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Ayumi92

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  1. An und für sich ja eine gute Idee bei dieser Hitze http://www.n-tv.de/a...le11047311.html
  2. Ja noch mehr Gebote, dass ist was die Gesellschaft braucht, noch mehr Gebote, aufgetragen von Gutmenschen. http://www.focus.de/politik/deutschland/fietz-am-freitag/kein-mohr-kein-tempo-kein-rauch-die-tugend-tyrannen-erobern-deutschland_aid_985772.html Aber 120 ist viel zu großzügig, das schmerzt einige wenige wahrscheinlich gar nicht. Ich wäre für 80 auf der BAB, damit auch wirklich alle in den Genuss eines weiteren Gebots kommen. Mal sehen was sich dann noch verbieten gebieten lässt, um dem Bürger zu zeigen wo der Hammer hängt. Hach, ich freu mich schon so
  3. Es bleibt dir unbenommen, dass du die 10 Minuten opferst und dir das Video anschaust. Bezogen auf den Link geht es darum, dass die Polizei in München oder Berlin gerade nicht an Unfallschwerpunkten blitzt sondern irgendwo anders. @nachteule: Deine Argumentation kann ich in keiner Weise verstehen. Es geht doch gerade darum an Unfallschwerpunkten zu blitzen und dies ist auch sinnvoll. Völlig unerheblich ist es dabei, warum es zu den Unfällen kommt, denn - und da werden wir wohl einer Meinung sein - die Geschwindigkeit ist der Hauptfaktor ob die von dir beschriebenen Unfälle sich ereignen un
  4. Bitte was? Ich habe eingangs das Video verlinkt in dem es sehr wohl um die Polizei geht! Dieses Video bzw. die dortigen Aussagen hast du angezweifelt, bestritten und heruntergespielt. Mir jetzt dann aber vorzuhalten, dass ich nur Behauptungen ohne Nachweise aufstelle, finde ich sehr befremdlich. Aber bitte hier dennoch ein weiterer Nachweis, wo es um die Polizei geht: http://www.focus.de/auto/ratgeber/recht/tid-26678/blitzatlas-2012-radarfallen-abzocke-statt-verkehrserziehung-und-unfallvermeidung_aid_788069.html Ich gebe dir dabei insoweit auch Recht, dass zwischen der Polizei und kommun
  5. zu 1.: Zum einen verlasse ich mich darauf, dass der Sprecher der Gewerkschaft der Polizei keinen Unsinn erzählt und es zutrifft, wenn er sagt, dass der Ansatz stetig angehoben worden ist bzw. wird. Zum anderen steht es auch in diesen anderen Artikeln: http://www.gea.de/region+reutlingen/reutlingen/blitzer+in+der+region+kasse+mit+knoellchen.3002372.htm http://www.sz-online.de/nachrichten/chemnitz-verdoppelt-die-blitzereinnahmen-358813.html Weitere Artikel kannst du gern selbst mit Google und den einschlägigen Begriffen recherchieren und fündig werden. zu 2.: http://www.welt.de/motor/article
  6. Und worüber regst Du Dich dann auf? So à la: Och, da gibt es viel, was optimierungsbedürftig ist. Und zum Thema Zielvorgabe bestimmte Vorgangszahlen zu erbringen: ich bin mir sicher, dass es dieseZielvorgaben gibt. Vorweg: Zu berücksichtigen ist, dass es von Bundesland zu Bundesland, dort wieder von Polizeibezirk zu Polizeibezirk und selbst dort abermals in jeder einzelnen Polizeiwache anders gehandhabt werden kann. Was also für NRW gilt, muss nicht zwangsläufig für andere Bundesländer gelten. Dort kann die Sache wieder vollkommen anders aussehen. In Brandenburg wird wohl seit Jahre
  7. Auf welchem Platz der Ranking-Liste (welche Behörde besonders erfolgreich im Geldeintreiben ist und welche weniger) stehen eigentlich die Polizeibehörden der hier anwesenden Polizisten? Diese Listen gibt es ja wohl laut der Gewerkschaft der Polizei und dem Innenministerium in NRW. Und hat man die Polizisten aus Meschede, die sich anonym darüber beklagt hatten, dass es beim Blitzen in Zeiten leerer Kassen scheinbar nur noch ums Geldeintreiben geht und man sich wie der Sheriff von Nottingham fühlt, erwischt? Nach ihnen hat ja die Polizeispitze gefahndet. Und wieso verwendet die Polizei selbs
  8. Genau, also jeder der die Verkehrsregeln missachtet oder gar dabei erwischt und geblitzt wird, hat sich gefälligst schuldig bzw. verantwortlich zu fühlen, dass seinetwegen weniger Verbrecher wie Mörder, Drogendealer etc. gefasst werden können. Er ist also quasi der Mittäter dieser Verbrecher. Dafür müsste es eigentlich gleich nochmal eine Strafe setzen.
