opel12 1 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 hallo und guten morgen, ich bin am 6.7.2011 auf der a 45 in einer baustelle geblitzt worden. 45 km/h zu schnell, 80km/h waren erlaubt.wir kamen von frankfurt wegen einem krankenhaustermin. mein vater ist krank und seit 5 monaten kann er auch kein auto mehr fahren. es fahren aber auch schon mal nachbarn, freunde mit demauto oder viele von der verwandschaft. letzte woche kam die Anhörung im Bußgeldverfahren nach meinen vater. da ich auf mein auto angewiesenweil meine frau seit 7 jahren ein pflegefall ist und ich sie auch 4 mal in der woche zur therapie, arzt und so weiter fahren muss wäre das sehr übel wennich 4 wochen nicht fahren könnte. ich weiß nicht wie das passieren konnte das ich so schnell war, aber es ist meine schuld und suche auch keine ausreden.nun meine frage, ich wollte versuchen das mein vater die strafe auf sich nimmt, er fährt ja nicht mehr und wüde das gerne für mich machen. 1 was ist besser wenn wir den AB erst gar nicht wegschicken und hoffen das dann der bußgeldbescheid nach meinem vater kommt? 2 oder das mein vater ihn ausfüllt und ankreuzt das er gefahren ist? 3 würde er eine strafe bekommen wenn er angibt das er gefahren ist?mein vater saß ja neben mir auf dem beifahrersitz. der AB kam von hessen/ kassel. über einige tipps wäre ich sehr dankbar!!! Quote Link to post Share on other sites
superdiesel 0 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 Dein Vater kann sich (straffrei) selbst als Fahrer outen, das ist überhaupt kein Problem. Ob die Behörde das aufgrund des Vaters und des doch (hoffentlich ) vorhandenen Unterschieds zwischen seinem Geburtsdatum und deinem Foto hinter dem Steuer glaubt, ist eine andere Geschichte. Aber ein Versuch ist durchaus möglich. Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 1, 2011 Author Report Share Posted August 1, 2011 Dein Vater kann sich (straffrei) selbst als Fahrer outen, das ist überhaupt kein Problem. Ob die Behörde das aufgrund des Vaters und des doch (hoffentlich ) vorhandenen Unterschieds zwischen seinem Geburtsdatum und deinem Foto hinter dem Steuer glaubt, ist eine andere Geschichte. Aber ein Versuch ist durchaus möglich.ja danke für die antwort. ist nur die frage was besser ist, nicht zu antworten auf den AB oder doch? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 Wie @superdiesel schon schrieb, kann Dein Vater auf dem AHB angeben "ich gebe den Verstoß zu" (falls er der Halter ist, das geht aus Deiner Beschreibung nicht richtig hervor), oder seine Personalien angeben und sagen dass er gefahren ist.Ob die Behörde das dann "schluckt" steht in den Sternen, bei dieser Höhe des Verstoßes wohl aber eher nicht. Solltest Du als Fahrer identifiziert werden könntest Du versuchen aufgrund der besonderen Umstände Deiner pflegebedürftigen Frau das Fahrverbot abzuwenden. Dann dürfte sich aber die Höhe des Bußgeldes verdoppeln. Antwortest Du gar nicht (und bist der Halter), holt sich die Behörde einen Passbildabgleich und schickt Dir den BGB. Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 1, 2011 Author Report Share Posted August 1, 2011 ja mein vater ist der halter, er hat ja auch den AB bekommen. hatte schon etwas im netz gelesen nur gehen da die meinungen auseinander.einige sagen wenn man nicht auf den AB antwortet kommt automatisch BGB. andere sagen so wie du das dann erst bilderkontrolle, oder auch dasdie grünen meinen vater aufsuchen werden, oder nachbarn fragen wer das auf dem bild ist. eine doppelte strafe kann ich leider nicht bezahlen.es ist jetzt die frage ob es besser ist wenn mein vater angibt (ich gebe den verstoß zu) oder ob wir den AB nicht wegschicken. Wenn wir angeben( ich gebe den verstoß nicht zu) werden die ja auf jeden fall nachforschen. 1 Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 Wenn Dein Vater der Halter ist würde ich auf jeden Fall den Versuch wagen, dass er den Verstoß einfach zugibt. Wenn die Behörde ihn von vornherein als Fahrer ausgeschlossen hätte, hätte er einen Zeugenfragebogen, aber keinen AHB bekommen. Edit: Du könntest für ein erhöhtes/doppeltes Bußgeld theoretisch auch Ratenzahlung beantragen. Wenn es finanziell bei Dir richtig eng wird, wird dem meist stattgegeben. Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 1, 2011 Author Report Share Posted August 1, 2011 bis jetzt ist es ja noch nicht aufgefallen das mein vater nicht gefahren ist. er hat ja den AB bekommen. aber ich denke mal wenn wir dann angeben ( ich gebe den verstoß zu) und zurückschicken werden die doch auf das bild schauen und festellen das ich doch etwas jünger aussehe. wenn wir den AB aber nicht wegschickenschreiben einige auch das dann der BGB zugeschickt wird, andere schreiben das es dann erst recht auffällt undes werden nachforschungen angestellt. gibt es denn leute die sowas schon erlebt haben und mir einen tipp geben könnten? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 Hm, mit ein bisschen Groß- und Kleinschreibung, etwas Interpunktion und evtl. einem ode zwei Absätzen hätte ich Deinen Post jetzt besser verstanden... Wie gesagt, es muss nicht sein, dass der SB genauer hinguckt, aber es kann sein. Reagiert Ihr auf den AHB gar nicht, wird er genau(er) hingucken. 1 Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 1, 2011 Author Report Share Posted August 1, 2011 Ja danke das hift mir schon mal etwas weiter. Sorry das ich alles klein geschrieben habe. Quote Link to post Share on other sites
ichselber 16 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 aber ich denke mal wenn wir dann angeben ( ich gebe den verstoß zu) und zurückschicken werden die doch auf das bild schauen und festellen das ich doch etwas jünger aussehe. Und was meinst du, was passiert, wenn dein Vater nicht antwortet? Dann werfen sie das Bild weg und schauen es nie wieder an..... Herr, lass..... Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 1, 2011 Author Report Share Posted August 1, 2011 Ja wenn ich das genau wüsste dann hätte ich ja hier im Forum nicht gefragt. Einige haben dasso gemacht das sie nicht geantwortet haben, dann wurde der BGB zugeschickt. Aber im Netz wird halt viel geschrieben und ob das stimmt weiß ich nicht. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 Dein Vater füllt den Anhörungsbogen aus, zwei Kreuze bei Ja und innerhalb einer Woche zurückgeschickt (auf Zeit wollt ihr ja nicht spielen). Wenn alles klappt, bekommt er den Bußgeldbescheid. Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 1, 2011 Author Report Share Posted August 1, 2011 Ja aber warum 2 Kreuze? Da ich nicht weit von meinen Eltern weg wohne würde das dann auchschnell rauskommen, das ich der Mann bin auf dem Bild. Auf Zeit das wird nicht klappen, leider. Quote Link to post Share on other sites
DerDicke 11 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 Waren Sie der verantwortliche Fahrzeugführer? jaGeben Sie den Verkehrsverstoß zu? ja Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 1, 2011 Author Report Share Posted August 1, 2011 Angaben zur SacheIch gebe den Verstoß zuIch gebe den Verstoß nicht zu, weilMehr ist da nicht zum ankreuzen. Quote Link to post Share on other sites
superdiesel 0 Posted August 1, 2011 Report Share Posted August 1, 2011 Na dann eben nur das eine Kreuz. Anhörungsbögen und Bußgeldbescheide sehen sich zwar alle ähnlich, aber sind im Detail doch von Bußgeldstelle zu Bußgeldstelle etwas anders. Jeder hat so seine eigenen Textbausteine und Formular-Blöcke. Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 2, 2011 Author Report Share Posted August 2, 2011 So mein Vater hat den Brief unterschrieben und angegeben das er gefahren ist. Also das Kreuz gesetzt bei " Ich gebe den Verstoß zu".Bin jetzt gespannt was danach passiert. Ob er dann den BGB bekommt oder ob der SB doch erkennt das er nicht gefahren ist.Werde dann weiter berichten. Danke an alle die mir geantwortet haben!!!!! Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted August 2, 2011 Report Share Posted August 2, 2011 Hallo Opel...Du wolltest meine Meinung dazu? Hier ist sie:Bis jetzt alles richtig gemacht. Ich frage nur, was du damit meinst, dass Du nicht weit weg wohnst? Im selben Haus etwa? Oder aber nur um die Ecke - mit anderer Anschrift? Es kann ja sein, dass Du in einem Dorf wohnst, wo der Ortsbüttel alle kennt. Dennoch - die Bußgeldbehörde von der Autobahn - die hat keine Ahnung davon.Und - es gibt keinen Grund zur Amtshilfe zwecks Ermittlungen. Es sei denn, die erkennen auf dem Bild den Altersunterschied. Ich nehme mal an, dass Du nicht gerade ein Milchgesicht hast. Problematisch wird es eigentlich erst, wenn ihr ganz aus der Sache heraus wollt. Ich glaube schon, dass sie ungesehen den Vater fressen werden, weil sie meistens