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juschi

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Everything posted by juschi

  1. Dein Beitrag war an purer Sachlichkeit tatsächlich kaum zu überbieten. Da hätte man doch erwarten dürfen, daß Du nicht klein beigibst und argumentierst... Ich habe eine These zugespitzt dargestellt. Man darf das gerne, genau so zugespitzt, widerlegen. Ich habe niemanden persönlich angegriffen, das ist der Unterschied zu der Antwort. Hart und meinetwegen auch polemisch in der Sache, das ist in einer gerne scharfen Debatte legitim. Persönliche Zuschreibung, Unterstellungen und Schmähkritik dagegen nicht. Dir scheint es da an Bildung und Diskussionskultur zu mangeln, wenn du das nicht schon i
  2. Ohne deine unnötige Armada an persönlichen Angriffen, wäre ich auf dein Posting vielleicht eingegangen, aber mit Pöblern rede ich nur ungern.
  3. Kann alles so sein wie du sagst, deswegen schrub ich ja auch "mutmaßlich". Ich finde es allerdings bemerkenswert, dass diese beiden Gespräche, die ich geführt habe, nicht auf einem allgemein üblichen normalen Niveau abliefen. "Nein, ich weiß nicht, wie schnell ich gefahren bin" und "Nein, ich habe noch nie Drogen konsumiert". Wenn einer dann in jedem Fall zwei mal nachfragt "Ach kommense, geben ses zu", dann ist das noch im Rahmen, nach der dritten bis fünften Nachfrage dann aber doch bemerklenswert. Und dann darf man sich schon Fragen stellen, oder? PS: Zu der Geschwindigkeitsüberschreitung
  4. Kann man als routinierter Sportmotorradfahrer, hält man sich konsequent an die Geschwindigkeitsbeschränkungen, inzwischen überhaupt noch Spaß im Sinne des sportlichen Motorrad fahrens haben? Abgesehen des "Frischluft schnupperns", das man genauso mit einem 125er Roller haben könnte? These: Ich habe den Eindruck, dass Geschwindigkeitsbeschränkungen, insbesondere in kurvenreichen Strecken zunehmend 1. danach ausgerichtet sind, dass auch noch das letzte denkbare motorisierte Vehikel, sei es ein zwanzig Jahre alter Fleischerei-Verkaufswagen in Form eines Seegelbotes oder sei es ein vier
  5. mich erinnert das an eine Situation, die ich im PKW mal vor rund 5 Jahren hatte. Allgemeinje Verkehrskontrolle und der Beamte fragte so nebenbei nach meiner verneinenden Antwort ob ich Betäubungsmittel mitführen würde ob ich jemals Marihuana geraucht habe. Auf meine verneinende Antwort meinte er, das könne er sich ja kaum vorstellen, dass ich es nicht mal in meiner Jugend wenigstens "mal ausprobiert" habe. Auch so nach der Art "Kommense, das hat doch fast jeder zumindest mal in der Jugend probiert" Der hat damals echt nicht locker gelassen. Das ging ungefähr zehn mal hin und her. Im nachhinein
  6. Wurde gestern mit dem Mopped gelasert. Ich wurde dann rausgewunken und mir wurde gesagt, dass ich erheblich zu schnell gewesen sei, ich das ja auch wissen würde. Dann fragte mich der Beamte in einer Art von Smalltalk, welche Geschwindigkeit ich denn eingestehen würde. Der gemessene Wert würde gleich per Funk kommen. Ich sagte dann, dass ich es nicht wisse. Das könne doch nicht sein, "kommense, was gestehen sie ein?" Ich sagte dann, ich könne es wirklich nicht sagen, weil ich nicht auf den Tacho gesehen habe. Dann hieß es, ich sei "weit über XXX Km/h" gefahren. Was ich dazu sagen würde. Nix sag
  7. Hallo, ich hatte mich bisher nie für Radwarner oder Jammer interessiert - ich hielt das Risiko bisher für zu vernachlässigen. Das hat sich heute geändert, nachdem ich in eine Laserkontrolle geriet. Es ging zum Glück glimpflich aus, aber es hat mich schockiert, als ich erfahren habe, dass ich "von hinten gelasert" wurde. Ich habe die Strecke mehrmals abgefahren, konnte den messenden beamten aber nicht entdecken. Ich wäre Dankbar, wenn mir jemand eine Empfehlung geben könnte für ein Laserjammer/Warner in einer Baugröße und einer Bauart, die sich für ein Motorrad eignet und zwar für vorne und
  8. Kannst du mir deine Ansicht mal kompakt in ein paar Sätzen zusammenfassen, ich würe das dann gerne so an die Behörde schicken.
  9. habe jetzt ein Brief bekommen, Verwarnung/Anhörung. Warum genau soll ich jetzt explizit sagen, dass ich gefahren bin? Die Kosten für ein Bußgeldverfahren fallen doch immer an, insofern ich jetzt nicht die 30 EUR bezahle.
  10. Gibt es denn überhaupt eine amtliche Definition eines Gehwegs? Die muss es ja wohl geben.
  11. aus: http://www.verkehrslexikon.de/Module/Parken_Seitenstreifen.php Wo ist hier die "Bordsteinkante"?
