quellwater 0 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Angenommen ich wäre geblitzt worden und mein Vater ist der Halter des Fahrzeugs und der Verlauf wäre folgender: - Geblitzt am 21.08.2017- Anhörungsbogen an Vater auf 15.09.2017 datiert- Tat bestritten und Antwort auf Anhörungsbogen verschickt am 25.09.2017- Am 11.10.2017 (Datum laut Schreiben) Antwort bekommen.- Tat bestritten und Antwort darauf am 25.10.2017 verschickt- Nun Schreiben bekommen, das auf 24.11.2017 datiert ist. (kam heute am 06.12 an) In diesem Fall liegt das liegt aber Tatdatum 21.08.2017 bis Anhörungsbogen an "Täter" 24.11.2017 länger als 3 Monate auseinander. Nach meinem Wissensstand ist das ganze verjährt, da die Frist nicht unterbrochen wurde, da ich nicht persönlich kontaktiert wurde. Nun meine Frage:1. Ist das ganze verjährt?2. Wenn ja, wie gehe ich nun vor? (Am besten kein Rechtsanwald, da keine Rechtschutz) Vielen Dank im Voraus. Ist natürlich alles frei erfunden if you know what i mean Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Vielleicht solltest Du noch mal genauer schreiben wer welche Schreiben bekommen hat und ob es sich um Anhörbogen, Zeugenfragebogen oder Bußgeldbescheide gehandelt hat. Edit:Ich sehe gerade, dass Du selber nicht mit im Spiel warst. Dann ist die Sache für Dich verjährt, für Deinen Vater dürfte es (je nach Höhe der Überschreitung) eine Fahrtenbuchauflage geben die mit 200 Euro zu Buche schlägt. Edit 2 (ich sollte besser genauer lesen):Wenn bis zum 21.11.2017 Deine Anhörung behördlicherseits angeordnet wurde, ist noch keine Verjährung eingetreten. Quote Link to post Share on other sites
quellwater 0 Posted December 6, 2017 Author Report Share Posted December 6, 2017 Ich kann meinen Beitrag nicht ändern, daher ändere ich die Daten hier im Zitat:Angenommen ich wäre geblitzt worden und mein Vater ist der Halter des Fahrzeugs und der Verlauf wäre folgender: - Geblitzt am 21.08.2017- Anhörungsbogen an Vater auf 15.09.2017 datiert- Tat bestritten und Antwort auf Anhörungsbogen verschickt am 25.09.2017- (evtl. Zeugenfragebogen) Antwort auf anfrage nach größerem Bild am 11.10.2017 (Datum laut Schreiben) bekommen. - Tat bestritten und Antwort darauf am 25.10.2017 verschickt- Anhörungsbogen an MICH, das auf 24.11.2017 datiert ist. (kam heute am 06.12 an) In diesem Fall liegt das liegt aber Tatdatum 21.08.2017 bis Anhörungsbogen an "Täter" 24.11.2017 länger als 3 Monate auseinander. Nach meinem Wissensstand ist das ganze verjährt, da die Frist nicht unterbrochen wurde, da ich nicht persönlich kontaktiert wurde. Nun meine Frage:1. Ist das ganze verjährt?2. Wenn ja, wie gehe ich nun vor? (Am besten kein Rechtsanwald, da keine Rechtschutz) Vielen Dank im Voraus. Ist natürlich alles frei erfunden if you know what i mean Danke schonmal für deine Antwort QTreiberin. Da die Anhörung an mich ja erst nach der Verjährung aufgesetzt wurde, bin ich meiner Meinung nach aus dem Spiel.Aber jetzt noch zu den zwei Fragen:1. Wie gehe ich nun vor? (Ich habe ja nun hier die Anhörung vor mir)2. Kann ich der Fahrtenbuchauflage entgehen, wenn ich jetzt zugebe, gefahren zu sein, da es ja nun schon verjährt ist? Ob die Anhörung schon vorher angeordnet wurde, kann man wohl nur bei Akteneinsicht erschließen. Vielleicht wäre es sinnvoll, das Verfahren noch längstmöglich zu Strecken, nach 6 Monaten wäre es doch endgültig