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Radarfuzzi

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Everything posted by Radarfuzzi

  1. Nein, aber ich finde es schon ehrenwert, wenn man seine mental begrenzten Mittel öffentlich macht. Respekt! Wobei ich schon glaube, dass Du und Frosch allenfalls ein bisschen dumm und keinesfalls so richtig blöd seid. Da fallen mir wage andere ein...
  2. Endlich die Bestätigung für meine Vermutung. Es geht doch nichts über eine gesunde Selbsteinschätzung.
  3. Die Luft ist aber noch nicht dünn da oben, auf deinem hohen Roß, hm? Ich hasse Pferde...ich bin als Kind mal vom Pony gefallen und passe daher schon auf, nicht zu hoch auf dem Ross zu sitzen. Aber solchen typen antworte ich trotzdem nur solange, wie ich noch nicht weiß, dass sie solche Typen sind.
  4. Zu der angeblichen Vermutung. Du hattest geschrieben: Da ist und bleibt Unsinn. Wer will, kann das sehr wohl in Erfahrung bringen. Aber es ist verschwendete Zeit, jemandem wie Dir zu antworten. Ich verzichte daher gerne darauf, Typen, die nicht mal das Messgerät richtig schreiben zu können, mit Erläuterungen zu belasten. Das wäre bei Dir ja ohnehin nicht nötig, da Du ja schon weißt, wie die Realität aussieht und dass ich mich damit nicht auskenne. Wenn Du Dich so gut auskennst, frage ich mich dann allerdings, aus welchem Grund Du so merkwürdigen Kram schreibst... Viel Spaß bei dem V
  5. Das war mal ein schöner Ansatz und ist bereits zerflückt worden. Wer hier meint, auf Zeit spielen zu können, kennt sich - mit Verlaub gesagt - nicht mit den Gepflogenheiten vor Gericht aus. Das Gericht holt ein Gutachten ein und jeder einigermaßen kompetente Gutachter weiß, was Sache ist. Man kann das ganz einfach so zusammenfassen: Chancen bestehen aufgrund der in dem PDF-Dokument beschriebenen Problematik bei Einsatz der Software 1.5.3 oder 1.5.4 bei Autobahngeschwindigkeit (und nur da!). Auch bei Einsatz der Software 1.5.5 kann man eine Einstellung erreichen, wenn die Messung vor dem Zei
  6. Wer beabsichtigt, einen solchen Aufwand zu betreiben wie Du, sollte besser nicht nur rumlamentieren, sondern kompetente Hilfe in Anspruch nehmen. Der Anwalt mit Kenne wird nämlich im Vorhinein erfragen, welche Software bei der Messung verwendet wurde und wann diese aufgespielt wurde. Dabei kann unter bestimmten Voraussetzungen eine Messung mit der neuen Software unzulässig sein, wenn die schon vor dem Inkrafttreten der Zulassung aufgespielt war. Hättest Du im Übrigen leicht selbst rausfinden können. google reicht dafür schon... Wow, das sind ja wirklich überzeugende Argumente, die die Feh
  7. @Radarfuzzi: Schade, dass Du den Schwanz einziehst. Scheint ein Muster bei Dir zu sein..... Werde Dich vermissen, Spatzi! Nur Deine Unart, Nicks zu verunstalten, wird mir nicht fehlen, aber das ist eine andere Geschichte..... LG! Eribär P.S.: Wenn Du wüßtest, welche Assoziationen ich bei Deinem Nick entwickeln könnte, rein kognitiv ..... Unter soziologischen Aspekten werde ich auch gelegentlich an das Beklopptenbiotop hier zurückdenken. Weil ich im realen Leben (gottseidank!) nichts mit ähnlich verqueren Typen zu tun habe. Bitte nicht alle angesprochen fühlen. Hier gibts sicher au
  8. Hassu prinzipiell uneinegeschränkt Recht. Aber da es meine letzten Beiträge waren, war es mir doch ein Bedürfnis, mich von den Nullcheckern HarryB und rpgeistigoffline persönlich zu verabschieden. Von dem einmaligen Kognitionsbär natürlich auch. [mod] Du wurdest nun schon mehrfach angemahnt keine Mitgliedsnamen zu verhunzen. Noch einmal und es geht nicht mehr, da du gesperrt bist. Warnstufe 2 Gast225 [/mod]
  9. Während des Editierens kam ein Anruf, daher noch eine nachträglich Ergänzung: da ich davon ausgegangen sein, dass die Sache mit dem Zahlendreher erledigt sei, hatte ich Deinen Beitrag, falsch verstanden. Ich habe mir selbst bei einem merkwürdigen Nullchecker wie Dir nicht vorstellen können, dass Du da weiter drauf rumreitest. Aber sachlich hast Du ja Recht: ich habe einen Fehler begangen. Das zeigt dann nun wirklich, dass ich a) merkbefreit bin und b) generell keine Ahnung habe. Ich sehe jetzt ein, dass ich natürlich nicht auf Augenhöhe mit solch hochkompetenten Vollidioten (oh, vertippt, ich
