Mal ne Frage: im Gesetzestext über die Benutzung von Handys am Steuer steht wohl so ungefähr: 'wenn man das Handy zum Betrieb in die Hand nimmt...' (korrigiert mich wenn ich mich täusche) opportunistisch wie ich bin würde mich mal interessieren, was passiert wenn man das Handy nur so in der Hand hat und vielleicht am Ohr hält. Wird dann auch wirklich bei der Telefongesellschaft überprüft, ob man zu dem Zeitpunkt ein Gespräch geführt hat, wenn man das abstreitet? Oder was passiert, wenn man zum Beispiel das Handy benutzt hat, um von einem Verkehrssünder (solls ja geben) der vor einem fä