Hexe 0 Posted May 30, 2011 Report Share Posted May 30, 2011 Mein Freund hat einen Verkehrsunfall mit fahreflucht begangen aber zum glück ist nimand verletzt worden.Er ist leider von der unfallstelle davon gefahren,10minuten darauf stand die polizei vor der Haustüre er musste auf der wache einen Alkoholtest machen und es ergab 2,25 Promile.Der Führerschein wurde ihn sofort abgenommen.Er hat keinen Probeführerschein mehr und ist 22 jahre alt.Was solln wir tun welche Starfe kommt auf ihn zu.Ich bin von der ganzen sache nicht begeistert und finde es geschied jeden recht aber nun ist es mal so gekommen und mann kann nur das beste draus machen und in unterstützen.Vieleicht könnt ihr mir in dieser sache weiterhelfen bin über jede antwort froh.lg Quote Link to post Share on other sites
Dieselschraeubchen 46 Posted May 30, 2011 Report Share Posted May 30, 2011 Keine Aussage gegenüber der Polizei. Es scheint halbwegs festzustehen, dass Dein Freund gefahren ist. Unklar ist aber, ob es dafür einen Beweis gibt, der vor Gericht haltbar ist. Daher kann man eventuell je nach genauen Tatumständen hierauf bauen. Geht das komplett durch, kann Dein Freud mit etwa 14 Monaten Sperre und 2-3 Monatsgehältern Strafe rechnen. Theoretisch wäre auch eine Gefängnisstrafe möglich, die aber im Regelfall nicht angewendet wird. Ein genau zu erwartendes Strafmaß kann ich Dir nicht nennen. Die Angaben sind von mir grob geschätzt. Ein Rechtsanwalt wäre hier nicht verkehrt. Allerdings bekommt er die Strafe nur dann ganz weg wenn die Voraussetzungen dafür dieses auch hergeben. Gibt es keine Zweifel an der Fahrereigenschaft, kann der Anwalt nur noch eine Schadenbegrenzung durchführen. Zur Wiedererlangung der Fahrerlaubnis ist eine positive MPU vorzulegen. Den Freund hat ganz sicher ein massives Alkoholproblem, da ein Nichttrinker mit den Umdrehungen noch nicht einmal den Weg zum Auto gefunden hätte, abgesehen vom Treffen des Schlüssellochs. Er kann den Unfall als Chance für einen Neubeginn sehen und ab sofort sein Alkoholproblem aufarbeiten. Hilfen dazu gibt es viele. Ohne diese Aufarbeitung wird er keine MPU bestehen. Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted May 30, 2011 Report Share Posted May 30, 2011 welche Starfe kommt auf ihn zu.Er muss mit mindesten 12 Monate Sperrzeit für einen neuen Führerschein rechnen. Dazu kommen noch grob geschätzt mindestens 30 aber eher 90 Tagessätze Geldstrafe. Er muss wenn er wieder eine Fahrerlaubnis erhalten will, eine MPU machen. Das dürfte das größe Problem sein wenn ich den Promillewert anschaue. Da kann sich jetzt schon mal informieren was er ( Abstinenz ) nachweisen muss. Es wird sicher länger als 12 Monate gehen bis er die MPU hat. das beste draus machen und in unterstützen.Sagen wir so, ich habe keinerlei Recht hier den moralischen Finger zu heben, will ich auch nicht, auch ist es auch schwer aus der Entfernung zu beurteilen. Falls dein Freund ein Alkoholproblem hat, kann unterstützen der falsche Weg sein. Er muss selber etwas wollen. MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 30, 2011 Report Share Posted May 30, 2011 Er hat da ein paar Straftaten (§§ 142, 315c StGB) begangen, die Strafe ergibt sich nicht aus einem Bußgeldkatalog sondern wird vom Gericht festgelegt. Rechne mal beim Ersttäter mit einem Entzug der Fahrerlaubnis, einer Sperre bis zur Neuerteilung von 9 bis 12 Monaten, der Auflage einer MPU vor Neuerteilung sowie 60 bis 90 Tagessätzen Geldstrafe. Weiterhin wird die Haftpflichtversicherung ihn möglicherweise aufgrund der Obliegenheitsverletzung (die Versicherungsbedingungen verbieten in § 2b(1)e AKB das Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinwirkung) mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
HarryB 732 Posted May 30, 2011 Report Share Posted May 30, 2011 Also ich wuerde generell erst einmal anraten, einen guten Rechtsanwalt zu konsultieren! Der wird wohl die der Lage entsprechenden richtigen Ratschlaege erteilen koennen. Im Uebrigen gilt hier wohl wirklich: Keine Aussage bei der Polizei! Quote Link to post Share on other sites
fritz the cat 163 Posted May 31, 2011 Report Share Posted May 31, 2011 Weiterhin wird die Haftpflichtversicherung ihn möglicherweise aufgrund der Obliegenheitsverletzung (die Versicherungsbedingungen verbieten in § 2b(1)e AKB das Führen des Fahrzeugs unter Alkoholeinwirkung) mit bis zu 5000 Euro in Regress nehmen. Wenn dann nicht nochmals 5000 Regress für die Unfallflucht dazukommen. Quote Link to post Share on other sites
Goose 70 Posted May 31, 2011 Report Share Posted May 31, 2011 Meines Wissens sind die 5000 Euro die Höchstsumme. GrußGoose Quote Link to post Share on other sites
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