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SNBoris

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Everything posted by SNBoris

  1. SNBoris

    Unfallflucht?!

    Wenn der Lappen in dem Fall (Fahrerflucht = Straftat) weg wäre dann ist es ein Führerscheinentzug. D.h. mindestens 6 Monate und danach mußt Du ihn neu beantragen. (Bei einem Fahrverbot wären es wohl maximal 3 Monate und Du bekommst ihn automatisch wieder). Falls Du ihn mehr als 2 Jahre entzogen bekommen hast dann mußt Du wohl sogar alle Fahrschulprüfungen nochmal ablegen. Eine MPU ist aber nicht zwingend notwendig. Halte ich in dem Fall auch für wenig wahrscheinlich da Du ja nicht Deine Eignung zum Führen von Fahrzeugen in Frage gestellt hast. Beachte auch, daß eine Rechtsschutzversicheru
  2. Kann auch noch die Parkplätze vom Rübezahl oder Müggelseeperle am Müggelsee empfehlen - sind auch recht groß und selten beparkt. Und an der B1 Richtung Osten ist kurz vor Pflanzenkölle auf der rechten Seite auch son Übungsplatz.
  3. SNBoris

    Unfallflucht?!

    Ich stand auch mal vor dem Problem. Ich kann da nur zum Rechtsanwalt raten. Selbst wenn man keine Rechtsschutzversicherung hat. Meiner hatte erreicht, daß das Verfahren gegen eine Gebühr (keine Strafe) von 150€ eingestellt wurde. Keine Punkte - kein FE - keine Tagessätze.
  4. Seh ich genauso. Die arrogante deutsche Autoindustrie braucht ja sowas wie Rußfilter nicht. Nachdem es in anderen Länder schon seit einigen Jahren in Gebrauch ist. Genau das gleiche Problem ist es bei allen anderen alternativen Antrieben für Autos. Einzig und allein die Brennstoffzellen werden von Mercedes und Co hochgelobt - wahrscheinlich deshalb weil deren Entwicklung bis zur Serienreife noch so lange dauert das man sich heute da noch keinen Kopf drum machen muß. Jeder Fortschritt, der von außerhalb kommt wird konsequent abgeschmettert. Beispiel Hybridantrieb. Laut Mercedes bis vor ku
  5. Ich versteh ja auch nicht, warum die Entwickler der Software/POI's da eine Warnung vor Radargeräten oder Blitzerampeln einbauen. Viel besser wäre doch eine Warnung vor - wortwörtlich - allgemeinen Gefahrenstellen. Ich möchte mal wissen mit welcher rechtlichen Grundlage verboten werden sollte wenn einen techn. Hilfsmittel vor einer allgemeinen Gefahrenstelle warnen.
  6. ja ok - aber wenn es nun ein Diktiergerät mit einbautem Handy wäre???
  7. mal ein paar techn. Fragen zu dem Thema: 1. der TE schrieb am Anfang: im Wald gibt es keine Wagge. Ähm - gab es denn auf dem Parkplatz eine? Oder wie wurde die Überladung festgestellt? 2. Problem der Schädigung des Straßenbelages aufgrund der Überladung. Angenommen ein LKW darf 20 t laden. Wird denn die Straße nicht mehr geschädigt wenn er 10 mal mit 20 t fährt als wenn er nur 9 mal mit 22,22 t fährt? Schließlich rammelt doch dann sein Eigenwicht einmal mehr über die Piste?
  8. Wieso zur Hölle solltest Du wegen dem von Dir dargestellten krank sein? Weil er die immerhin 2 Monate FV so locker wegsteckt
  9. Man sollte die Polizei dann aber nicht mit dem Handy rufen zum Thema Schokoriegel: mir drängen sich da eine ganze Menge andere Dinge auf, die man sich ans Ohr halten könnte. z.B: WalkieTalkie, Diktiergerät o.ä. ich weiß - soll man während der Fahrt auch nicht machen - ist aber nicht verboten (korrigiert mich wenn ich falsch liege) Um den Faden noch weiterzuspinnen: Was ist wenn es ein Handy mit integrierten Diktiergerät war? Da zieht wohl die Formulierung: 'wenn man ein Handy zum Gebrauch in die Hand nimmt...' Obwohl es ja nicht als Handy sondern als Diktiergerät genutzt wurde. W
  10. Warum braucht man dann eigentlich noch eine Vignette? Übrigens gibt es z.B. in Konstanz diverse Autovermietungen, die für ca. 30 % Vignettenpreis eine (schon gebrauchte) Vignette auf die Scheibe kleben falls Du mit dem gemieteten Wagen zu den Eidgenossen fahren willst. Laut Aussage des Vermieters hält so eine Vignette auch nach dem 2. Ablösen und wieder Aufkleben einer Kontrolle stand. Wie oft die wirklich abgelöst und wieder aufgeklebt werden weiß ich allerdings nicht - auch nicht wer im Falle des Erwischtwerdens auf der Strafe letztendlich sitzenbleibt- Ob der erste Benutzer de
  11. Die Frage ist hier nicht, wo das Gerät steht sondern wo es mißt. Die 70 gelten genau ab den Schild. Wenn Du 1 cm dahinter gemessen wirst ist die Messung rechtens - egal wo das Gerät stand. Ein Verbot, Meßgeräte direkt hinter dem Schild aufzustellen gibt es meines Wissens nicht. Es gibt lediglich gewisse Bundeslandspezifische Richtlinien - aus denen Du aber keinen Rechtsanspruch herleiten kannst. Korrigiert mich wenn ich falsch liege.
  12. SNBoris

