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SNBoris

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  1. Mal ne Frage: im Gesetzestext über die Benutzung von Handys am Steuer steht wohl so ungefähr: 'wenn man das Handy zum Betrieb in die Hand nimmt...' (korrigiert mich wenn ich mich täusche) opportunistisch wie ich bin würde mich mal interessieren, was passiert wenn man das Handy nur so in der Hand hat und vielleicht am Ohr hält. Wird dann auch wirklich bei der Telefongesellschaft überprüft, ob man zu dem Zeitpunkt ein Gespräch geführt hat, wenn man das abstreitet? Oder was passiert, wenn man zum Beispiel das Handy benutzt hat, um von einem Verkehrssünder (solls ja geben) der vor einem fä
  2. und wenn man es übertreibt?? also ich meine: Ab wann ist es übertreiben? Gibt es dafür eine Regelung oder liegt das dann immer im Ermessen des jeweiligen Sachbearbeiters?
  3. Der Frage möchte ich mich auch gleich mal anschließen: Ich weiß ja, daß bei zweimal > 25km/h zuviel in Stadt innerhalt eines Jahres der Lappen weg ist - die Strafe gewissermaßen größer wird wenn man innerhalb 'kurzer' Zeit das Vergehen mehrmals begeht. Wie sieht denn das bei 'geringeren' Vergehen mehrmals innerhalb kurzer Zeit aus. z.B. bei 3 mal Blitzen innerhalb 4 Monate - aber alle 3 < 15 km/h zuviel. Gibt es dann auch eine Regelung, daß die Strafe dann höher ausfällt als im Bußgeldkatalog angegeben???
  4. nee da is definitiv kein -schild nur eben das mit den Kindern drauf
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