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juschi

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Everything posted by juschi

  1. Bisher habe ich noch nie Post bekommen, wenn ich mit dem Motorrad geblitzt wurde, ist jetzt das erste mal. Das scheint in BW also nicht sehr üblich zu sein, diese von Hinten Kamera.
  2. Ich wurde von vorne geblitzt und bin dann aus Neugier umgedreht und nochmal langsam dran vorbeigefahren. Beim zweiten Durchfahren habe ich dann den Zusätzlichen Kasten in Fahrtrichtung gesehen. Dieser sah aus wie das rot eingekreiste. https://i.ibb.co/PGKv2d5/Unbenannt.png Der größeren Kasten rechts daneben mit dem Gitter davor dabeben habe ich in Fahrtrichtung nicht gesehen, den gabs nur entgegen der Fahrtrichtung.
  3. Vor Kurzem habe ich zum ersten mal in meinem Leben eine mobile Geschwindigkeitsüberwachung erlebt, bei der die selbe Fahrspur von von vorne und von hinten geblitzt wurde. Dass es die selbe Fahrspurt war, weiß ich, weil ich ein 10 EUR Ticket auf dem Mopped bekommen habe und ein Bild meines Kennzeichens dabei war. In Fahrtrichtung gab es nur eine Kamera in einem kleinen Kasten (1 Loch), keinen Rotblitzer, den gab es nur entgegen der Fahrtrichtung (2 Löcher). Ist das etwas Neues? Falls es nichts neues ist, warum wird das so selten eingesetzt? Ist das teuer oder aufwndig? Breitet sich diese Messme
  4. Ah, jetzt kannst du auch noch hellsehen, seit wann ich Motorrad fahre und wie lange ohne Punkte.
  5. Ach Zöllner, dann bist du einfach gemessen an deinen Fähigkeiten mit nicht angepasster Geschwindigkeit unterwegs gewesen, wenn das so schlimm bei dir geendet ist. Ich bin jetzt über 120.000 Kilometern ganzjährig Mopped gefahren - und das Um-, Unfall- und Punktefrei. Abgesehen davon bist du nicht mein Richter. Das hier ist das Radarforum. Ich gehe auch nicht in die nächste JVA, um dort den Häftlingen moralische Predigten über ihre Taten zu erteilen. Meine Gedanken zu meinem Fahrverhalten werde ich mir schon machen, dafür sorgt das Fahrverbot. Das ist aber schlichtweg nicht dein Bier. Zu d
  6. Habe jetzt einen BGB erhalten. 41 Km/h zu schnell nach Abzug. Anstatt 160 EUR wurde das Bußgld auf 220 EUR erhöht. Warum gerade 60 EUR? Ist die genaue Erhöhung Ermessensentscheidung der Behörde? Komischerweise habe ich auch nur einen Monat Fahrverbot erhalten anstatt zwei, so wie ich das nachgelesen hatte (siehe oben). Zusatzfrage: Weiß jemand, seit welchem Jahr diese Wiederholungstäter-Regel ("Beharrliche Pflichtverletzung" - § 25 Abs. 1 Satz 1 StVG bzw. § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung) existiert?
  7. ich war schriftlich eingeladen und angekündigt, die Schranke wurde daher für mich geöffnet.
  8. hier steht: "Wer innerhalb eines Jahres zum zweiten Mal mit einer Überschreitung der Geschwindigkeit von 26 km/h oder mehr geblitzt wird, muss seinen Führerschein unter Umständen einen Monat lang abgeben und gilt laut Bußgeldkatalog als Wiederholungstäter. Sieht der Katalog aufgrund der Höhe der Übertretung sowieso ein Fahrverbot vor, verlängert sich dieses um einen weiteren Monat. Der Führerscheinentzug für Wiederholungstäter ist § 4 Abs. 2 Bußgeldkatalog-Verordnung (BKatV) gesetzlich geregelt und klar definiert." bzw. hier: "Das Fahrverbot verlängert sich um einen weiteren Monat, wenn
  9. Vielen Dank. Jetzt bleibt nur nocch die Frage offen, ob es, was das Fahrverbot angeht, so ist, wie ich mir das denke. Wird aus dem Monat Fahrverbot (heute außerorts mehr als 40 zu schnell) zwei Monate werden (wegen mehr als 30 zu schnell letztes Jahr ohne Fahrverbot damals)?
  10. Wie funktioniert das ViDistA Auswertungsverfahren konkret und im Detail? Mit Google bekomme ich nur allgemeines Blabla.
  11. es ist heute erst passiert. Einen BGB habe ich logischerweise noch nicht. Alles was ich weiß, habe ich im ersten Beitrag geschrieben. Es standen 171 Km/h auf dem Bildschirm, aber das scheint die Geschwindigkeit des Polizeifahrzeuges gewesen zu sein. Mir wurde gesagt: Es wird jetzt irgendetwas nachträglich gemessen oder berechnet, um einen Durschnittswert zu bilden. Und davon würden dann noch Toleranzen abgehen. Vor ort konnte mir daher nichts konkretes gesagt werden. An diejenigen, die sich mit dieser Messmethode auskennen. Inwiefern hat die Höchstgeschwindigkeit des verfolgenden Fahrzeuges
  12. Zulässig waren 120 Km/h. Fahrverbot gibts ab 41 Km/h außerorts darüber, also in meinem Fall ab 161 Km/h. Ich verstehe das so. Wenn ich im Endergebnis schneller als 160 war, bekomme ich zwei Monate Fahrverbot (1+1). Wenn ich 160 oder langsamer war, nur einen Monat.
