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sharknbake

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  1. Das muss ich Dir lassen: Den Bogen von rechtlich begründeter Polizeiarbeit zu Toilettenhygiene kriegt`s nur Du hin. Und auch in dieser Naivität. BTW: Mein Opa sagte immer: Halte das sauber, was Du anfasst, dann sparst Du das Händewaschen. Gruss snb
  2. Das mit der Waldformel bei einer Kontrolle und der Konsequenz Abschleppdienst ist mir klar. Unklar ist, welche Anforderungen an einen Beifahrer gestellt werden. Muss ich, z.B., die Handbremse ziehen, wenn der Fahrer nicht auf Anhaltezeichen der Polizei reagiert ? Gruss snb
  3. Wäre in diesem Fall für die Dame die bessere Alternative. Gruss snb BTW: über den Lächerlichkeitsgrad diverser Foristen willst Du doch nicht wirklich reden, oder doch ?
  4. Ist denn ein Beifahrer ein Verkehrsteilnehmer nach §36 StVO ? Gruss snb
  5. Bzgl. "Sorgfaltspflicht" hatte ich ja schon mal eine Frage gestellt. Als Antwort kam eine ausführliche Erklärung, dass man ohne FS und/oder betrunken nicht autofahren darf. Mal anders gefragt: Ich bin Beifahrer bei Herrn X. X wird von der Polizei angehalten. Polizei sagt: "snb, fahren Sie mal bitte das Auto an die Seite". Ich sage, höflich, aber bestimmt: "Nein." Mehr nicht. Wo setzt jetzt hier meine Sorgfaltspflicht als Beifahrer ein und in welchem Ausmasse ? Sprich, wo steht, dass ich eine Begründung abgeben muss, warum ich das Auto nicht umsetze ? Link würde reichen. Dank und Gruss snb Ed
  6. Oha, wenn jemand zu mir ins Auto steigt (Beifahrer) muss er sich zusätzlich zur StVO auch noch im Strafrecht auskennen ? Sonst noch Informationen bzgl. meiner Frage (Beitrag 72) ? Die Frage mit der Sorgfaltspflicht eines Beifahrers. Oder gibt`s wieder mal nur frustriertes Zurücktreten ? Beitrag 72 @goose, Beitrag 72. Eine Bitte nach mehr Informationen, mehr nicht. In der Hoffnung auf eine Antwort, bedanke ich mich vorab. Gruss snb
  7. Ach je , jetzt habe ich Dir einmal eine Frage gestellt (Beitrag 72). Und Du antwortest auf etwas, was Du garnicht verstehst. Kannst Du meine Frage ( Beitrag 72) beantworten ? Danke. Gruss snb
  8. 23 kg = 50 lbs. Stückregelung der US carriers, die auf Grund der Rückenprobleme der ramp agents zusätzlich noch (mehr) gewichtsbeschränkt wurde. Mehrkosten für Übergepäck: VS am Schalter (Praxis), 1% pro kg vom full fare F tariff (one way) (Theorie oder der Drache am check-in hat ...). Viel Spass bei Melbourne- London mit 35 kg Übergepäck (die Quittung hab ich eingerahmt und hängt an der Bürowand.)
  9. Ich bezog mich auf Deine Erwartungshaltung bzgl. einer klärenden Antwort auf Deine Frage. Mal sehen was geht. Gruss snb
  10. Momentan geschäftlich in Phantasien unterwegs ? Gruss snb
  11. Das verstehe ich nicht. Welches Zeitfenster meinst Du ? Gruss snb
  12. Ausser einer Sorgfaltspflicht für Mitfahrer (Beifahrer) beim Ein-und Aussteigen gibt kugeln nicht mehr her. Wo finde ich weitere Informationen, da mich schon interessiert, was ein Beifahrer von mir möglicherweise zu tun hat. Gruss snb
  13. Und die Duisburger einen Schritt näher an den (sportlichen) Abgrund gebracht. Die brauchen sich keine Gedanken bzgl. eines Zwangabstieges auf Grund von Insovenz machen. Die werden sportlich nach unten durchgereicht. Gruss snb
  14. Spannend. Ein Einspruch/Widerspruch ist also ein "Wisch" ? Dient zur Belustigung einer debilen, sich auf dem Boden rollenden Spezie, welche ihre Weihachtsfeiern mit solchen "Highlights" krönen ? Sich mit der Frage "Ist die Dummheit der Arroganten gefährlicher als die Arroganz der Dummen" befassend grüsst snb Roll on !
  15. Etwas zu Faktenlage: http://www.fr-online.de/vorwuerfe-gegen-polizei/fall-wevelsiep-rassismus-wevelsieps-verlobte-widerspricht-dezernat,20810664,20977152.html Gruss snb
  16. Hiermit wäre diese kreuzdumme Mär von: "Es gibt keine dummen Fragen, nur dumme Antworten ", endgültig widerlegt. Gruss snb
  17. Some Cops Are Vegetarians. Yeah, rrright ! Gruss snb
  18. Nein, Zettel ist Unsinn. Zwang wird dokumentiert. Dafür gibt es verschieden Möglichkeiten. Die wohl einschlägigsten sind - Anzeige - Einsatzverlaufsbericht - (weitere Formen der) Berichte - Lagemeldung - Lagesofortmeldung - weitere Formen der Meldungen - weitere Zwangsmittelmeldungen Einer fehlt: Einlaufverlaufsbericht Gruss snb
  19. Davon ist auszugehen. Wenn man sich schon selbst vernehmen kann und dies niederschreibt, ist so eine Anzeige ein Klacks. http://www.lz.de/home/nachrichten_aus_lippe/bad_salzuflen/bad_salzuflen/7324927_Hooligan-Prozess_Szenekundiger_Polizist_verteidigt_Video-Aufnahmen.html Gruss snb
  20. Der Eindruck täuschte. Eine Gehirnhälfte befand sich im Regenerationsmodus. Mit der anderen Hälfte wurde über neue Abkürzungen sinniert. Weil wegen Multitasking und so. LURZ snb
  21. Grümme gern kulbagen von Rolljahr drelp (Troll Egner). Mambo snb
  22. Lass Dich stillen, dann schweigst Du endlich. Nuckel, nuckel snb
  23. Ich gehe mal davon aus, dass er sich dazu selbst äußert, wenn ihm danach sein sollte. hat er schon. Oben habe ich schon einmal gesagt was er gesagt hat und darauf hat er gesagt, dass das was ich gesagt habe was er gesagt hat das ist was er gesagt hat. Über Eingriffsbefugnisse diskutieren wir jetzt nicht weiter. Ich habe gefühlte 20mal gesagt, wie die Fesselung rechtlich funktioniert. Ich habe das unterichtet bekommen, ich habe das unterrichtet, ich bin darin geprüft worden ich habe das geprüft - sowahl taktisch als rechtlich. Nimm es hin! Vertrauen in dem Bezug mag psychologisch releva
  24. Respekt. Offensichtlich ist das leider nur Dir gelungen. Vllt habe ich mich aber auch ein wenig unglücklich ausgedrückt. Aber immerhin hat es ja wenigstens einer hier verstanden (oder verstehen wollen). Ganz genau! Danke. Ganz grosses Kino: " der MEISTER und sein einziger Versteher gegen den Rest der Welt". How low can you go ! (Simon Harris). Nach Einzelfallprüfung gefesselt und verbracht grüsst snb
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