    Herdentrieb

    Da hab ich auch mal ein lustige (jedenfalls für mich) Anekdote erlebt. Zweispurige Kreuzung - eine Geradeaus-Spur - eine Linksabieger-Spur. Auf jeder Spur steht ein Auto vor der roten Ampel. Ich komme auf der Geradeaus-Spur und bleib hinter dem Auto vor mir stehen. Auf der Linksabbiegerspur kommt auch einer und steht dann neben mir. Ich guck ihn an - er guckt mich an. Aus dem Augenwinkeln seh ich wie bei mir grün wird und der vor mir losfährt. Ich fahre auch los - der neben mir auch. Nur - da war noch kein grün ->*schepper*
  13. Wieso eigentlich? Wo könnte denn das Geld hingehen? Wenn es der Staat für Investitionen ausgibt bekommen es irgendwelche Firmen. Die geben es wiederum ihren Mitarbeitern - und die geben es wieder aus. Wenn es verschleudert wird werden doch damit auch trotzdem irgendwelche Dienstleistungen oder so bezahlt welche die Wirtschaft wieder ankurbeln. Und selbst wen es sich korrupte Politiker irgendwie in die eigene Tasche stecken - letztendlich werden die es doch auch irgendwie wieder ausgeben?
  14. Ich seh schon bei manchen die Köpfe rauchen: wie baut man eine Kennzeichenvereisungsanlage?
  15. Es gibt noch die Suchefunktion. Solltest mal ein wenig stöbern. Soooo lange bist Du ja noch nicht dabei, um das abschließend beurteilen zu können. *lol* neue Suchoption: Bluey hat jemandem recht gegeben: ja/nein (bitte ankreuzen)
  16. einige scheinen es nicht zu begreifen: Es gibt solche Fahrer und solche. Gute Fahrer und schlechte Fahrer. (mit guten und schlechten Fahrzeugen ) Geschwindigkeitsbegrenzungen werden in der Regel so eingerichtet, daß auch der schlechteste Fahrer mit dem schlechtesten Fahrzeug mit der gebotenen Geschwindikeit noch gut zurecht kommt. Wieso muß also jeder, der schneller fährt als erlaubt, automatisch andere gefährden? @Hans Wurst: falls Du einen Führeschein hast glaub ich Dir nicht, daß Du wirklich noch nie schneller als erlaubt gefahren bist - und wenn es nur 5 km/h sind. Falls Du k
  17. Klar merk ich worauf Du hinaus willst. Aber genauso wie sich die Schnellfahrer aufgrund von 'Was wäre wenn...'-Argumenten eine Kritik (und leider oft sogar ein Bußgeld, Punkte oder Fahrverbot) gefallen lassen müssen müßtet Ihr (die ) Euch doch dann wenigstens die Kritik aufgrund der gleichen Argumente gefallen lassen. Wir können ja einen Handel abschließen: Wir kritisieren Euch nicht mehr für Eure verkehrskontrollierenden Maßnahmen und ihr kritisiert und bestraft uns dafür nicht mehr fürs Schnellfahren
  18. Sind die nicht geleast? (in Berlin jedenfalls) Da müßten die doch auch versichert sein?
  19. Was denn? Sind die Dinger etwa nicht versichert? Wie leichtsinnig der Staat doch mit unseren Steuergeldern umgeht
  20. Das ist hier wieder mal so ein 'beide haben recht'-Streit. Klar - jeder Mensch ist anders. Der Staat (oder wer auch immer) legt Geschwindigkeitsbegrenzungen so fest, daß auch der dämlichste, unvorsichtigste oder unsicherste Fahrer da gut klar kommt. Für andere Fahrer ist das natürlich die reinste Gängelei. Allerdings kann man ja nun nicht für jeden sein persönliches, nach seinen Fahrkünsten festgelegtes Geschwindigkeitsbegrenzungsschild aufstellen. Den Schilderwald möchte ich sehen. Kann außerdem kein Mensch bezahlen. Bliebe noch die von z.B. Kaiman favorisierte Möglichkeit, daß jeder
  21. Wenn mich nicht alles täuscht wird doch das Fahren unter Alkoholeinfluß geahndet und bestraft. Dabei ist doch völlig unerheblich wo der Alkohol herkommt. Ob man jetzt 10 Kilo Pralinen futtert, sich das Zeug intravenös reinzieht oder halt zuviel Bier u.ä. trinkt... letztendlich ist man selbst dafür verantworklich wieviel Alk man im Blut hat.
  22. Vielleicht kennt sich ja jemand mit dem Thema aus. Bei Zulassung eines PKW benötigt man ja eine Versicherungskarte seiner Versicherung. Nun gibt es ja Versicherungen die man im Internet abschließen kann. Die schicken einen dann so eine Versicherungskarte per Mail zum Ausdrucken. Wird sowas auf der Zulassungsstelle ohne Probleme anerkannt???
  23. Vergiß es. Mit Sicherungsmaßnahmen wirst Du dieser Gefahr niemals Herr werden. Da kannst Du noch soviel in Polizei, BGS und Geheimdienst investieren. Du kannst nicht jeden Menschen, der in Deutschland einreist intensiv genug kontrollieren um so etwas auszuschließen. Ein kleines Röhrchen mit Erregern reicht schon um eine ganze Stadt auszulöschen. Oder ein Selbstmordattentäter, der schon infiziert ist. Du kannst den Menschen nicht in den Kopf schauen. Einen 100%igen Schutz vor Terrorismus wird es nie geben. Die Gefahr wird im Gegenteil immer größer je mehr sich Wissen und damit auch Möglich
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