  13. Dezember 2019. zu 2: Hier ist von 5 Prozent die Rede https://www.bussgeldkatalog.de/provida-vidista/ oder hier https://de.wikipedia.org/wiki/Police-Pilot-System oder hier https://verkehrslexikon.de/ModuleGS/GSPolicePilot.php#50 Wenn der Spitzenwert des Fahrzeuges 171 Km/h waren und 5% abgehen wären das 8,55 Km/h. Blieben noch 2,45 Km/h zu viel übrig. Wie wahrscheinlich ist es, dass ein errechneter Durschnittswert so hoch ist wie der Spitzenwert des Fahrzeuges, das nachgefahren ist? Kann ein errechneter Durchschnittswert auch höher sein als die maximale Geschwindigkeit des hinterherfahrenden
  14. Mir ist heute die Polizei mit Kamera im PKW hinter mir (Motorrad) auf der BAB hinterhergefahren. Mir wurde nach dem Anhalten gesagt, dass sie eine Spitzengeschwindigkeit von 171 Km/H bei zulässigen 120 Km/h festgestellt haben. Es müsse aber erst noch ein Durschnittswert über Punkt A und Punkt B errechnet werden, was später passieren würde. Die vorzuwerfende Geschwindigkeit würde also geringer ausfallen, um wie viel geringer, könnten sie aber noch nicht sagen. Dann haben sie mit dem Zollstock die Höhe meines Topcases am Mopped vermessen. Fragen: 1) Ist das normal, dass diese Videowägen nicht
  15. auf dem "Strafzettel" steht "Privatgelände".
  16. Ich habe mein Motorrad innerhalb des (großen) Geländes einer Uniklinik in Baden-Württemberg falsch geparkt. Das Gelände ist mit Schranken abgesperrt, insofern nicht frei zugänglich. Heute fand ich einen Zettel an meinem Motorrad, dass ich "außerhalb der gekennzeichneten Parkfläche" "auf dem Gehweg mit Behinderung" geparkt hätte. Mein Kennzeichen würde an das Ordnungsamt weitergeleitet werden und der Sachverhalt zur Anzeige gebracht. Unabhängig davon, ob der Vorwurf im Konkreten zutrifft, kann so etwas mit Punkten und einem Bußgeld von der Stadtverwaltung geahndet werden?
  17. Ich bin heute an einem Blitzer auf der B27 Höhe Waldorfhässlach vorbeigefahren. Es handelt sich um eine schwarze Säule hinter einem Brückenpfeiler. Mehr kann ich leider nicht sagen, auch auf Blitzer.de gibt es keine weiteren technischen Daten bezüglich des Modelles etc. Ich war definitiv zu schnell, konnte jedoch keinen Blitz wahrnehmen. Ein Bekannter meinte, dass er dort auch schon einemal von diesem Blitzer geblitzt worden ist und er sah auch kein rotes Blitzlicht oder Ähnliches. Kann es sein, dass es sich um ein Modell handelt, das keinen roten Blitz mehr verwendet? https://www.scdb.info/
  18. das heißt, in 11 Tagen kann sich B freuen?
  19. Person A erhält aufgrund einer Geschwindigkeitsüberschreitung einen Anhörungsbogen. A ist Halter des Fahrzeuges und trägt sich selbst als Fahrer ein. Bußgeldbehörde schickt ihm daraufhin jedoch keinen BGB, sondern zweifelt daran, dass er der Fahrer ist, da sein Geburtsjahr und Bild des Fahrers der Behörde zweifelhaft erscheinen. A macht telefonisch ggü. der Behörde die Angabe, dass er fünf Söhne habe und nicht wisse, wer gefahren sei. Daraufhin kommt der Polizeiliche Ermittlungsdienst bei ihm vorbei (6 Wochen her) und erklärt ihm, dass nicht mehr gegen ihn ermittelt würde, fragt nochmal ob er
  20. Stimmt, deshalb ist die Erfolgsversprechende Strategie, Verkehrsverstösse in die Verjährung zu treiben, bei vielen Volkssport. Es klappt ja auch oft genug. Vielleicht, aber nur vielleicht, wäre es eine sachgerechte Strategie zu priorisieren. Zuerst werden alle Kapitalverbrechen verfolgt. Wenn dann Zeit über ist, kümmert man sich um die restlichen Straftaten, gestaffelt nach Schwere. Und falls man dann immernoch Personal übrig hat, dann kümmert man sich um vergleichsweise belanglose Ordnungswidrigkeiten. Anscheinend wird oft anders priorisiert. Nach dem Schema: Bei wem ist am wenigsten Wide
  21. Immer wieder schön zu sehen, wo und bei wem der Staat gnadelos das knallharte Programm durchzieht und wo nicht.
  22. Danke. Jetzt habe ich noch eie OT Frage, bei der ich nicht weiß, wo ich sie sonst stellen könnte. Wenn ich in der Sektion Umfragen eine Umfrage eröffne - sind dann Mehrfachantworten zulässig oder pro Frage nur eine?
  23. sehe ich das richtig, diese Dinge haben keine Kabel mehr, sondern "nur" eine Funkverbindung? Ist bekannt, auf welcher Frequenz diese funken? Falls der Funk "mal kurz ausfällt", werden die Daten dann irgendwo zwischengespeichert oder sind die dann weg?
  24. Es war nur eine Idee, mehr nicht. Das Thema ist erledigt, ich habe den Bußgeldbescheid bezahlt.
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