  9. Wahrscheinlich nicht, aber ich behaupte mal, dass bei schlechtem Wetter tendenziell langsamer gefahren wird. Hinzu wird kommen, dass die Messbeamten bei schlechtem Wetter wohl lieber ein Käffchen im Büro trinken die "Büroarbeiten verrichten" als sich raus zu stellen...
  10. Nichts außer mal Deinen Gasfuß besser zu kontrollieren oder zu erziehen. Und?Lad es bei "Youtube" hoch und erfreue Dich an den Kommentaren der anderen User. Sind bestimmt genügend Stammtisch-Phrasen dann dabei. Ist der Film jetzt endlich mal bei Youtube zu sehen? Möchte meine Stammtisch-Phrasen los werden
  11. Um es in dem Fall mal plastisch darzustellen: Drogie hat an einer Kontrolle nicht angehalten, musste also damit rechnen verfolgt zu werden (auch wenn er diese nicht gesehen haben sollte). In der Natur der Sache liegt es auch bei Verfolgungen, dass die Polizei mit überhöhter Geschwindigkeit fährt, um den Fliehenden einzuholen und seine Fahrt zu stoppen. Dass bei erhöhten Geschwindigkeiten die Gefahr besteht einen Unfall - mit den damit verbundenen Folgen - zu verursachen ist ebenso jedem denke ich klar und Drogie insoweit auch vorwerfbar. Ebenso ist hier auch die Mittel-zweck-Relation zweif
  12. Aber genau darum geht es ja in den Urteilen von uns. Dein Zitat ist der allgemeine Rechtssatz, diese Voraussetzungen müssen also erfüllt sein und bezieht sich nicht auf einen konkreten Fall. In den von uns genannten Fällen geht es um Verfolgungen, insbesondere durch die Polizei, wobei in vielen Fällen eine Haftung des Verfolgten (und damit die von dir zitierten allgemeinen Voraussetzungen!) bejaht worden sind. In vergleichbaren Fällen sind die von dir zitierten allgemeinen Voraussetzungen grundsätzlich erfüllt, dass hat der BGH durch seine Entscheidungen ja gerade klären wollen: BGH (Ur
  13. Aber im Ernst, klar, daß eine Verfolgung oft notwendig ist. Aber trotzdem sollte ein Polizist wissen, wo die Grenzen sind. Und hier war es ein Unfall offensichtlich ohne Fremdeinwirkung, der Fahrer war wohl einfach nur zu schnell (man spricht von einem Fahrfehler). Und dieser ist ja nun dem Verfolgten nun wirklich nicht anzukreiden, genausowenig wie ein Fahrfehler aufgrund eines Radarblitzes dem Radargerät anzukreiden ist. Anders sehe ich das nur, wenn der Verfolgte aktiv auf den Verfolger einwirkt, z.B. durch ausbremsen etc. Das sehe ich natürlich auch eine Schuld beim Verfolgten. Dein Arg
  14. Ja kurz Google angeworfen, da findet man genügend Urteile dazu (vgl. http://www.verkehrsl...usforderung.php). Im konkreten Fall passt das von Goose bereits genannte Urteil des BGH ganz gut, ich kopier mal die Leitsätze hinein (http://juris.bundesg...210&pos=0&anz=1): "Der Halter eines Kraftfahrzeuges, der sich der polizeilichen Festnahme durch Flucht unter Verwendung seines Kraftfahrzeuges entzieht, haftet unter dem Gesichtspunkt des Herausforderns sowohl nach § 823 Abs. 1 BGB als auch nach § 7 StVG für einen bei der Verfolgung eintretenden Sachschaden an den ihn verfolgenden Pol
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