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Rolf Tjardes

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  1. Um genaue Angaben machen zu können, muß man dass Tatfoto sehen. Alles andere ist Spekulation.
  2. Ganz einfach ... Das Verwarnungsangebot wurde vom Betroffenen nicht angenommen. Wird ein verhängtes Verarnungsgeld nicht fristgerecht bezahlt, kann die Verfolgungsbehörde ein förmliches Bußgeldverfahren eröffnen -> Bußgeldbescheid. Folge: Verwarnungsgeld + Gebühren + Auslagen. @Flitzeber: Die Kostensätze haben sich vor kurzem erhöht -> Artikel 4 des Gesetzes zur Modernisierung des Kostenrechts vom 5. Mai 2004 (Bundesgesetzblatt Jahrgang 2004 Teil I Nr. 21 S. 843).
  3. Kurzer Hinweis zum Fall "Umgehung einer MPU": Mit dem EuGH-Urteil und seinen Auswirkungen beschäftige ich mich schon seit Wochen. Eine Umgehung einer möglichen Eignungsprüfung (MPU) ist m.E. nicht möglich. Sind berechtigte Tatsachen vorhanden, die die Eignung eines Fahrerlaubnisinhabers in Zweifel ziehen könnten, dann kann dem Inhaber einer inländischen oder ausländischen Fahrerlaubnis die Beibringung eines Gutachtens auferlegt werden. Rechtsgrundlage: § 46 FeV i.V.m. § 11 - 14 FeV Eben auf genau diesen § 46 FeV hat der EuGH in seiner Urteilsbegründung nicht abgestellt. Vielmehr wurd
  4. @Koral: Ich darf mich vorsichtig einmischen?? Das Ergebnis eines zurückliegenden konkreten Einzelfalls kann doch aber niemals ultimative (!) Referenz für leicht abgewandelte Zukunftszenarien sein... Egal wie "Dein" Fall ausgeht, ähnlich gelagerte Fälle werden bei vorheriger Betrachtung meist auf hoher See treiben. Es gibt einfach zu viele Details|Aspekte|Tricks|Fehler|etc., die den Ausgang des Verfahrens beeinflussen können.
  5. Aussage auch unwahrscheinlich. Hallo Grobi :-) Ohne auf den Fall konkret eingehen zu wollen ... Im Spekulieren könnte die Antwort gefunden werden. Es gibt Schnellfahrer, die werden das Maximum herausholen wollen. Typisches Wesensmerkmal dieser besonderen Fahrergruppe ist die Spekulation über das Verhalten anderer Fahrer. Da wird so lange die Geschwindigkeit beibehalten, wie es eben gerade noch geht. Der geübte passionierte Schnellfahrer wird den Rettungsanker "Bremse" erst dann treten, wenn er letztlich erkennen muss, dass das von ihm erwartete Verhalten (antizipierter Fahrstreifenwechs
  6. EDIT: V.g. Posting von Michael kannte ich beim schreiben noch nicht. Zwei Leute, eine Meinung :-) -------------------- @Flitzeber: Wenn ich schon mal hier bin, dann kann ich ja mal ... Also: Am Anfang des Tattagprinzips steht die Rechtskraft der Entscheidung. Dies bedeutet: Bis zur rechtskräftigen Sanktionierung erfolgen keine Maßnahmen gegen den Betroffenen. Still ruht der See, auch im Flensburger VZR. Nach Eintritt der Rechtskraft wird die Entscheidung durch das KBA in das VZR eingetragen. Die Punkte werden nun nach dem Tattagprinzip eingetragen, Tilgungsfrist beginnend ab Tatt
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