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zwonk

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  1. Jeder, aber auch jeder, wird kontrolliert......ausnahmslos......... Nee, mal im Ernst, wenn es mal dazu kommen sollte, dass die Polizei einen Fotoabgleich vornehmen möchte, dann geht's in aller erster Linie an das "zuständige" EMA! Dort wird, wenn der Verdacht besteht, das jeweilige Foto ausgehändigt, z.B. vom Bruder, Schwester, Vater usw.! Warum fragst Du?
  2. Jede Politesse wird an Dein KFZ herantreten, nach dem Parkschein sehen, nach TÜV und AU schauen.... Der Parkschein MUSS erkennbar im Fahrzeug hinterlegt sein!!!! Die Ausrede "Er lag am Dreiecksfenster, vielleicht neben dem Kissen" gilt nicht - ich würde zahlen..... Kannst ja auch Fotos von Deinem KFZ machen, wo der Schein an der Frontscheibe liegt, aber da wird man Dich abschmettern...Die Beamten der jeweiligen Behörde werden m.E. nicht wahllos irgendwelche Fahrzeuge auswählen, um sie zu bestrafen - sie machen nur ihren Job......
  3. @traffic: Tateinheit ist klar, aber es geht um das vorsätzliche Vergehen, wie @Guest es beschrieben hat........ @goose schrieb ja auch: "Die Regelbußgeldsätze gehen gleichzeitig von fahrlässiger Begehung aus. Wenn die Beschilderung nun derart angebracht ist, daß es mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit nicht möglich ist, sie zu übersehen, so muß von einer vorsätzlichen Begehung ausgegangen werden, was auch zu einer Erhöhung des Bußgeldes berechtigt." Wenn jemand mit 0,82 promille angehalten wird, sich während der Verfolgung der Polizisten sich nichts hat zu Schulden kommen lass
  4. @Nursonefrage: siehe hier: http://www.blitzograf.de/leipzig_13.html @wutz: sorry, man muss das ja auch mal zeigen........
  5. @murksel: Wir nehmen Deine Aussage gern zur Kenntnis, aber wenn Du ausser Deiner Frage zum Thema auch noch die Such-Funktion benutzt hättest, hättest Du ebenfalls was gefunden........ Mach', was Du für richtig hältst......Ehe man sich 20mal ummeldet, da und dort seinen Führerschein angeblich abgibt, glaube ich eh an dere Sachen...... Ich fordere die sofortige Schließung des Ozon-Loches! Bis Freitag..........
  6. @Murksel: Herzlichen Glückwunsch......wenn Du Dich hier klar und deutlich ausgedrückt hättest, wären die 50€ bei Dir im Sparschwein gelandet.......Spätestens jetzt weiss auch der Letzte, um was es bei Deinem Beitrag wirklich ging.......
  7. @traffic: Was ist, wenn er zwar seine Geschwidigkeit beibehalten hat, aber er sich im "Trichter" ( ) befand und dennoch nicht vom Gas gegangen ist.......? @ all Sheriffs: Wäre das nicht tatsächlich Vorsatz? Will @Guest nicht anschmieren, aber mich interessiert das doch ein wenig..........
  8. @traffic: Kann auch eine Fahrlehrerstrategie sein.......mir wurde das zumindest so nahegebracht.......kann ja nie schaden..... Beim Rechtsabbiegen mit Grünpfeil - vor dem Rechtsabbiegen nicht angehalten 50 € - 3 Punkte - den Fahrzeugverkehr der freigegebenen Verkehrsrichtungen, ausgenommen den Fahrradverkehr auf Radwegefurten, gefährdet 60 € - 3 Punkte - den Fußgängerverkehr oder den Fahrradverkehr auf Radwegefurten der freigegebenen Verkehrsrichtungen..... ...behindert 60 € - 3 Punkte ...gefährdet 75 € - 3 Punkte Quelle: http://www.rechtspraxis.de/verkehr/gruenpfeil.htm
  9. ...ob man nun geradaus will oder doch nach rechts... Wer nicht anhält, zahlt 100 Mark und bekommt drei Punkte in Flensburg Bonn - Achtung vor roten Ampeln mit Grünen Pfeilen zum schnellen Rechtsabbiegen: Wer sich nicht vorschriftsmäßig verhält und trotz des Grünen Pfeils bei Rot nicht stoppt, wird abkassiert. Mindestens 100 Mark nimmt die Bonner Polizei fürs Überfahren des einstigen DDR-Relikts. Hinzu kommen drei Punkte in der Flensburger Sünder-Kartei. Nikolaus T., der als Vertreter ständig mit dem Auto unterwegs ist, bekam eine entsprechende Strafe aufgebrummt. Zunächst glaubte er an
  10. Den "Ärger" hättest Du, wie @Pferdestehler schon sagte, vermeiden können/müssen!!!! Einen Moment früher ins radarforum geschaut und Du hättest gewusst, was auf Dich zukommen kann......
  11. Wenn eine Lichtsignalanlage (Ampel) ordnungsgemäß funktioniert, dann hat man ihr Folge zu leisten, es sei denn, dass Polizeibeamte aufgrund relevanter Einflüsse den Verkehr regeln - dem ist Folge zu leisten...... Wenn eine LSA z.B. nachts ausgeschaltet ist, gelten Verkehrs- und Vorschriftszeichen, d.h. "Vorfahrt beachten, STOP-Schild etc."! Die LSA blinkt nur i.d.R. auch nur auf der Spur, die die Vorfahrt beachten muß! Ansonsten gelten gelten die üblichen Verkehrsvorschriften....... @traffic: 3sec Wartepflicht sind in der StVO vorgeschrieben - ansonsten 3points.............auch beim g
  12. @www_wolfgang: Das siehst du aber als Fahrzeugführer nicht, wenn Du zum ersten Mal an diese Stelle kommst.....
  13. @Guest: Wenn Du nachweisen kannst, z.B. anhand von Fotos, dass dort keine "sich wiederholenden Schilder" befinden, hättest Du über einen Anwalt 'ne Chance, aber wenn 2 Polizisten Dich dabei beobachtet haben und sie es im ungünstigsten Fall auch noch beweisen können, z.B. Videoaufnahme o.ä., dann hast Du i.d.R. schlechte Karten......... Du hast dann die Geschwindigkeitsüberschreitung vorsätzlich begangen........auch, wenn Du es eilig hattest - dann wäre es noch "vorsätzlicher".....
  14. Haben am Rande von Leipzig auch einen "stillgelegten" Bahnübergang, bei dem alle Schilder noch aufgestellt waren - die ganzen Jahre seit 1996........bis mir dann mal eine Rangier-Lok vor die Nase fuhr, die den Rest des benachbarten Banhofes in Containern hinter sich hatte...... Auch wenn es vielen als sinnlos erscheint, aber man sieht, dass ein eingestellter Zugverkehr auch immernoch für Gefahren bürgen kann.....
  15. Hattest Du innerhalb eines Jahres schon einmal eine Überschreitung von mind. 26km/h? Dass beim ersten Verstoß gleich verdoppelt wird, sehe ich als nahezu unmöglich........... Wenn es so sein sollte, dass Du zum zweiten Mal mit mind. oder mehr als 26km/h erwischt worden bist, dann erhältst Du zudem noch ein FV, es sei denn, die Behörde hat eher Dein Bussgeld verdoppelt und von einem FV abgesehen - was in einem anderen Thread derzeit diskutiert wird.......... Hast Du evtl. andere Verstösse begangen? @Goose: sorry, warst wohl schneller............
  16. @sozialesAbseits: Daran habe ich so meine Zweifel......Was passiert, wenn die Anlage einen "schlechten Tag" hat? Wenn man Geschichten und Reportagen Glauben schenken darf, dann wäre ich als Halter des KFZ zufriedener, wenn die Tür mal nicht aufgeht oder die Zündung nicht anspringt, als dass ich vom eigenen Fahrzeug mit einer Flamme empfangen werde und der Einbrecher, der hinter'm Busch wartet, sich vor Lachen fast wegschmeißt............ Wenn wir hier so weitermachen, dann wird es langsam Zeit für die Buddelkiste...........wo dieses Thema m.E. eh schon lange hingehört..........
  17. @murksel: Ich weiss nicht ganz, was Du noch verlangst..... Dir wurden doch durch @ts1 und @goose die Sachen erläutert, die Du wissen musst, oder?! Das geschah sachlich - sind doch hier nicht auf der Spielwiese, wo einem die Mutti bei der Hand nimmt, wenn sich ihr Kind an einer Eiche stösst........
  18. zwonk