  12. Hallo, ich habe am Straßenrand auf dem Dorf geparkt im Bereich des roten Pfeils. Vorher geschaut, ob Schilder da stehen wie Parkverbot oder Fußgängerweg. War nichts da. Ein Tag später ein Strafzettel wegen Parken auf dem Gehweg mit Behinderung, 30 EUR. Ich habe mich gewundert, dass es sich in dem Bereich um einen Gehweg handelt. Für mich war der rechte Bereich Teil der Fahrbahn und die Pissrinne eben eine Pissrinne zum Wasserablauf. Bisher dachte ich, ein Gehweg hat entweder eine Bordsteinkante oder ist entsprechend mit Schildern oder Aufrucken gekennzeichnet. Dass diese Wasserablaufrinne
  13. Gut zu wissen, dass die Bußen bei Regen höher sind. Wusste ich nicht.
  14. ich schrieb "Erzwingungshaft", nicht "Ersatzfreiheitsstrafe".
  15. Ich habe hier einen Beschluss vorliegen über eine Erzwingungshaft in Höhe von 2 Tagen. Zu den Kosten der Erzwingungshaft steht nichts darin. Ich nehme mal an, als nächstes erhalte ich eine Ladung zum Haftantritt?
  16. Ich habe intensiv gegoogelt, aber nichts wirklich ahndfestes finden können. Meine Frage nochmal: Wennn sich jemand beharrlich weigert einen Bußgeldbescheid zu bezahlen und ein Beschluss über Erzwingungshaft ergeht. Wer trägt die Kosten der Haft? Im Internet konnte ich dazu nur Vermutungen lesen, aber nichts handfestes.
  17. Ich sollte in Flensburg einen Punkt haben. 25 zu schnell innerorts letztes Jahr April. Die Rechtskraft trat Januar 2016 ein. Im April habe ich mir einen Auszug aus Flensburg kommen lassen, keine Eintragungen. Bin verwirrt.
  18. In diesem Artikel http://www.kanzlei-nierenz.de/warum-man-besser-seinen-fuhrerschein-nicht-dabei-hat/ beschreibt eine Rechtsanwaltskanzlei einen "Trick", den ich nicht verstehe. Es geht darum, dass, hat man keinen Führerschein dabei, einem dieser in einer Polizeikontrolle auch nicht durch die Polizisten entzogen werden kann, was hieße, dass man am Tag nach der Kontrolle wieder fahren dürfte. Hätte man den Führerschein dabei, könne dieser eingezogen werden und man dürfe ab diesem Zeitpunkt nicht mehr fahren bis man ihn physisch wieder erhalten hätte. Was ich nicht verstehe ist a): Führe
  19. Ich habe in deinen bisherigen Beiträgen nichts zu dem Blitzerfoto mit 63 km/h gefunden. Hattest du das hier irgendwo thematisiert? edit: ups, sehe gerade, Uraltthread. Sorry.
  20. hatte mal exakt die selbe Situation. Spiegel hat Augen verdeckt. Bekam nach hartnäckigem Schweigen dann Besuch von zwei Polizisten, die das Bild mit meinem Gesicht an der Haustüre vergleichen haben weil der Behörde das Bild zu schlecht war. Hätte ich nicht aufgemacht, wer weiß, was passiert wäre. So völlig eindeutig wie behauptet ist es also nicht.
  21. das eine Fahrrad parkt blöd und könnte in der Ausnahmesituation, dass die Feuerwehr durch muss, ein minimales Hindernis darstellen. Bei den anderen, zig Fahrrädern sieht man, wie platzsparend ein Zweirad sein kann. Wenn die ganzen Zweiradfahrer mit dem Auto gekommen wären, bräuchte man alleine für die Personen einen kleinen bis mittleren Supermarktparkplatz - und das in der Innenstadt. Ein Krad braucht natürlich etwas mehr Platz, aber immernoch wesentlich weniger als ein Auto.
  22. Regt euch mal wieder ab, das war nur ein theoretish, zufällig ausgesuchtes Beispiel, das über den genannten 23,50 EUR liegt und übrigens fahre ich Motorrad und parke sowieso niemanden "zu" so wie ihr Dosenfahrer es manchmal tut. Ihr Moralaposteln nervt, die ungefragt immer und überall eure Moral anderen unter die Nase schmieren müsst. Wenn das hier die Bibelgruppe zum Thema "moralisch leben" wäre, wäre es verständlich. So aber sind diese Art Beiträge Verstopfung von Threads, Nullinfo und ziehen das Niveau nach unten und verschlechtern die Lesbarkeit für Dritte.
  23. wenn man also z.b. ein Verwarngeld über 30 EUR erhält, weil man in der Fußgängerzone geparkt hat, dann ist es also günstiger Einspruch zu erheben und zu bestreiten, dort geparkt zu haben?
  24. in § 25a StVG steht: Meine Frage lautet: Wie hoch sind die Kosten des Verfahrens bei einem Parkverstoß? Mich interessiert, ob es "Knöllchen" gibt, die teurer sind als die jeweiligen Kosten des Verfahrens, bzw. wo die Grenze liegt.
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