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Turborzr

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  1. Na ist doch auch so, oder nicht? Wegen 35 Euro würde ich keinen Aufstand machen und zahlen. Dir kann es im Grunde völlig buggi sein, ob er in der Kurve geblitzt hat oder nicht und ob Du es schwachsinnig findest. Du warst zu schnell und Du bist selbst daran Schuld. Mit der Verjährung das ist geklärt, die ist bereits unterbrochen. Also zahl den Schriebs und leg Dir einen Ziegel unters Gaspedal. das mit dem Ziegel ist ne gute idee
  2. na wenigstens wurde, mir hier bei einer Sache geholfen, dass die Verjährung unterbrochen wird wenn der SB "meint" dass, Halter = Fahrer ist.
  3. Dies mal kam das Schreiben von der Kreispolizeibehörde, und nicht wie sonst von der Bußgeldstelle oder wie auch immer, woher könnten die den ein Foto von mir haben? 2. ich wurde in einer Kurve geblitzt, das ist auf dem Foto deutlich zu sehen, da das Kettchen vom Rückspiegel heftig zur Seite schwingt, kann man da was machen, ich weiss dass 35 nicht viel sind, ich find es nur dreist von denen an dieser Stelle zu blitzen, deswegen will ich mal gegen die Abzocke vorgehen.
  4. Hallo, wurde wieder mal geblitzt. 20km/h zu viel nach Toleranzabzug. In dem Schreiben steht über dem Aktenzeichen "Eilsache!" Tatzeitpunkt war der 29.10.2013, zugestellt wurde der Brief am 09.01.2014 und ausgestellt am 08.01.2014 Weiter heißt es : "Ihnen wird als Führer des PKW...usw, woher wissen die denn, dass ich der Fahrer bin? Wie gehe ich am besten vor um in die Verjährung zu kommen? 1. ich lasse auf der Rückseite meinen Kumpel seine Daten eintragen und am 15.01.2014 schickt er das Ding ab. Damit haben wir eine Woche gewonnen, aber wenn die Ihm auch eine Frist von nur einer Woc
  5. so habe gestern Abend nach langer Diskussion mit der RS die 25 ehrlich verdiente Euros an den Staat überwiesen.
  6. Ein von Dir Bevollmächtigter? ich möchte nicht, dass meine Schwiegermutter auch noch meine Post liest
  7. ja klar es wird schon nach der Post geschaut, aber wer soll den bitteschön antworten? ohje...ich sehe es kommen, schon wieder wird dem Bürger vom Staate die Hose ausgezogen...;(habe wieder mit Rechtsschutz diskutiert, die wollen sich nicht an dem Fall beteiligen obwohl die Chance da ist das Verfahren einzustellen haben die Angst wegen evtl. anfallender Gutachterkosten die wie hier schon beschrieben auch bei Einstellung des Verfahrens zu meinen Lasten fallen...
  8. noch etwas, ich werde an den Kreis wieder einen Brief schreiben, die werden den nicht beachten und einen BB erlassen, auf diesen muss ich fristgerecht widersprechen, nur Problem...ich bin ab nächste Woche für 3 Wochen im Urlaub und der BB wird aller wahrscheinlichkeit nach in diesem Zeitraum bei mir im Briefkasten landen. Wenn ich die Bußgeldstelle jetzt schon mal schriftlich darauf hinweise dass ich die nächsten 3 Wochen nicht erreichbar bin, müssen die darauf eingehen?
  9. Der Blitzermensch fährt und sitzt in seinem Auto immer allein, nur an dem Tag saß er nicht im Auto sondern unterhielt sich mit jemand anders an einem ca. 5-8 weit entfernt geparkten PKW. Ich würde ja gerne das Video veröffentlichen nur ich weiss nicht ob ich es darf da dort Gesichter und Kennzeichen deutlich zu sehen sind.
  10. Danke für den Hinweis. Auf meinem Video ist es deutlich zu sehen dass der Beamtedas Fahrzeug nicht im blick hat. Ich habe ein Rechtsschutz Versicherung nur die will sich wegen 25 euro nicht rühren da keine Punkte und Führerschein ist nicht in gefahr ich bin in Flensburg sauber:-)
  11. Gegen den Bußgeldbescheid muß man auf jeden Fall schriftlich Einspruch einlegen. Dann wird eingestellt oder es geht irgendwann vors Gericht. § 67 OWiG Form und Frist (1) Der Betroffene kann gegen den Bußgeldbescheid innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Verwaltungsbehörde, die den Bußgeldbescheid erlassen hat, Einspruch einlegen. Die §§ 297 bis 300 und 302 der Strafprozeßordnung über Rechtsmittel gelten entsprechend. (2) Der Einspruch kann auf bestimmte Beschwerdepunkte beschränkt werden. OK soweit in Ordnung , was mache ich jetzt am b
  12. Vielen Dank für den Hinweis Ich denke ich ziehe das jetzt durch meine Frau ist auch mittlerweile dafür
  13. ich kann zwar Videos oder Fotos mitbringen als Beweismittel, aber keine Gebrauchsanweisung für das Gerät, die mir bei der Verteidigung hilfreich wäre. Aber ok, viel an Kosten kann da ja nicht kommen wenn ich mir keinen Anwalt nehme. Wenn ich das Verwarngeld von 25eur. innerhalb einer Woche nicht bezahle dann bekomme ich den Bußgeldbescheid, muss ich denen irgendwie mitteilen, dass ich eine Gerichtsverhandlung wünsche? oder bekomm ich nach Nichtzahlung automatisch eine Vorladung? Ich denke ich sollte denen ersteinmal schreiben dass ich ein Beweisvideo habe, weil ich habe es in der ersten M
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