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dezibel

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  1. Wie gesagt, der ziemlich ungünstig parkende Q7 da ist auch nicht meiner.
  2. Habs gefunden! http://www.panoramio.com/photos/original/8249499.jpg Ganz tolle Position für ein Schild... Wie man grade noch erkennen kann, ist auf der anderen Seite des Schilds das Zeichen "Vorfahrt gewähren" aufgehängt, das Schild steht exakt an der Halte- bzw. Sichtlinie zur vorbeiführenden Straße. Beim Einfahren von rechts unmöglich zu sehen (da bräuchte ich schon ein Panoramadach zum rausgucken...). Ist so eine Positionierung überhaupt zulässig?
  3. Dazu mal eine ganz dumme Frage: Was machst Du bei Fahrzeugen mit elektronisch gesteuerter Automatik? Da lässt sich die Parksperre auch bei geöffnetem Fahrzeug ohne Zündschlüssel nicht entfernen, und wenn die Handbremse nicht aktiviert ist, ist auch Abschleppen mit blockierenden Rädern nicht möglich (weil die Sperre nicht für derartige Belastungen ausgelegt ist und ggf. das Getriebe beschädigt wird).
  4. Also eine kurze Anmerkung, der Q7 ist nicht meiner. Ich überlege immer noch, ob ich nichts übersehen hab. Das Foto wurde vom "Einfahrtstor" aus aufgenommen - ein monumentales steinernes (Stadt-)Tor, da ist jedenfalls kein Schild dran. Direkt davor endet der Markplatz, es führt eine Nebenstraße am Tor vorbei, von der aus ich in den Platz eingebogen bin. Ich überlege grad, ob vor dem Tor noch ein Schild gestanden haben könnte. Das müsste dann aber so platziert sein, dass man es beim Einfahren in dem Blickwinkel nicht sehen konnte. Morgen bin ich in der Nähe, dann schau ich mir das nochmal a
  5. Servus beinander, durfte heute ein Knöllchen an der Windschutzscheibe bewundern, nachdem ich nichtsahnend auf einem (mir bis dato unbekannten) Marktplatz geparkt hatte. Grund: Parkscheibe fehlte. Jetzt frage ich mich: Muss ich mich nach dem Parken erst mal im Umkreis von 500 Metern vergewissern, dass auch nirgendwo ein Parkscheibenschild steht? Hab nämlich mal ein Bild gemacht, s.u. - das Parkverbotszeichen ist das erste Schild am Marktplatz, in der Reihe unmittelbar dahinter hatte ich (natürlich außerhalb der Sperrzeit) geparkt. Lustigerweise auch an den anderen Autos in dieser Reihe Knöll
  6. Servus beinander, aus aktuellem Anlass eine Frage: Wie lange werden die Beweise nach einer Geschwindigkeitsübertretung aufbewahrt? Will heißen, wie lange werden Blitzer-Fotos gespeichert bzw. archiviert? Ist eine Einsicht in die Beweise nach gut einem Jahr noch möglich? Konkret geht es darum, dass sich aufgrund der jüngsten Ereignisse (anderer Thread) der dringende Verdacht ergibt, dass eine Verwarnung aus dem letzten Jahr vollkommen unbegründet war. Mir geht es nicht drum, die Verwarnung zurückzuholen, sondern nur um die Gewissheit, einen oder keinen Fehler begangen zu haben. Ist das mö
  7. Richtig, und die besagt, dass die Gleitreibung konstant kleiner ist als die Haftreibung und zudem unabhängig von der Geschwindigkeit der Relativbewegung. Wer also die Übung hat, mit gleitreibenden Hinterrädern (und damit konstanter Kraft längs zur Bewegungsrichtung der Räder) umzugehen, dem traue ich genauso exakte Fahrweise wie mit haftenden Rädern zu. Schönen Gruß von der Kinetik, übrigens. @nudel: Driften hat rein gar nichts mit einer Vollbremsung zu tun. Während Du eine Vollbremsung mit blockierender Vorderachse mangels Lenkbarkeit nicht kontrollieren kannst, kontrollierst Du die Bewegu
  8. Nicht zwangsläufig, denn untersteuerndes Fahrzeug lässt sich ggf. durch Gaswegnehmen/Auskuppeln wieder in den Haftungsbereich bringen. Bei einem übersteuernden Fahrzeug ist das i.d.R. nur mit exaktem Gegenlenken bis zu einem gewissen Grad (begrenzt durch den max. Lenkeinschlag) möglich, ganz abgesehen vom drohenden Gegenschwung. Dennoch steht definitiv fest, dass gerade ein Hecktriebler durchaus im Drift kontrolliert zu bewegen ist. Sollte es in der StVO keinen Paragraphen geben, der Fahren im fahrdynamischen Grenzbereich verbietet, haben die Polizisten meiner Meinung nach Unrecht.
