir vorstellen, ggf. gefährlicher Eingriff (trotz Warnweste). Auf der anderen Seite: wenn die böse Dreckschleuder halt partout nimmer will!? Auf BAB gibt´s ja die Vorschrift, dass man beim Abschleppen an der nächsten Ausfahrt raus muss
  6. Leute! Mir geht´s nicht drum, ob und wie eine Demo organisiert werden kann/soll/muss, sondern wie geht die Ordnungsmacht mit dem massenhaften Auftreten geschobener Autos um? Auch auf die Gefahr hin, dass wir noch weiter weg vom Thema kommen, hier die Darstellung des Messergebnisses einer Berliner Strasse (das die Darstellung auf den ersten Blick was anderes suggeriert, als tatsächlich gemessen wurde, ist wieder ein anderes Thema - trau keiner Statistik....) ###### Demnach stammen 26% des Feinstaubs in der Stadt vom Verkehr und von diesen wiederum 9% von Autos, wir reden also bei einem PKW-
  7. Der Verstoss gegen das Feinstaub(!)-Fahrverbot ist mit 40 Punkt und einem Bonuspunkt belegt. Ich rede auch nicht von einer angemeldeten Demo, sondern von dem "zufälligen" und massenhaft auftretenden Autoschieben von bösen Feinstaubverursachern in einer Großstadt am ersten Tag nach Inkrafttreten des (Feinstaub-)Fahrverbots. (sei es nun, weil sie nimmer fahren dürfen oder weil sie "defekt" sind). Da würde mich halt mal interessieren, wie das rechtlich aussieht (Fragen: siehe in der TE) A.
  8. Hallo zusammen! Im Zusammenhang mit einer geplanten Feinstaub-Demo ist die Frage aufgetaucht, ob es z.B. erlaubt ist, Fahrzeuge, die eine Panne haben z.B. weil der Stecker von der Zündspule abgefallen ist über eine längere Strecke durch die Stadt zu schieben (gut, wenn das einer macht, ist´s nicht so der Brüller, aber bei 50 bis 100 Fahrzeugen....)? Angenommen, sowas wäre nicht als Demo angemeldet (weil sonst die Strecke vorgeschrieben wäre), - Ist das dann ein Vergehen, z.B. wegen Behinderung? - Rufen die Ordnungsbehörden amtlicherweise eine Horde Abschleppwagen? - Wäre das trotzdem ei
  9. Wer von uns beiden auf welchem Ross sitzt, erschließt sich dem geneigten Leser hoffentlich von selbst. Genau DAS ist der Punkt. A.
  10. Hier wurde massivst geschlammpt beim Erlassen eines Verwaltungsaktes. Jeder einigermaßen vernunftbegabte Mensch hätte erkennen müssen, dass dieses Foto irgendwie anders ist, als die anderen 156 Fotos auf dem Film - Auto zu groß - Auto steht schief - AN DER TÜR STEHT JEMAND! Hallo??? Entweder ist hier jemand völlig ungeeignet für den Job den er macht oder es ist Vorsatz. Das zu klären wäre Inhalt der Dienstaufsichtsbeschwerde, den ich an den Leiter des zuständigen Amtes richten würde, wg. Vernachlässigung der Sorgfaltsplficht. Ob´s den Sheriffs passt oder nicht, alles was recht ist! A.
  11. Na suuuuuper! Erlaubt, vielleicht nicht, oder doch, aber nur wenn ausgeschaltet, vielleicht beim Unfall, sicher nicht oder vielleicht doch oder überhaupt...?!? Kinder, so gewinn ich meine Wette nie! A.
  12. Sag mal, wie bist denn Du unterwegs? A.
  13. Bitte um Nachsicht Bin halt "Anfänger" und nur hier, wenn ich geblitz wurde oder wenn ich mal ne blöde Frage habe. Beides kommt, zum Glück, nicht so oft vor Trotzdem täte mich ein abschließender Link zum dem bereits existierenden thread natürlich interessieren... A.
  14. Ja, welche Straftat isses denn nun? Optimal wäre ein Urteil für solch einen Sachverhalt A.
  15. Hallo, ich hatte neulich eine interessante Diskussion, die mit einer Wette endete: Ein Bekannter von mir meinte, man könne mit einer Blaulicht-Attrappe (also so ein Ding mit Magnetfuss und Spiralkabel) fahren, solange man a) das Ding nicht einschalte und b) sich an die Verkehrsregeln halte. Ich meine, mal irgendwo gelesen zu haben, dass das nicht erlaubt sei und sogar Polizei-Fahrzeuge ausser Dienst (z.B. in der Werkstatt) die Lichter zuhängen müssen. Was ist nun richtig? Wo steht sowas geschrieben (möglichst offiziell)? (Es geht um eine Flasche Sekt) A.
×
×
  • Create New...