Jump to content

Angeblich Zu Schnell Gefahren...


Recommended Posts

Hallo, bitte mal die Experten in der Runde um Stellungnahme....Ich fuhr heute durch die Stadt durch eine Straße wo 30 Km/h erlaubt sind. Ich selber meine auch nicht schneller gefahren zu sein. Auf einmal sprang ein Mann vor meinem Auto und lies mich nicht mehr weiter fahren. Ich hielt an und fragte was mit ihm los sei, er sagte ich währe zu schnell gefahren, er wolle nur sein Kind schützen...Ich sagte ihm ich wäre nicht zu schnell gefahren, das Kind steht doch sicher auf dem Bürgersteig, erst durch seine Selbstjustiz geht hier Gefahr aus weil das Kind jetzt ganz alleine da steht! Und wie er darauf überhaupt kommen würde das ich zu schnell gefahren sein soll? Im gleichen Atemzug steht ein Opa daneben, der sagt auf einmal er würde mich kennen und ich würde immer zu schnell fahren! Ich Ähhhhmmmm, ich habe keine Punkte in Flensburg fahre nie zu schnell, ich glaube eher das der Neid meines Sportwagens hier eine Rolle spielt...

 

Stand der Dinge, Beide wollen die Behauptung aufstellen ich wäre zu schnell gefahren!

 

Wie ist die Sache rechtlich zu werten? Insbesondere weil ich mich genötigt fühle, der ließ mich nicht weiter fahren....

 

LG

Fraenkyboy

Link to post
Share on other sites

Eine Möglichkeit:

Abwarten ob und was da kommt. Wahrscheinlich nichts! Die beiden Herren haben (sehr wahrscheinlich) keinen Nachweis deiner gefahrenen Geschwindigkeit.

 

Andere Möglichkeit:

Zur Polizei gehen und Anzeige wegen Nötigung erstatten. Dazu wäre es aber gut, wenn Du die Personalien des "auf-die-Straße-Springers" und einen Zeugen hast.

 

Mein Vorschlag:

Einen entspannten Abende auf der Terrasse verbringen.

Link to post
Share on other sites

Hallo Kasperle,

 

Du bist zu schnell und sonst keiner :dribble: Naja ich forderte seine Adresse, die gab er mir dann auch...Der war aus meiner Sicht völlig rechtlich überfordert...Will da jetzt kein Fass aufmachen....Aber von der rechtlichen Seite interessiert es mich schon...Was ist wenn zwei Zeugen vor Gericht auftauchen und behaupten der ist zu schnell gefahren? Hat dies eine rechtliche Wertung, ich meine da könnte ja jeder daher kommen...Trotzdem findet man im Netz widerspüchliches wie z.B. § Ordnungswidrigkeit wegen nicht angepasster Geschwindigkeit usw...

 

LG

Fraenkyboy

Link to post
Share on other sites

Hi,

 

Sachen gibt's, die gibbet gar nicht......

Da kommt nix hinterher. Selbst wenn 20 Wichtigtuer behaupten, dass Du zu schnell gewesen sein sollst; wie viel "zu schnell" hätten's denn gern? Die Schätzung per "Amtsauge" gibt's nzr in Ö; in D maximal beim merklichen zu schnell fahren in einer verkehrsberuhigten Zone.

Solche *schreibichjetztnicht* können/dürfen das nicht mal ansatzweise. Du kannst dieses Herzchen aber anzeigen wegen Verkehrsgefährdung und Nötigung.

 

Grüße

Wolle

Link to post
Share on other sites

Der Beitrag ist ja grade erst ein paar Minuten online und es sind noch nicht alle aus der Mittagsruhe erwacht...

;-)

 

Mach dir am besten ein paar Notizen mit allem, was Du noch weißt - jetzt sind die Erinnerungen noch recht frisch und im Laufe der Zeit lässt das natürlich nach und evtl. käme es später mal auf ein bestimmtes Detail an....

Hatte sich der Springer auch deine Personalien geben lassen bzw. kennen er und der Opa sich?

Für die Verfolgung deiner angeblichen Raserei reichen die Aussagen von zwei bzw. drei Personen wohl kaum aus, Geschwindigkeitsschätzungen sind in den meisten Fällen unzulässig und wenn diese dann noch von "Durchschnittsbürgern" durchgeführt werden .... zumal sich der Springer natürlich auch immer entgegenhalten lasse muss, weshalb er denn vor ein Auto springt, wenn es doch ach so schnell herangefahren kommt und sich dadurch in Gefahr bringt.

