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Cobra11

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  1. Schön, dass Du mir die Praxis, die ich z.Z. fast täglich in Hamburg erlebe, erklärst. Und warum ist mir solcherlei Ungemach trotz meines verwerflichen Tuns noch nicht widerfahren? weil du bisher einfach "Glück" hattest. Der geschilderte Fall ist in der Lit. und der gerichtlichen Praxis nicht unumstritten, soll doch das Geradeaus-ROT -primär- den Querverkehr schützen und das Linksabbieger-ROT den entgegenkommenden Geradeaus- bzw. Rechtsabbiegerverkehr. Der BGH - dem die Frage vom OLG Hamm vorgelegt wurde - hat die Sache aber bereits 1996 anders beurteilt und einen Rotlichtverstoss festg
  2. In der Realität ist das aber (wie immer) anders, als in deinen feuchten Träumen. Die Umwandlung einer Busse in Ersatzhaft muss zunächst mal verfügt und diese Verfügung dem Betroffenen auch ordnungsgemäss eröffnet werden. Zudem kann man die Ersatzhaft jederzeit (auch während der Haft) durch Zahlung abwenden. @ NetGhost Art. 6 OBG hab ich gelesen. An dessen Verfassungskonformität - in Ansehung des Schuldprinzips - kann man Zweifel haben. Aber was soll passieren (Art. 190 BV)? das Bundesgericht kann im konkreten Fall das BundesG auf seine Verfassungsmäßigkeit prüfen und ggf. Einen Verstoss fe
  3. Bitte in diesem Kontext nicht vergessen, dass auch in der Schweiz der verantwortliche Fahrer ermittelt werden muss. Bis das rechtskräftig geschehen ist, wird niemand, der mit dem Tatfahrzeug in die Schweiz einreist, in irgendeiner Form behelligt. das verstehe ich nicht ganz NetGhost! Ist denn nicht mit via secura im OBG (Art. 6) die Halterhaftung im Bereich der Ordnungsbussen eingeführt worden? Bis 300 CHF muss doch der Halter zahlen, sofern er den Fahrer nicht benennt, dieser nicht mit verhältnismässigem Aufwand ermittelt werden kann und der Halter nicht glaubhaft macht, das verbotene Eig
  4. update Habe über einen befreundeten Anwalt Akteneinsicht nehmen können und teile Euch gern mal den Stand der Dinge mit. Fakt ist, dass mit dem Fahrzeug des Kollegen an dem fraglichen Tag eine Wiederhandlung begangen wurde. zuvor wurde gegen den Halter ermittelt, der mich im Zuge des gegen ihn erlassen Strafbefehls als mgl. Fahrer angegeben hat. Das Verfahren gegen den Halter wurde eingestellt, da dieser - nach Abgleich mit dessen dt. FS-Foto - nicht als Täter in Betracht kam. Nunmehr wird seitens der Staatsanwaltschaft offenbar weiterhin gegen mich ermittelt; so jedenfalls lt. Adminis
  5. PS: kann mir jemand hier was zur Vollstreckung von Schweizerischen AdminMassnahmen und Strafen sagen bzw. einen Threat im Forum hier verlinken? Suchte aber fand nichts.
  6. genau und schreibe als Anwalt wissentlich Falschinformationen auf die website
  7. Nötigung § 240 StGB Die Nötigung setzt voraus, dass durch das Nötigungsmittel das vom Täter erwünschte Verhalten des Opfers veranlasst wird und dass dies gegen den Willen des Opfers geschieht. Nötigungsmittel nach § 240 I StGB ist die ausschließliche Gewalt oder die Drohung mit einem empfindlichen Übel. Der Begriff Gewalt war lange Zeit sehr umstritten. Als Gewalt wird sowohl vis absoluta, die überwältigende Gewalt, die vor allem körperlich hervorgerufen wird als auch vis compulsiva, die beugende Gewalt, die in die Richtung eines psychischen Zwanges geht, verstanden. Nach herrschender An
  8. Du bist und bleibst ein Lügenbold! Mal zur Verbreitung von Verunsicherung und Falschinformationen und nun zur verzweifelten Gesichtswahrung. Die Rekursfrist beträgt im (hier zuständigen) Kanton Zürich 30 Tage ab Empfang der Verfügung. Diese Frist ist auch die Regel im öffentlichen Recht (Art. 50 VwVG). Die Frist zur Wahrnehmung des rechtlichen Gehörs beträgt 10 Tage. Danke! Es wurde ja noch nichts verfügt! Einfach mal den Anfang des Treats lesen, da steht was bisher passiert ist
  9. 10 Tage! 10 Tage! 10 Tage! Wie peinlich, von einem angeblichen Superexperten(entlarvt?)! Ich denke dazu erübrigt sich jeder weitere Kommentar. P.S. Die Falschinformationen werden dir überlassen. Es ging um das Rechtsmittel im Verwaltungsverfahren! dort 30 Tage! die 10 Tage von denen du schreibst, ist die Frist für das rechtliche Gehör! Das hat nichts mit Rechtsmittel zu tun.
  10. danke für den Hinweis, aber ich bin juristisch nicht gänzlich ungebildet und was ich bisher hier von NetGhost gelesen habe, das klingt systematisch und terminologisch gut und schlüssig. Und ich bin der differenzierten Meinungsbildung mächtig; ebenso wie die Richter, die dann die Urteile fällen. Und da ist es dann eh ein bisschen wie auf hoher See
  11. Dieses Schreiben kannst Du vorab per Fax (!) abschicken bis Montag, den 7. Juli 2014, denn Fristen, die an einem Wochenende oder einem Feiertag enden, verlängern sich ex lege bis zum nächsten Werktag. Super Danke! So ähnlich hätte ich es jetzt auch gemacht. Frage: setzt das AdminVerf def. ein abgeschlossenes Strafverf. voraus oder gibt es da Ausnahmen? "Wo der rechtlich relevante Sachverhalt aufgrund der Polizeiakten schlüssig beurteilt werden kann und von der betroffenen Person auch anerkannt wird, ergeht die Administrativmassnahme häufig vor dem Entscheid im Strafverfahren (und damit
  12. deswegen bin ich ja hier erhoffe mir Hilfe von Euch. Irgendwo verrennen will ich mich natürlich nicht. Aber solange ich noch nicht weiss, was mir genau vorgeworfen wird und was das kosten soll, kann ja eigentlich auch noch nix teuerer werden. Hui!!! Na dann will ich dir mal auch keinen Anlass dazu geben Wie gesagt, wenn ich Mist baue, dann stehe ich auch dazu! Und Recht haste Mitleid bringt nicht weiter. Geknuddelt werde ich trotzdem gern
  13. Wie soll es denn sonst gewesen sein? Und was ist daran krass? Dass dein Freund nicht die Strafe und das Fahrverbot für dich übernommen hat? na indem Fotos (Blitzer) mit dem dt. Melderegister abgeglichen wird?! Sofern die darauf Zugriff haben. Und krass, dass er es mir nicht erzählt hat. Wenn es Strafe und Fahrverbot gibt, soll das natürlich niemand für mich übernehmen. Was ich mir einbrocke, dass löffle ich auch selbst aus.
  14. Wenn es mit dem (Firmen?) -Fahrzeug eines Kollegen war, wie du im ersten Beitrag geschrieben hast, dann haben die deinen Arbeitgeber angeschrieben und der hat denen deine Daten mitgeteilt. war kein Firmenwagen! Bin zu der Zeit mal mit dem privaten KFZ eines Freundes dort unterwegs gewesen. Haben die den angeschrieben und der hat gesagt ich war es? Das wäre krass!
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