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Halterhaftung In Österreich


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Da immer wieder über die Halterhaftung in A diskutiert wird, ein Versuch etwas Klarheit in die Sache zu bringen.

 

OK, offiziell gibt es keine Halterhaftung, aber die Auskunftspflicht ist de facto eine Halterhaftung.

Grundvoraussetzung:

Die österreichische Gesetzgebung geht davon aus, dass es den Unbekannten „Autostopper“ od. den „Freund“ aus Papalandu (the town of sugar cain) nicht gibt – ob zu Recht - sei dahingestellt.

Wenn ich ein KFZ ausleihe (egal von wem) ist es nicht statthaft dieses ohne Einverständnis des Eigentümers (Halter) weiter zu geben.

 

Bei einem „Verbrechen“ gegen die Verkehrsvorschriften ist als 1. Maßnahme die Anonymverfügung vorgesehen (od. das persönliche Gespräch – wenn aufgehalten). Empfehlung: zahlen und vergessen – wie es auch die Behörde macht!

Ob eine Anonymverfügung ausgestellt wird liegt im ermessen der „Vollzugsbehörde“ (BH, MA, PolDir).

Sollte es zu einer Lenkererhebung kommen (6 Monate Verjährung) ist der Halter (auf den das KFZ zugelassen ist) verpflichtet zu wissen wer in dem genannten Zeitraum der Verfügungsberechtigte des KFZ’s gewesen ist.

Der Beweis, dass nicht der Halter gefahren ist obliegt dem Halter. Eine Angabe, „habe das KFZ Herrn Fidel Castro, Havanna, Kuba zur Verwendung überlassen“ wird als Schutzbehauptung abgetan – habe dafür sogar Verständnis, würde auch Raul mein KFZ nicht borgen.

Sollte sich, aus welchen Gründen auch immer, der Fahrer nicht ermitteln lassen, so wird das Verfahren eingestellt.

ABER:

Durch die Auskunftspflicht MUSS der Halter (Verfügungsberechtigte) wissen, wer gefahren ist. Sollte der „Fahrer“ nicht oder wissentlich falsch angegeben wird „ein Strafverfahren wegen Verletzung der Auskunftspflicht“ eingeleitet. Dieses Verfahren ist deutlich teurer und aufwendiger als eine „richtige“ Lenkerauskunft.

Es gibt in diesem Fall keine Verurteilung nach StVG (StVo).

ABER:

Es gibt einen Eintrag in das Strafregister (3 Jahre). Die Preise sind wesentlich höher (abgesehen einer Bewertung eines Fahrverbotes) als für ein „Verbrechen“ gegen die StVo.

Daraus folg es gibt keine Halterhaftung, aber das Geld fliest.

 

Bevor jetzt alle (D) über die österreichische Rechtssprechung herfallen einige Fragen.

1.) verleiht ihr eure KFZ an den „unbekannten“ Käufer?

2.) Darf der „unbekannte“ Autostopper euren € X0.000,- teuren Schlitten fahren?

3.) Wie oft habt ihr euer KFZ an Hrn. D. Medwedew (Roter Platz, Moskau) verliehen?

 

Mit freundlichen Grüßen

A- Wolf

 

PS. Sollte es jemand besser wissen (formulieren) können er soll sich keinen Zwang antun.

 

Um zum Schluss noch eine Lanze für die Exekutive zu brechen – sie steht immer nur an gefährlichen Stellen – außer sie hat mich im Visier, dann ist es „Abzocke“

A-W

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Was mich an dem ganzen System stört sind die 6 Monate Verjährung und das Foto von hinten.

 

Folgendes Beispiel:

 

Wenn jemand aus einer sechsköpfigen Famile mit der Familienkutsche ausfährt und wird geblitzt, bemerkt den Blitz aber nicht. Wie soll man sich bis zu 6 Monate erinnern wer da gefahren ist? Schon klar, dass die Anonymverfügung/Lenkererhebung bereits nach 2 bis 3 Monaten eintrifft, aber selbst das wäre mir zu wenig. Ein kleines Foto am Bettelsbrief kann auch nicht mehr Aufwand sein und es gibt auch keine Tricks für Probescheinbesitzer, deutsche Lenker, "Fidel Castros" etc.

 

Der einzige Haken wäre da noch der Bildabgleich. Liegt ein Passfoto (oder zumindest Kopie des Führerscheines) auf der zuständigen Behörde überhaupt bei uns auf?

 

Wo liegt derzeit das Hindernis einfach von vorne zu blitzen? Zumindest mobil. Dank Rotblitzer besteht auch keine Gefahr mehr vor Überreaktionen für Hutfahrer. Mich würde da die Begründung des BEVs intressieren, der sich noch immer streubt die Messgeräte umzudrehen.

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Obs technisch nur mit umdrehen geht, kann ich nicht beurteilen. Aber dem Vernehmen nach sollen im Laufe der Zeit die stationären Blitzer auf Frontfoto umgestellt werden. Vor allem, um auch unsere deutschen Freunde, die ja bisher mehr oder weniger sanktionslos durch Österreich rasen dürfen, zur Kassa bitten zu können.

 

Fotos sollten bei uns nicht aufliegen, zumindest nicht solche, auf welche die Behörden so mir nix dir nix zugreifen könnten. Altes Führerscheinfoto? wird nichts bringen. Neueres Pass- oder Pers.Ausweisfoto? muß man nicht haben.

 

In D muß man im Meldeamt ein Foto hergeben, da ist es vermutlich einfacher. Aber ob die auch immer einigermassen aktuell sind?