verjährt? LG Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Wie geschrieben, wenn Deine Anhörung am 21.11.2017 behördlicherseits angeordnet wurde (damit ist noch kein Schreiben verschickt), ist die Verjährung theoretisch noch nicht eingetreten.Strecken auf sechs Monate wird nicht klappen, wenn die Behörde meint dass Du der Fahrer warst und dass noch keine Verjährung eingetreten ist, wird sie Dir in den nächsten Tagen/Wochen einen Bußgeldbescheid zustellen. Die Fahrtenbuchauflage beträfe im übrigen nicht Dich, sondern Deinen Vater, er muss die 200 Euro bezahlen und er muss das Fahrtenbuch für das genannte Fahrzeug führen. Denn er konnte nicht mehr sagen wer das Fahrzeug zum fraglichen Zeitpunkt geführt hat, das Fahrtenbuch soll einfach sein Erinnerungsvermögen unterstützen damit das nicht noch einmal passiert. Quote Link to post Share on other sites
quellwater 0 Posted December 6, 2017 Author Report Share Posted December 6, 2017 Und wie könnte man das prüfen? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Wie könnte man was prüfen? Die evtl. Verjährung? >> Durch Akteneinsicht.Das Fahrtenbuch? >> Macht ggf. die Polizei und erstattet Anzeige (gegen den Vater) wenn es nicht ordnungsgemäß geführt wurde. Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 @Qtreiberin, wo kann man Akteneinsicht nehmen, der TE schreibt in Post 1 " ist natürlich alles frei erfunden". Vermutlich im Phantasialand. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 6, 2017 Report Share Posted December 6, 2017 Aufgrund der weiteren "Einlassungen" des TE hat sich für mich herausgestellt, dass der TE selber gefahren ist... Quote Link to post Share on other sites
zorro69 443 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Die Frage des TE verstehe ich so: Wie oder wo kann man Einsicht bekommen, dass eben die Anordnung zur Anhörung VOR Eintritt der Verjährung stattgefunden hat. Wenn das Schreiben erst nach selbigen Termin eintrudelt, ist diese Frage ja schon berechtigt. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 Na da, wo der Anhörbogen hergekommen ist... der zuständigen Bußgeldstelle.Adresse steht auf dem Briefkopf. Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted December 7, 2017 Report Share Posted December 7, 2017 @quellwater: Ich würde auf den Anhörungsbogen in 14 Tagen, je nach dem was wir bisher zugegangen wäre, in etwa so antworten :"Da ich mir nicht sicher bin, ob ich das KFZ XY zum Zeitpunkt Z führte, bitte ich um Zusendung eines Bildes/und mich auf dem zugeschickten Bild nicht erkennen kann, bitte ich um Zusendung eines Bildes in besserer Qualität, weiterhin bitte ich zu prüfen, ob bezüglich des Vorwurfs nicht schon ohnehin Verfolgungsverjährung eingetreten ist." Quote Link to post Share on other sites
quellwater 0 Posted December 9, 2017 Author Report Share Posted December 9, 2017 @Diplomat Die Geschichte mit der Zusendung der Bilder hab ich natürlich schon über den Vater gemacht, um überhaupt über die 3 Monate zu kommen.Ich kann natürlich jetzt (ich wohne in derselben Adresse wie der Fahrzeughalter) nicht noch einmal Bilder anfordern Quote Link to post Share on other sites
Diplomat 211 Posted December 9, 2017 Report Share Posted December 9, 2017 Sagt wer? Außerdem ist das Nebenziel eine Aussage betreffend der Verfolgungsverjährung zu bekommen. Quote Link to post Share on other sites
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