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Krawattentrucker

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  1. Ortskundig bin ich aber leider ist das ganze in einer Umleitung geschehen, wo sonst ganz normal ist. Muss ich das wissen? Wie schon gesagt, kam ich aus der Seitenstraße, gab Gas und platsch - geblitzt. Kein weit und breit also was sollte ich da machen? Auf Verdacht den ganzen Tag 30 fahren? Jedenfalls habe ich inzwischen mal ein paar Fotos gemacht - man weiß ja nie wozu es gut ist...
  2. Also wenn ich in einer Zone aus der Nebenstraße komme und kurz darauf blitzt es bin ich am Arsch? Danke! Hätte ich nun wieder nicht gedacht aber mit dem denken ist das so eine Sache... Neue Frage: Ich komme aus einer Seitenstraße und fahre 50. Es blitzt und ich bekomme einen AB. Es war aber kein Schild zu sehen und es handelt sich nicht um eine http://www.fahrschule.de/Verkehrsrecht/StVO/images/274_1.gif. Was nun?
  3. 1. Ist es eigentlich rechtens, das der Messwagen auf der linken Straßenseite steht und von dort aus blitzt oder muss das Fzg auf der rechten Seite stehen? 2. Wird eine Geschwindigkeitsbegrenzung (z.B. 30 km/h) durch eine gekennzeichnete Kreuzung (Zeichen 301 http://verkehrszeichen.kfz-auskunft.de/bilder/vorfahrt_kreuzung.gif) eigentlich aufgehoben? Sry für die vllt etwas dümmlichen Fragen aber ich habe im Netz keine Antworten gefunden und der Beamte(?) im Messwagen war nicht gewillt mit mir zu reden...
  4. Damit ich in meinem Dampfer, weit aufgerissene Augen und eine bleiche Gesichtsfarbe habe, muss schon die BAG eine Großkontrolle machen... Ansonsten gilt: Fahr du mal so dicht vor mir rein - da bekommst du deine erste gratis Flugstunde!
  5. Wenn meint Schröder eigentlich mit "Schmarotzer"? Zitat: "In Ost und West gebe es eine Mentalität, dass man staatliche Leistungen mitnimmt, wo man sie kriegen kann ...." Ist dem Gerhard aufgefallen, das - seine Parteimitglieder als Abgeordnete des Europaparlaments in Brüssel Freitags immer fette Sitzungsgelder abzocken, obwohl an diesem Tag gar keine Sitzungen stattfinden... ? - Abgeordnete nach 6 Jahren im Bundestag oder im Landtag bereits die volle Altersvorsorge kassieren... ? - auch in Berlin und Brandenburg wohnende sozialdemokratische Abgeordnete denselben Wohngeldzuschlag kassi
  6. Für die, die es noch interessiert: Laut Aussage der Verkehrsbehörde und des Liegenschaftsamtes/Tiefbauamtes, ist das ganze Gelände (ab Einfahrt von der Hauptstraße) Schulgelände. Somit haben die Schilder (Privatparkplatz) zwar nur eine Hinweisfunktion, sind aber legitim - also hat sich das parken dort erledigt. Fazit: Viel Lärm um nichts gemacht - vllt sollte ich mal weniger arbeiten...
  7. So, ich hab mal ein Pic gemacht, ist vllt besser zu verstehen als mein Kauderwelsch... Ich habe die Verkehrszeichen sowie den Stellplatz meines Kfz rot gekennzeichnet. Das ist wie schon gesagt keine Zufahrt sondern eine ganz normale Straße. Ich hoffe, das hilft weiter, wenn nicht, mach ich noch ein paar Pics. cu Krawattentrucker http://home.arcor.de/mr.condomino/frage.JPG
  8. 1. Fühle ich mich nicht im Recht, sondern bin *etwas* verwirrt - oder denkst du ich würde hier sonst fragen? 2. Fehler von mir - Schande über mich! Nicht Zufahrt im Sinne von Zufahrt, sondern so: Von der Vohrfahrtsstraße geht rechts eine Nebenstraße ab, welche in einem Rondell endet. Dort sind ganz offizielle Parplätze/Parkflächen eingerichtet. Daher verstehe ich nicht, wie und ob das rechtens sein kann. Ich habe eher den Verdacht, das die Herren Lehrer zu faul sind ein Stück zu laufen weil sie ihre Karren ein bischen weiter weg abstellen müssen. Deswegen liegt es doch nahe, das die Schulle
  9. Selbst frei zugängliche Parkplätze, bei denen Unbefugten die Benutzung durch Schilder untersagt ist, sind öffentliche Verkehrsflächen im Sinne der StVO, wenn sie nicht erkennbar vom öffentlichen Verkehrsbereich abgetrennt sind. Ist da irgendwo `ne Abtrennung? Nein! Der Besitzer des Geländes (wie in der Zeichnung zu erkennen ist das Bürgersteig) ist die Stadt! Mich hat aber nicht die Stadt "angepist" sondern irgendeiner der Mitarbeiter der Schule! Das sind Leute, die zwar des lesens mächtig sind aber nicht des Verstehens der Zusammenhänge also Leute wie du! Wenn du was produktives zum The
  10. Ich bräuchte mal Tip/Ratschläge oder was auch immer, in folgender Situation: An der Zufahrt von drei Schulen, steht gleich am Anfang das Verkehrszeichen 286 (eingeschränktes Haltverbot), gekoppelt mit dem Zusatzzeichen Z 1053-30 (Parken in gekennzeichneten Flächen erlaubt). Die Parkflächen sind auch hübsch markiert also wirklich nicht zu verfehlen. Soweit, so gut! Die mittlere der drei Schulen, hat direkt davor Parkflächenmarkierungen und gerade zum Fahrbahnrand. Da stehen noch zwei Laternen rum und an denen hängen seit kurzem jeweils ein Schild Privatparkplatz. Lange Rede kurzer Sinn: Ich
  11. Nachtrag: Das Karnickel heißt jetzt nicht mehr Bernd, sondern Lars und hat noch bis 06.02.2005 zu leben! Rettet Lars
  12. Ich hab mal eine intensive Unterhaltung mit der Katze geführt... http://mitglied.lycos.de/gxz21/normal_katze.jpg Spendet einer oder muss ich die Muschi erschießen...
  13. Solange die Maut nur für die tatsächliche Benutzung der BAB fällig wird (bspw. wie in F) und dafür die Kfz Steuer wegfällt, ist mir das Thema Pkw Maut ziemlich egal. Außerdem wird nicht alles so heiß gegessen, wie es gekocht wird...
  14. Da ich beruflich extrem viel E(uropäische)AB fahre, kann ich solche Erlebnisse nur unter der Rubrik "alltäglicher Wahnsinn" ablegen. Leider! Sollte mir so etwas privat passieren, würde ich wahrscheinlich Anzeige wg. Behinderung/Nötigung/Verkehrsgefährdung erstatten - obwohl es beruflich wahrscheinlich besser wäre (mit 50 Zeugen im Bus wirkt man doch glaubhafter ). Sorry aber: Das nächste ist dann ein Führerschein für Fahrräder, Handwagen und braune Halbschuhe...
  15. Ich weiß wirklich nicht, was ihr euch um Bußgeldbescheid o.ä für `nen Kopf macht! Geht doch einfach nach folgender (und schon mehrfach bewährten) Methode vor... Klick mich! Hoffentlich bekomme ich nicht wieder Ärger deswegen...
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