 

Und wegen Fahrer-Foto: Unsereins - im Gegensatz zu unseren deutschen Kollegen - borgt das Auto eigentlich nicht so oft und gerne her. Da sollte man auch nach einigen Wochen noch darüber Bescheid wissen. Mit meiner Kiste fährt noch meine Frau, eh nur zum Einkaufen in den Supermarkt (da steht eh kein Radar), und dann noch mein Sohn, wenn er alle paar Monate auf Besuch nach Wien kommt. Da könnt ich mich schon erinnern.

 

Und wenn man´s wirklich nicht mehr weiß, na dann gibt´s halt die Strafe wg. Nichterteilung der Lenkerauskunft. Ist auch schon wurst. Wird halt aufgeteilt auf die möglichen Fahrer. :lol:

 

lg aus Wien

 

Weinberg

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Und wenn man´s wirklich nicht mehr weiß, na dann gibt´s halt die Strafe wg. Nichterteilung der Lenkerauskunft. Ist auch schon wurst. Wird halt aufgeteilt auf die möglichen Fahrer. :rolleyes:

 

lg aus Wien

 

Weinberg

 

Und wenn man's wirklich nicht mehr weiß wird (zumindest bei deutschen Fahrern) das Verfahren EINGESTELLT und Ruhe ist.

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Und wenn man's wirklich nicht mehr weiß wird (zumindest bei deutschen Fahrern) das Verfahren EINGESTELLT und Ruhe ist.

 

Und genau der Punkt ist ja der Fehler im System :rolleyes: Jeder weiß wer mit seinem Auto gefahren ist. Alles Andere sind Ausreden oder Lügen. Ich würde schätzen bei einem normalen privat genutzen PKW sind es vielleicht max. 3 Fahrer die das Fahrzeug nutzen. Eigentlich müsste man (falls man wirklich schon etwas an Speicherverlust leidet) anhand der Stelle und der Uhrzeit mit ca. 99%iger Sicherheit den Fahrer nennen können :blink:

 

z.B

 

geblitzt am Samstag Vormittag --> Mutter einkaufen

geblitzt Samstag Nacht --> Kind Disco

geblitzt Dienstag Früh --> Vater Arbeit

 

usw.

 

Also ich könnte auf Grund dieser einfachen Überlegungen mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit sagen wer der "Täter" war. Auch 6 Monate später!!!

 

Interessanter Weise gibt es in Deutschland die Halterhaftung ja bei Delikten wie Parkvergehen :blink: Da ist scheinbar der Staat draufgekommen ... ohne Foto des Parkers gibts keine Strafe ;)

 

Im Grunde ist auch die Variante der Halterhaftung eine recht angenehme Sache. Wenn man wirklich zu schnell war (und zwar wirklich zu schnell) dann erinnert man sich eben nicht mehr ... kostet zwar eine Lawine aber der FS bleibt einem erhalten. Man hat ja im Endeffekt die freie Wahl und was kostet schon die Welt. (Wenn sich einige Personen den deutschen Luxusschlitten auf Pump kaufen sollten doch hie und da noch ein paar Hunderter für Strafen verfügbar sein?!)

 

Soweit mir bekannt werden bei den neuen Blitzern von Vorne momentan aber auch nur die Kennzeichen aufgenommen. Fahrer sind nicht erkennbar. Wäre ja noch schöner wenn z.B. ein Politiker bei seiner nächtlichen Spritztour mit einer Nutte abgelichtet wird (irgendwie zweideutig :unsure: )

 

Was für ein Foto bekommt man in Deutschland eigentlich bei einem Rechtslenker??? Den leeren Beifahrersitz :100:

 

Zum Abschuß: Eigentlich könnte man doch mit den Mautbalken die Kennzeichen einlesen, abgleichen und bei einer unbezahlten Strafe eine Streife auf den Weg schicken. Dann wird einfach kassiert oder eine Sicherheitsleistung eingehoben! Dazu haben aber die öst. Politiker nicht den Mut!

 

Interessanterweise können sich nämlich deutsche Gerichte über öst. Recht hinwegsetzen umgekehrt funkt. es leider nicht!

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Obs technisch nur mit umdrehen geht, kann ich nicht beurteilen. Aber dem Vernehmen nach sollen im Laufe der Zeit die stationären Blitzer auf Frontfoto umgestellt werden. Vor allem, um auch unsere deutschen Freunde, die ja bisher mehr oder weniger sanktionslos durch Österreich rasen dürfen, zur Kassa bitten zu können.

 

Das würde ich im Sinne der Rechtssicherheit begrüßen. Wobei ich vermute, daß die meisten Deutschen schon jetzt kleinlaut zahlen, wenn etwas kommt. Interessant wäre, ob jemand dazu offizielle Zahlen hat.

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Was passiert, wenn Fidel Castro - oder eben sein Bruder Raul - per Fax und mit Unterschrift bestaetigt, das Fahrzeug zum angegebenen Zeitpunkt gefuehrt zu haben? :rolleyes:

Die Frage geht zurück, die brauchen ein Visa und das läst sich leicht überprüfen, ob Schutzbehauptung oder nicht (wenn es Hart auf Hart kommt).

Habe die 2 nur aus Beispiel genommen (in der Hoffnung, dass sie auch in Fernost bekannt sind ;) ), - das nächste mal nehme ich einen gewissen HarryB aus Fernost :unsure: - aber die würden einen Bettelbrief bekommen – diplomatische Immunität zählt in diesem Fall nicht, da sie ja nicht offiziell in A waren und auch das KFZ kein CD Kennzeichen hat. Ob sie bezahlen müssen weis ich nicht, da ich im kubanischem Recht nicht so bewandert bin. :100:

 

Mit freundlichen Grüßen

A-Wolf

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