  9. Muss er nicht? Hm, seltsame Auffassung von Äpfel und Birnen... Bluey, die Sache ist relativ einfach: Kritisiere ich als staatliche Institution ein Fehlverhalten von VTs an, muss ich selbst ein vorbildliches, fehlerfreies Verhalten an den Tag legen. Zu deutsch: Ein Cop kann nicht Parksünder aufschreiben, wenn er selber im Halteverbot steht. Genauso können keine Temposünder (die den Tacho nicht ablesen können...) belangt werden, wenn die Messbeamten bzw. deren Computer zu doof ist, die Geschwindigkeit vom Foto abzulesen...
  10. Kommt mir doch irgendwie bekannt vor.... http://www.radarforum.de/forum/index.php?showtopic=29362
  11. Neuigkeiten! Da das Fahrzeug auf meinen Vater zugelassen ist und meine Eltern eher etwas "ängstlich" sind, was solche Angelegenheiten betrifft, haben sie nach Eingang des Fotos gleich mal in der Gemeinde angerufen und gebeten, das Foto nochmal zu überprüfen - denn "da stimmt doch was nicht". Heute kam ein Schreiben der Gemeinde, man hat das Verfahren wegen eines "Erfassungsfehlers" eingestellt und entschuldigt sich "nochmals" (wo war das erste Mal?) für die Unannehmlichkeiten. Was nun?
  12. Wie lange werden denn nun Beweismittel aufbewahrt? Also, existiert theoretisch noch das Foto von meiner "Überschreitung" im letzten Jahr?
  13. Genau das wurmt mich gerade auch. Vor längerer Zeit hab ich von der selben Gemeinde, auch GKVS, einen Bescheid bekommen - 12 km/h glaub ich waren es damals. Ich konnte mich an keinen roten Blitz erinnern, außer, dass mal vor mir ein Sprinter geblitzt wurde (und ich gute 50 Meter dahinter wohl auf dem Foto mit drauf war). Nacktigall, ick hör dir trapsen... Wie lange müssen die Beweisfotos archiviert werden? Hab ich eine Chance, angesichts dieses Vorfalls da ranzukommen?
  14. Kein Radar, die Messanlage bestand aus einer einseitigen Lichtschranke, die geschätzte 20 Meter vor dem Blitzkasten positioniert war. Abgesehen davon dürfte das nicht das einzige Foto sein, der Kasten hat ja mehrmals geblitzt (dass das bei der Auswertung nicht auffällt, sollen die mir mal erklären...). Im übrigen stimmt der angegebene Messort nicht mit dem tatsächlichen überein. Angegeben wurde die Ortsdurchfahrt auf Höhe einer Bank, dort ist auch eine Gefahrenstelle in Form einer Fußgängerampel mit (Schul-)Bushaltestelle gegeben. Tatsächlich gemessen wurde aber 600 Meter entfernt (gemessen
  15. Bitteschön... Konnte es mangels gutem Scanner leider nur vom Blatt abfotografieren. Allerdings ist auch die Qualität des Originals wirklich schlecht. Das vorbeifahrende Auto ist nicht direkt zu erkennen, allerdings einige Reflektionen im Hintergrund, die auf einen vorbeifahrenden Kastenwagen schließen lassen.
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