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Michigan

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  1. Nein, keine Baustelle. Also konkret geht es mir um eine Stelle an der 120 km/h gilt. Anschließend gibt es eine Geschwindigkeitsbegrenzung auf 60 km/h mit dem Zusatz nur für LKW (und glaube Bus & PKW + Anhänger). Anschließend gibt es nur ein Verkehrszeichen 278 - "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit" mit der Zahl 60 ohne einen Zusatz. Gewollt ist hier sicher, dass nur die 60 für LKW usw. aufgehoben wird. Allerdings frage ich mich, ob es tatsächlich so ist. Müsste dann nicht richtigerweise ein Aufhebenschild und ein neues 120km/h-Schild kommen?
  2. Hallo Hartmut, danke für die Antwort. Es ging mir nicht um eine Schachtelung. Also wenn 80 dann 60 ist und 60 aufgehoben wird ist mit schon klar, dass dann die übliche Geschwindigkeit gilt und nicht die 80. Aber was, wenn z.B. 80 gilt und dann ein 60 aufgehoben Schild kommt, ohne dass für einen vorher 60 gegolten haben?
  3. Hallo, ich habe mal eine Frage zur genauen Bedeutung des Verkehrszeichen 278 - "Ende der zulässigen Höchstgeschwindigkeit". Die Frage ist, ob das Schild nur die Geschwindigkeitsbeschränkung aufhebt die auf dem Schild angegeben ist, oder allgemein alle Geschwindigkeitsbeschränkungen. Also beispielsweise man hat auf der Autobahn eine Geschwindigkeitsbeschränkung auf X km/h. Anschließend kommt eine Aufhebung mit Y km/h. Ist dann auch die X km/h Begrenzung aufgehoben und es gilt wieder die Richtgeschwindigkeit? Oder hat dann die Aufhebung keinerlei Bedeutung und es gilt weiter X km/h? Aus de
  4. Eine Autobahn hat aber auch mehrere Spuren. Außerdem ist der Videoausschnitt 13 Sekunden lang. In der Zeit fährt man mit 134 (+ Toleranz) km/h ziemlich genau 500m weit.
  5. Bis jetzt habe ich immer noch nichts gehört. Aber wenn ich es richtig verstehe, muss das Gericht oder der StA mich auch nicht informieren um die Verjährung zu unterbrechen. Somit kann ich wohl einfach nur warten, ob ich nochmal was höre. Allerdings werde ich mal eine Anfrage beim KBA stellen, wie mein Punktestand ist. Nicht, dass sie trotz des Einspruchs mir Punkte gegeben haben, und einfach auf die 23,50€ Gebühr verzichtet haben...
  6. 6 Monate nach dem letzten Schreiben, oder 6 Monate nach Tattag?
  7. Ich habe in meinem Fall nichts mehr weiter gehört. Der letzte Brief den ich erhalten habe war der Bußgeldbescheid, gegen den ich Einspruch eingelegt habe. Dieser trägt das Datum 05.04.2013. Die Zustellung erfolgte am 10.04.2013. Für die Verjährungsunterbrechung müsste in dem Fall ja die Anordnung des Bußgeldbescheides (05.04.2013 oder früher) gelten. Kann ich jetzt davon ausgehen, dass die Sache wirklich vorbei ist? Oder ab wann kann ich sicher sein, dass nichts mehr weiter passiert? Tag der Geschwindigkeitsüberschreitung war der 04.03.2013.
  8. Sagt doch einfach, dass ihr beide mit genau diesem Auto gefahren seid, und sogar genau an dieser Stelle. Allerdings wisst ihr nicht ganz genau, wer der Fahrer zu genau dieser Uhrzeit auf dem Foto war. Ob es noch andere Autos gibt, ist erstmal egal. Kommt der Behörde dann vielleicht etwas komisch vor, wenn ihr beide Autos habt und die Autos getauscht habt.
  9. Alternative wäre Fotos / Ausweiskopien von euch beiden hin zu schicken. Da ihr beide an dem Tag gefahren seid, und ihr auf dem schlechten Foto nicht erkennen könnt, wer von euch beiden abgelichtet ist. Damit ist wohl jemand hier im Forum mit einem Zwilling durchgekommen. http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/47006-geblitzt-anhoerungsbogen-kommt-ca-14-tage-vor-3-monatigen-verjaehrung-i/page__hl__zwilling?do=findComment&comment=789389
  10. Das finde ich sehr seltsam, dass du dir das Video nicht ansehen durftest. Haben sie es irgendwie begründet? Vielleicht ist das Video ja doch nicht so gut und eindeutig wie sie behaupten und sie wollten dich einfach nur dazu bringen den Verstoß zuzugeben... Ich würde mir das Video auf jeden Fall ansehen (müsstest auf der Behörde dann gehen), wenn du Post bekommst.
  11. Dann sollte man noch einen passenden Zweithelm und Jacke bereit liegen haben, den man dann notfalls bei einer Hausdurchsuchung mitgeben kann.
  12. Und inzwischen geht die Birne bestimmt auch wieder, da du sie sofort getauscht hast, als es dir aufgefallen ist.
  13. Ist der Verdacht auf Vorsatz so abwegig? Er schreibt doch "Die wollten sich wohl einen Spaß machen. (Schlüssel und Papiere hab ich schon weggenommen)" Aber für den Halter dürfe es doch keine Unterschied machen. Oder hat es irgendwelche Auswirkungen auf ihn?
  14. Hast du denn einen Anhörungsbogen oder einen Zeugenfragebogen erhalten?
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