Alleine das ist natürlich noch eine Sicherheit dafür, dass der eine oder der andere übermotiviert sind und zur Polizei gehen und denen was erzählen. Ob Du von dir aus den Vorfall zur Anzeige bringen möchtest, ist alleine deine Entscheidung. Den Sachverhalt möglichst versuchen einfach abzuhaken dürfte auf jedenfall entspannter sein.

Link to post
Share on other sites

Schätzen von Geschwindigkeiten ist sehr schwer. Ich habe das mal mit einer Gruppe mit einem Radarwagen versucht. Wir lagen alle daneben.

Schätzen dürfen Polizeibeamte in Verkehrsberuhigten Zonen, den sogenannten Spielstraßen, ob Schrittgeschwindigkeit eingehalten wurde.

30 Zone darf niemand schätzen. Vor das Auto springen kann eine Straftat sein. Nötigung und / oder Verkehrsgefährung. Anzeigen des Anhalters sind folgenlos für dich. Die Mühe selbst eine Anzeige zu schreiben würde ich mir nicht machen.

Link to post
Share on other sites

Hallo Wolle,

 

ja die Sachen gibet schon...Ich war auch völlig perplex...Würde dem schon gerne einen anflicken, aber ich möchte die Polizei und Justiz nicht unnöltig belasten...Und ich müsste 1-2 Stunden der kostbaren Sonnenzeit opfern... :nixda:

 

Also danke für Eure Info´s, werde öfter hier mal reinschauen...

 

LG

Fraenkyboy

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen,

 

also an dieser Stelle noch einmal recht vielen Dank an alle Forumsmitglieder hier....Warum ich hier fragte war dieser Thread (Link unten) der mich stutzig machte...Dies auch zum Thema "30 Zone darf niemand schätzen..." Oder habe ich da was falsch verstanden?

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/46281-geschwindigkeitsverstoss-in-verkehrsberuhigtem-bereich-ohne-messgeraet/

 

Zitat hier:

 

Im verkehrsberuhigten Bereich ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Schätzen ist möglich; und zulässig. :nick:

 

Ok Polizisten, aber trotzdem ließ mich dies alles stutzig werden, deswegen dieser Thread hier....

 

LG

Fraenkyboy

Link to post
Share on other sites

Hallo zusammen,

 

also an dieser Stelle noch einmal recht vielen Dank an alle Forumsmitglieder hier....Warum ich hier fragte war dieser Thread der mich stutzig machte...Dies auch zum Thema "30 Zone darf niemand schätzen..." Oder habe ich da was falsch verstanden?

 

http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/46281-geschwindigkeitsverstoss-in-verkehrsberuhigtem-bereich-ohne-messgeraet/

 

Zitat hier:

 

Im verkehrsberuhigten Bereich ist nur Schrittgeschwindigkeit erlaubt. Schätzen ist möglich; und zulässig. :nick:

 

Ok Polizisten, aber trotzdem ließ mich dies alles stutzig werden, deswegen dieser Thread hier....

 

LG

Fraenkyboy

Verkehrsberuhigte Zonen werden so ausgeschildert: :ruh: !

Link to post
Share on other sites

Hallo Member,

 

ja ist klar was eine Verkehrsberuhigte Zone ist, habe schließlich seit 32 Jahre den Führerschein ohne Points :drive: Trotzdem hat mich dieser Linkthread in diesem Zusammenhang dann auch gewundert in Bezug "zu schnell gefahren". Man stelle sich vor ein paar neidische Nachbarn schließen sich zusammen stellen die Behauptung auf :abwarten: , "der ist ja zu schnell gefahren", und schon steht man da, also dies höre ich so auch das erste Mal!

 

LG

Fraenkyboy

Link to post
Share on other sites

....ja ist klar was eine Verkehrsberuhigte Zone ist,

 

Offensichtlich nicht. :ruh: Hier darf Polizei schätzen, :z30: oder :40: muss gemessen werden. Was anderes steht auch nicht in dem alten Thred.

Link to post
Share on other sites

Hallo Member,

 

diese Regelung habe ich tatsächlich nicht gekannt....100 Autofahrer befragt weiß es wahrscheinlich keiner. Darf nur die Polizei schätzen oder auch der Nachbar? Dies wäre ja fatal...

 

LG

Frank

Edited by Gast225
Nachname entfernt
Link to post
Share on other sites

Join the conversation

You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.

Guest
Reply to this topic...

×   Pasted as rich text.   Paste as plain text instead

  Only 75 emoji are allowed.

×   Your link has been automatically embedded.   Display as a link instead

×   Your previous content has been restored.   Clear editor

×   You cannot paste images directly. Upload or insert images from URL.

×
×
  • Create New...