    Fahrverbot

    @Guest: Hat er das FV nur bekommen, weil er Unfallopfer war oder hat es andere Gründe, z.B mehr als 0,3 promille o.ä.? Könnte mir das sonst nicht so recht vorstellen.......
  19. Solche Typen kaufen auch Diabetiker-Schuhcreme.............
  20. So ist die Lage - und die ist zwar meistens ernst, aber in diesem Fall...........Zahlen und die Sache ist vom Tisch!
  21. Kostet nichts - steckt in den Verwaltungsgebühren mit drin, aber den Aufwand würde ich persönlich nicht betreiben - Du weisst ja, dass Du nicht angeschnallt warst und auf dem Bild werden die Behörden das auch so erkannt haben........ "ich hörte schon mal was, dass man bei ein mal geblitzt, auch nur ein vergehen zahlen müsste....?!?!?" Stell' Dir vor, Du wirst mit 40km/h drüber gelasert, rammst das Meßfahrzeug, begehst Unfallflucht und wirst 2min später mit 2,1promille doch noch angehalten....Da steht keiner da und macht: "Hmmmmm, welche Straftat werden wir denn nun berechnen?"
  22. Warum solltest Du das nicht bezahlen müssen? Sei froh, dass Du nicht auch noch telefoniert hast, das Knie unter das Steuer geklemmt und beide Hände hinter der Kopfstütze hattest! Spaß beiseite....Ist ne Tatmehrheit und somit müsstest Du es bezahlen, wenn Du nicht andere Saiten aufziehst........
  23. Ich denke auch, dass diverse Organisationen bestrebt sind, dass ihre Zivis "gesittet" fahren - Finde die Schilder schön, die hinten am KFZ kleben und wo draufsteht: "Fahrstil OK? - 0800*********" ! Falls dann doch mal jemand anruft, ist ja auch kostenlos, kümmert's den Zivi doch herzlich wenig........
  24. Die Anleitung ist mal wieder aller erste Sahne........ Am besten das gesamte KFZ damit einsprühen - kostet nur ca. 450€, aber egal wer Dich blitzt - Du bist und bleibst ein "Schneeball" - lohnt sich wirklich..... Lob an @Goose, dass er so ruhig und sachlich kommentiert........ Man fasst es manchmal wirklich wirklich nicht, dass sowas immer wieder erscheint........
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