  10. Donnerwetter - er ist doch merkbefreit! In der TLS 2202 - das ist die, die ich ueberflogen habe, weil dein hoher IQ offensichtlich nicht ausreichte, die richtige zu benennen - ist keine Gestaltung der Anlage beschrieben. Du hast mich ja auch noch bloed angemacht, wie ich denn nun mehr als 300 Seiten mal eben schnell ueberfliegen koenne, die TLS 2202 hat aber nun mal keine 300 und mehr Seiten. Merkst Du eigentlich - ach nee, Du bist ja davon befreit - dass Du dich immer wieder darauf konzentrierst, anderen Unwissen vorzuwerfen, ohne dass Du auch nur einen winzigen Blick auf eigene Fehler wirfst
  11. Nach 'Someone' moechte ich noch einen drauflegen: Mit der Benennung der TLS hast Du voellig falsch gelegen - um mich dann nachher anzumachen, dass ich die falsche TLS ueberflogen haette.... Wow, er kennt die TLS nicht, weiß aber mal wieder, dass jemand anderes falschgelegen hat. Aber so ist das eben, wenn man nicht mal in der Lage ist, ordentlich zu zitieren (oder es bewusst unterlässt). Ich hatte geschrieben: In der TLS ist nun einmal die Gestaltung der Anlage beschrieben. Dass ich den Rest mit Komma hätte abtrenen und direkt hätte sagen sollen, dass sich das aus der Traffistar-Be
  12. Wenn man schon zitiert, dann bitte vollständig, sonst geht nämlich der Sinn verloren. Hier nochmal Dein Zitat im Zusammenhang: Eine etwas vereinfachte Sicht der Dinge, die du da schreibst. 1. Wo steht geschrieben, dass Fahrzeuge immer mit konstanter Geschwindigkeit fahren. In zum Beispiel zehn Sekunden (bzw. eher einer entsprechenden Strecke) kann man problemlos die Geschwindigkeit erheblich differenzieren. Im Extremfall könnte man einige Zeit (aus welchen Grund auch immer) auf dem Standstreifen gestanden haben. Es gibt also in keinem Fall einen Zeitpunkt (in der VBA Anzeige) der releva
  13. Was ist eigentlich Dein Begehren hier im Forum? Moechtest Du uns alle erleuchten, an deinem Wissen (von dem noch nicht mal so ganz klar ist, ob es ueberhaupt existiert) teilhaben lassen? Oder moechtest Du es nur als psychologische Spielwiese nutzen? Erleuchten? Das überlasse ich lieber Esoterikern wie Someone. Und mit psychologischen Spielwiesen habe ich nix am Hut. Da habe ich keine Ahnung. Mit an Wissen teilhaben lassen habe ich, soweit ich über das Wissen überhapt verfüge, dagegen keine Probleme. Da aber Wissen hier bestenfalls am Rande interessiert (siehe Diskussion bzgl. VBA/Traffi
  14. Nein, überhaupt nicht, ich hatte nur heute morgen keine Zeit. Und so ein abstruser Quatsch wie von Someone muss schon intensiv gewürdigt werden. Dass niemand antwortet, wundert mich auch nicht. Ich hatte ja um Sachargumente gebeten und erwarte auch nicht, dass Schweine auf einmal anfangen zu fliegen. Mir ist gerade die Textzeile unter Deinem Beitrag aufgefallen. Du muss nur reputation durch knowledge ersetzen und schon hast Du das wahre Motto dieses Forums
  15. Was ich noch vergessen hatte: Welch große Worte. Erhaben, aber sinnfrei. Auch wenn es Freigeiste wie Dich stört, sind nun einmal die PTB-Zulassung und die Bedienungsanleitung der Geräte die Maßstäbe, an denen man die Ordnungsmäßigkeit einer Messung festmacht. Zumindest im echten Leben, aber davon wissen Laberprediger wie Du eben nichts. Es ist aus meiner Sicht eher fraglich, dass solche Typen wie Du mit dieser Art der Argumentation (wie üblich ohne ein einziges Sachargument) diese Bewertungsmaßstäbe aufheben können. Allein durch Physik, Logik und - der Oberhammer - Unzufriedenheit mit dem
  16. Da braucht´s nicht viel Niveau: Ahnung von der Sache würde völlig ausreichen. Das übliche: "wo steht das", verbunden mit "was steht denn da" oder "beweis das mal" verquirlt mit technisch absurden Pauschalzweifeln oder einfach mal in den Raum gestellten Behauptungen wird meinen Ansrüchen aber generell nicht gerecht. Sollte ich das verwerflich finden?