auch gar nicht das Fahrerfoto vergrößern, um es genau anzusehen, wenn der Halter die Tat zugibt - und das gleiche Geschlecht am Steuer erkennbar ist. Interessant wäre es natürlich, wenn der Vater dann auf den BuGeBe hin Einspruch einlegt und die begründung:"ich möchte einen Anwalt befragen, denn ich fahre eigentlich nie so schnell - das Geräte muss defekt gewesen sein - und ich hoffe, dass der mir helfen kann" wählt. Die ist so laienhaft, dass sie sich wahrscheinlich die Händ reiben und sagen: "Wieder so einer..." Den kriegen wir schon. Die glauben dabei immer noch an die Fahrereigenschaft.Wenn ihr genug Zeit schindet, - könnte es klappen... Der Vater darf nur dann nie sagen, dass er gar nie mehr Auto fährt! Mal sehen... Und - nur 1 Haus weiter - ist eine andere Adresse... gelle? GrußAlberto Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 2, 2011 Author Report Share Posted August 2, 2011 Hallo Alberto, erst mal vielen dank für deine Antwort. Also ich wohne ca. 500 Meter neben meinen Eltern und in einem Dorf.Da kennt mich halt jeder. Mein Vater ist 30 Jahre älter wie ich, das fällt schon auf, auf dem Bild. Aber bis jetzt ist es ja noch nicht aufgefallen, weil mein Vater ja den AB bekommen hat. Morgen wollte ich dann den AB wegschicken.Die Geldstrafe tut mir dann auch sehr weh aber das ist dann auch meine Blödheit wenn ich zu schnell gefahren bin. Lieben Gruß Opel12 Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted August 2, 2011 Report Share Posted August 2, 2011 Nun warte es erst mal ab... Vielleicht schicken die ja den Bußgeldbescheid erst in 3 - 4 Wochen? Dann könnte man schon komplett rauskommen - ohne Strafe. Ist ja auch geld... ServusAlberto Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 2, 2011 Author Report Share Posted August 2, 2011 Hallo Alberto, ja ich warte jetzt auch erst mal was kommt. Habe heute auch noch erfahren das mein Vater einen Rechtschutz hat. Vielleicht kann man damit noch was anfangen. LG opel12 Quote Link to post Share on other sites
Alberto 5 Posted August 3, 2011 Report Share Posted August 3, 2011 Das ist gar nicht so dumm....Man könnte dann tatsächlich einen Anwalt beauftragen. Aber... ich rate generell von Anwälten ab, denn es gibt in dieser Zunft zu viele Dummköpfe.Die verdienen ihr Geld immer - und denen ist es gleichgültig, ob der Mandant gewinnt oder nicht. Unseren Trick - mit der Hinauszögerung des falschen Täters (in diesem Fall - der Vater), bis es für den wirklichen Täter verjährt ist, - den mögen die oftmals nicht. Sie faseln dann was von Standesrecht und versteifen sich auf die Verteidigung des Vaters... Das ist alles Mist. Das beste ist, so zu tun, als wolle man einen Anwalt einschalten.Maximal schaltet man ihn auch ein und lässt aber nur die Akten anfordern. Danach wartet man - mit Reaktionen - bis die Verjährung eingetreten ist, und schreibt dem Anwalt vor, dort hinzuschreiben, dass er mit seinem Mandanten nochmals gesprochen habe, und dass dabei herauskam, dass an diesem Tage ausnahm´sweise der Sohn gefahren sei.Dann schickt man ein vergrößertes Pass-Bild (Ausweiskopie - möglichst in Farbe) mit hin, um einen Fotoabgleich zu ermöglichen. Man entschuldigt sich höflich, dass man erst heute dazu gekommen sei, mit dem Mandanten zu sprechen, weil dieser krankheitsbedingt zunächst nicht zur Verfügung stand. Dann müsste die Einstellung des Vwerfahrens kommen. Aber - niemals den Anwalt alleine agieren lassen!!!! GrußAlberto Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 3, 2011 Author Report Share Posted August 3, 2011 Ja so hatte ich mir das auch gedacht mit dem Anwalt. Der Brief ist heute auf Reisen gegangen.Jetzt muss ich warten was dann kommt. Sind ja noch keine 4 Wochen vergangen. 3 Monate und 14 Tage können sehr lang werden. Werde weiter berichten wie es weiter geht. LG Opel12 Quote Link to post Share on other sites
opel12 1 Posted August 12, 2011 Author Report Share Posted August 12, 2011 So der BGB ist gestern zu meinem Vater gekommen. Der SB hat nichts bemerkt und ich werdedann die Strafe bezahlen. 183,80 kostet mich die Sache. Nur die Punkte bekomt mein Vater under hat jetzt 4 Monate zeit den Führerschein einzuschicken. Ich danke allen die mir geholfen haben!!!Besonders aber alberto der sich wirklich sehr gut auskennt.LG Opel12 Quote Link to post Share on other sites
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