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  1. nein, der Justizbeschäftigte wollte darauf nur vorsorglich hinweisen. Verwirrungstaktik??? Ich denke dort könnte die Anberaumung einer HV angedacht worden sein. wäre aber wohl auch egal. Naja ich werde meine Sicht mal darlegen und schaun was kommt. VG picker
  2. Danke für die schnelle nachricht, ich vermute, dass die Akten erst am 20.11 im Amtsgericht eingegangen sind. Am 22.11 wird angeregt den Einspruch zu überdenken. Ich kann keinen Tatbestand erkennen, der hier eine Verjährung unterbrochen hätte. VG Pickert
  3. Hallo Miteinander, ich brauche mal Eure Hilfe, ob ich richtig liege. Ist es so, dass ein BGB, der am 04.05 zugestellt und bei dem am 17.05 Einspruch eingelegt wird, am 04.11 das Verfahren verjähren!? Schreibt ein Amtsgericht, dass am 20.11 eine zur Verjährungsunterbrechnung geeignete Amtshandlung erfolgt ist, sollte dies doch ohne Belang sein, da eine Amtshandlung hätte vor dem 04.11 erfolgen müssen. Was meint Ihr? VG Picker
  4. Ok, besten Dank. Leider finde ich nichts, wann nun der neue BGK kommt. Habt ihr Infos? Hier steht ab 2014, http://www.bussgeldk...ge.de/faer.html Die Bundesregierung bzw. Verkehrsminister Dr. Peter Ramsauer haben für (vermutlich) 2014 ein neues Punktesystem für Flensburg beschlossen.
  5. Heftig umstritten ist allerdings noch die Frage, welcher Zeitpunkt für die Eintragung der Punkte entscheidend sein soll - der Moment der Tat oder der Moment, an dem das Ordnungswidirigkeitsverfahren Rechtskraft erlangt. Im alten System hatte der Gesetzgeber auf den Tatzeitpunkt abgestellt, um die Betroffenen daran zu hindern, das Verfahren künstlich in die Länge zu ziehen, um zu verhindern, dass die Verjährung der Altpunkte aufgehoben wird. Im Zuge der Reform wollen einige jetzt wieder die Rechtskraft des Verfahrens als entscheidenden Zeitpunkt festlegen. Wenn das so kommt, bleibt die Frage,
  6. Hallo Miteinander, weiß jemand von Euch, ob der Zeitpunkt der Abgabe des FS( für einen Monat z.B) ein Wirkung darauf hat, ob die Punkte nach neuem oder altem BGK eingetragen werden. Jemand könnte sich ja entscheiden, ob die FS-Abgabe eines in 2012 wirksam gewordene BGB noch in 2012 oder 2013 erfolgen soll. Der RA Bauer lässt in dem rot markierten anklingen, dass dem so ist. Ich habe davon noch nicht gehört? Wann wird der neue BGK in Kraft treten?? " Hat jemand zurzeit 14 Punkte und ein offenes Bußgeldverfahren mit einem Regelfahrverbot (wohl auch Wiederholerfahrverbot nach zweima
  7. Hast offensichtlich einen Hang Rechtschreibfehler zu kritisieren. Ist das ein Mindestskriterium um zu einem Guru werden zu können? Aber im Ernst: Wenn interessieren schon Rechtschreibfehler, solange es auf den Inhalt ankommt.
  8. @ dagegen mich störte bei der Diskussion in diesem Thema das fehlende Bewustsein/interlektueller Hintergrund diesen Richterspruch einordnen zu können. Die letzten 60 Jahre für nichtig erklären: Deutschland ist seit 1945 ein besetztes Land. Frankreich nicht. In Deutschland ist der Generalstreik von den Alliierten verboten worden, u.a. auch von Frankreich. In Frankreich nicht. Frankreich, GB und die USA haben Truppen und sogar Atomwaffen in Deutschland, die würden bei jedem Massenwiderstand Deutschland genauso platt machen wie den Gazastreifen. In Frankreich stehen keine fremden Truppen.
  9. Ich sehe mich als eine Person, die sich um eine realitätsnahe Beurteilung von politischen und geschichtlichen Zusammenhängen bemüht und dabei selbstredend zu einem subjektiven Urteil gelangt. Dabei untersuche ich sehr wohl auch die Themen, von denen behauptet wird, dass es sich um Verschwörungstheorien handelt. Fakt ist, dass dort wo Rauch ist, regelmäßig auch Feuer anzutreffen ist. Wer diese Themen in seiner Urteilsfindung von vornherein ausblendet, läuft Gefahr, auf Basis eines unvollständigen Bildes Urteile abzugeben. Wie in diesem Urteil angewendet, um die eigene Seriosität zu vertei
  10. @Friese der Hammer ist ja, das B nicht in der Wohnung wohnt sondern nen paar 100km weg! Und trotzdem wurde er als Fahrer ermittelt. Das ist Vater und Sohn noch nie passiert. Deswegen auch nicht ERSAFA. Da muß wohl die Behörde im gesamten familieren Umfeld ermittelt haben. Wegen dieser Bagatelle! Kann ich bald gar nicht glauben.
  11. Hallo, nehmen wir an A ist Halter und sein Sohn B ist Fahrer des Pkw. Nun wird zur Ahndung des Vergehens (es geht um 25€) zunächst A für den Verstoß beschuldigt (AHB). A reagiert auch nach nochmaliger Erinnerung nicht. Es wird auch nicht vor Ort mit dem Foto bei Nachbarn oder dergleichen ermittelt) 2 Monate nach dem Verstoß wird nun der Sohn B, der nicht im gleichen Haushalt lebt und kein eigenen Pkw gemeldet hat als Beschuldigter in diesem Verfahren angeschrieben. A erhält keine weitere Post! Ist es für eine Behörde grundsätzlich möglich 2 Personen für ein und die selbe Tat zu besc
  12. Nur eine kurze Frage. Muss der Fahrer ermittelt werden wie generel im fließenden Verkehr? oder greift die Halterhaftung wie ruhender Verkehr? Vielen Dank vorab!
  13. wenn ich jetzt gegen den BGB( Sie fuhren infolge zu geringen Abstands auf das abbremsende Fahrzeug auf. Es kam zum Unfall) Einspruch einlege, würde die Behörde dann einen neuen mit der Begründung nach "§§ 1 Abs. 2 StvO......" erstellen?
  14. Wie sollte die Begründung dafür lauten? Kann mir keine vorstellen, wenn der Unfallbegriff nicht erfüllt ist.
  15. das waren Leute die offensichtlich einen Unfall herbeiführen wollten. und da ich, Abstand hielt hab ich die auch nur leicht berührt. Mir hilft weiter, ob ein BGB erlassen werden kann obwohl kein schaden entstanden ist.
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