  17. Ich frage mich gerade, wer denn in diesem Forum auch nur annaehernd das Niveau haben koennte, um deinen Anspruechen gerecht zu werden? Irgendwie kommt es mir vor, als diskutiertest Du nach dem Motto: Alles Schlampen - ausser Mutti.... Nun ja, der liebe Radarfuzzi ist beseelt vom geschriebenen Wort. Wenn in eine Bedienungsanleitung, Technischen Leitlinie, Gesetz oder sonstwo etwas steht dann ist dies für ihn Gottes Wort. Die Zusammenhänge außerhalb dieser schriftlichen Gottes Worte, so etwas wie Physik, Logik oder Unzufriedenheit mit dem Status Quo, sind nicht relevant. Jeder der an Got
  18. @Radarfuzzi: Spatzi, findest Du nicht auch, dass und ziemlich treffend die Qualität Deiner Kommunikation beschreiben? Eribär P.S.: @Mods: eine allfällige Verwarnung nehme ich unwidersprochen und demütig an. Ich habe kein Problem, mich mit Kritik sachlich auseinanderzusetzen. Aber nur, wenn Sie ernsthaft ist und nicht von irgendwelchen extrem komischen, selbsternannten Kognitionsspezialisten vorgebracht wird. Und selbst wenn es jemandem (wie Dir bei mir) nur darum geht, dem anderen zu zeigen, dass man ihn für suboptimal hält, kann man das doch mit Stil tun, damit andere wenigstens
  19. Danke, ich werd mir mal die Beißerchen mit Colgate putzen...damit Sie auch morgen noch kraftvoll zubeißen können. Mach´s besser...
  20. Alles andere hätte mich jetzt auch echt gewundert... Eine pöbelfreie Antwort hätte mich jetzt auch echt gewundert... Schön, und bei Dir wundert mich gar nichts mehr. Und obwohl die Welt voller Wunder ist, werden wir es vermutlich nie erleben, dass Du mal tatsächlich auch nur eine einzige Antwort mit fachlichem Inhalt gibst, die irgendwen weiterbringt. Beim Lesen Deiner Beiträge werde ich demnächst immer versuchen, an den Religionsunterricht zu denken (selig sind die geistig Armen), dann schmerzt es nicht mehr. Um meinen Beitrag als Pöbeln zu verstehen, muss man - zumindest aus meiner
  21. Mit solchen Entwicklungen kenne ich mich schon recht gut aus und über Fußgängerunfälle weiß ich beruflich bedingt ne ganze Menge. Wenn die aber in dem für Dich typischen Stil in einen merkwürdigen Zusammenhang gebracht werden, muss man einfach antworten. Und zwar nicht nicht als Mr. Oberschlau, sondern nur als Reaktion auf oberdoof.... Das soll es jetzt aber auch gewesen sein. Wie ich bzgl. anderer Themen ja schon feststellen durfte, bringt es überhaupt nichts, immer wieder auf Deine sinnlosen (und, wie auch hier: fachlich sinnfreien) Beiträge einzugehen. Uuuund tschüss
  22. 100% Zustimmung! Besonders seriös ist das nicht, wenn da z.B. Polizisten am Straßenrand in Berlin-Köpenick in Flecktarn messen. Allein schon im Hinblick auf die Eigensicherung. Aber egal, dagegen gibt's ja was: die Wärmebildkamera BMW verbaut eine solche Technik ja schon in seiner neuesten Entwicklung der Fahrerassistenzsysteme. (Fast 500 Verkehrstote jedes Jahr sind Fußgänger!!!) Wie seid Ihr denn drauf? Seriöse Verkehrsüberwachung ist also nur die, wo man den Messbeamten schon aus 2 km Entfernung erkennen kann? Dürfen es vielleicht vorher noch Hinweisschilder sein? Natürlich in regelm
  23. Was wollen uns Diese Worte sagen? Dass Du, weil Du der absolute Kenner und Oberausfechter bist, regelmäßig zu schnell unterwegs sein kannst, ohne dafür belangt zu werden? Oder das generell jeder so ein Schwein im Hinblick auf das Fahrtenbuch hat, weil nur Schnarchnasen in der Bußgeldstelle sitzen? Beim ersten Punkt hoffe ich, dass es sich möglichst bald mal ändert und das zweite trifft sicherlich nicht immer zu. Und noch was zu Deinem Wunsch nach dem Ausfechten: google mal die diesbzgl. Verwaltungsgerichtsurteile. Da kämpfst Du mit einem Küchenmesser gegen eine Leopard2-Kanone.
  24. Wow...was für eine Diskussion! Es ist mir absolut rätselhaft, wie jemand die Auffassung vertreten kann, es würde den Anschein des Unseriösen erwecken, wenn der Messbeamte, den man ohnehin nicht sieht (sonst wäre man ja nicht gemessen worden), seine Messung in Zivil durchführt. Wenn ich dürfte, würde ich auch in Zivil messen. Schon alleine, um nicht die brechreizerregende, durchfallfarbene Hose tragen zu müssen.
  25. Wenn sich der Gutachter darauf einlässt ohne Bezahlung sich die Sache anzusehen. Problematisch sind auch Mandanten die dennoch "klagen" wollen. Das wird der Gutachter sicherlich nicht machen. Ist aber insofern unproblematisch, als dass die Rechtsschutzversicherung - eine entsprechende Argumentation des Rechtsanwalts vorausgesetzt - die Vorabprüfung bezahlen wird. Und sollte man daraufhin den Einspruch zurücknehmen, ist die Wahrscheinlichkeit, seinen Versicherungsschutz zu verlieren, zudem auch deutlich geringer, als wenn man zunächst einmal blind Einspruch einlegt und dann die ganze Maschin
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