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hochland1976

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  1. Leidest Du unter Schizophrenie ? Wieder ein strichle mehr auf meiner Liste ... leider habe ich auch eine sehr interessante Antwortmail aus dem Stab von Tiefensee erhalten ... Die lautet?
  2. Hallo, weiß jemand was mit dem Blitzer auf der B54 Richtung Steinfurt los ist? http://www.radarfalle.de/cgi-bin/db/search...amp;skin=detail Der fehlt seit ca 2 Wochen? Hat den jemand "mitgenommen" Oder werden die einfach mal abgebaut, wenn sie nichts mehr einbringen?
  3. Ja, es geht. Aber wenn nur ein Bild von hinten geschossen wurde, wird die Identifizierung des Fahrers schwer. Abwarten bis du einen AHB oder ZBB bekommst.
  4. Foto liegt doch fast immer vor. Muss auf dem Foto der Fahrer genau zu erkennen sein oder gilt das auch wenn der Fahrer sehr schlecht/garnicht zu erkennen ist?
  5. Der Anhörungsbogen ging doch an dich und nicht an deine Freundin -> daher wirst du verdächtigt gefahren zu sein.. Und du sollst dich da jetzt zu äußern [X] Verstoß wird zugegeben [ ] Verstoß wird nicht zugegeben Der Tattag ist doch schon sehr lange her, weißt du noch genau wer an dem Tag gefahren ist ? Da kann man sich doch mal irren. Irren ist Menschlich
  6. AHB zurückschicken. Wenn (überhaupt) Bußgeldbescheid kommt, Widerspruch einlegen und richtigen Fahrer nennen. Verjährt ist es ja genau genommen erst nach 3 Monaten und 14 Tagen Postlaufzeit. Nicht das dann in den letzten paar Tagen noch ein AHB an deine Freundin kommt.
  7. Hallo, ich habe eine kurze Frage Und zwar wollen wir hinter einen BMW E36 einen ungebremsten Motorradanhänger hängen. Das Auto darf 600KG ungebremst ziehen (1200kg gebremst), der Anhänger hat ein zulässiges Gesamtgewicht von 750KG. Die Motorräder wiegen zusammen ca. 450kg. Darf das Auto den Anhänger ziehen?
  8. Es sind doch nur Anhörungsbögen, bis jetzt steht noch kein "Täter" fest. Daher können sie auch gegen 10 Leute "ermitteln". Ich würd sagen aus der Sache kommt ihr nicht mehr raus, da der Sohn ja jetzt auch einen AHB bekommen hat. (Außer das Foto ist schlecht) Aber so einen Aufstand wegen 25€? Nachher kommt noch dann ein Bußgeldbescheid der teurer ist wegen den Gebühren usw als die Verwarngebühr von 25€ die ihr hättet zahlen sollen.
  9. 2x26km/h im Jahr -> 1 Monat zu fuß 3x21km/h in 2 Jahren und die Bußgeldstelle kann ein Fahrverbot auferlegen. Sonst guck mal in den FAQ hier
  10. Lass dir aufjedenfall mal das Bild zukommen, dann kannst du weiter überlegen oder die Bußgeldstelle meldet sich erst garnicht mehr Edit: Hast du einen AHB bekommen oder schon den BGB? Wenn nur den AHB aufjedenfall erstmal nach dem Foto fragen. Könnte dann aber auch sein, dass du mal von der Polizei Besuch bekommst und die deine Motorradkleidung sehen wollen.
  11. Kannst du dich denn selber auf dem Foto erkennen? Kannst du es vielleicht mal hier einstellen? Hilft bestimmt weiter.
  12. Also die Kamera stand auf dem Stativ. Ob der "Bediener" sie jetzt nachgeschwenkt hat, habe ich nicht gesehen.. Kam nämlich sofort die nächste Kurve.. Wann sollte ein Anhörungsbogen kommen? 4-6 Wochen oder geht das bei den Geräten schneller? Allgemein gefragt: Bei welchem Geräten dauert es länger bis man Post bekommt? Bei Stationären oder bei mobilen? Wie ist da so eure Erfahrung, nach wie viel Wochen habt ihr was bekommen? Kommt es auch auf die Überschreitung an? Etwas zu schnell -> Anhörungsbogen erreicht den Halter schneller? Viel zu schnell -> Anhörungsbogen lässt auf sich
  13. Hallo, ich habe mich hier angemeldet, da es mich wohl heute getroffen hat.. Es stand wohl eine LEIVTEC XV2 am Straßenrand. Ich war mit Motorrad und schwarzem Visier unterwegs. Überschreitung laut Tacho 25km/h. Habe ich was zu befrüchten, da die LEIVTEC XV2 ja ein Video macht und kein Foto, ich daher wohl nicht als Fahrer zu identifizeren bin?! Frage wegen der 3x21km/h Regel. Antworten wären nett Danke
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