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Geblitzt In Fremden Auto


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Hallo,

ich habe folgendes Problem: Ich wurde vor einigen Tagen in einer 30er Zone geblitzt. Ich kann nicht sicher sagen, wie schnell ich war, aber ich war vermutlich irgendwo im Rahmen von 50 bis 65 km/h. An dieser Stelle möchte ich gleich mal alle Gerechtigkeitsliebenden bitten, keine Kommentare wie "Selber Schuld", "hoffentlich gibt es eine große Strafe" oder ähnliches zu schreiben. Ich achte immer sehr akribisch auf meine Geschwindigkeit und sehe auch ein, dass meine Geschwindigkeitsübertretung falsch war, aber ich war in einer fremden Stadt, es ging bergab und ich habe aufs Navi geachtet, und so habe ich das 30er Schild nicht gesehen. Erst nachdem ich geblitzt wurde hat mir meine Mitfahrerin berichtet, dass es wohl eine 30er Zone war, ich selbst habe überhaupt kein Schild gesehen. So viel zum Ablauf, jetzt meine Frage:

 

Das Auto, in dem ich gefahren bin war nicht mein eigenes, es war das Auto meiner Freundin. Wir wohnen auch sehr weit auseinander, also wenn niemand angibt, dass ich der Fahrer war, würde wohl nie jemand auf mich kommen. Ich glaube auch, dass die Blitzerfotos sehr scharf sind, aber wir waren unterwegs zu einer Kostümparty, sind also vermutlich noch schwerer zu erkennen. Ich gehe stark davon aus, wenn ein Brief kommt, dass dieser mit Punkten verbunden ist. Wer bekommt diese Punkte? Ich habe keinerlei Ähnlichkeit mit irgendjemanden aus ihrer Familie, bekommt dann automatisch der Fahrzeugbesitzer die Punkte (falls der wahre Fahrer nicht gefunden wird)? Kann meine Freundin angeben, dass ein ihr unbekannter das Fahrzeug gefahren ist? Es kann immerhin vorkommen, dass sie das Auto von einem Fremden fahren lässt, weil sie selbst wegen einer Verletzung oder sonstigen Gründen nicht fahren kann.

Versteht mich nicht falsch, ich würde eine Strafe zahlen weil ich mir der Schuld bewusst bin, aber ich bin kurz vor Ende meiner Probezeit, ein Punkt würde folglich ein sehr teures "Nachholseminar" mit sich ziehen und ich werde in gut einem Monat für lange Zeit ins Ausland gehen, könnte somit die Termine nicht wahrnehmen und würde so meinen Führerschein eventuell für immer verlieren.

 

Wie genau soll ich nun vorgehen?

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Hallo,

 

keine Kommentare wie "Selber Schuld", "hoffentlich gibt es eine große Strafe" oder ähnliches zu schreiben.

ich tue es aber trotzdem ;)

den mit

und ich habe aufs Navi geachtet

könnte auch durchaus mal ein Fußgänger unter die Räder kommen ....

 

Zum Rest:

 

Wer ist der Halter des Fahrzeuges ?

 

aber wir waren unterwegs zu einer Kostümparty

Vermummungsverbot ?

 

bekommt dann automatisch der Fahrzeugbesitzer die Punkte (falls der wahre Fahrer nicht gefunden wird)?

NEIN. Die Punkte kann nur der bekommen, der gefahren ist.

(Zumindest wenn der Halter dem evtl. kommenden Bußgeldbescheid widerspricht)

 

dass ein ihr unbekannter das Fahrzeug gefahren ist

Wenn die Behörde böswillig ist, kann das zu einem Fahrtenbuch führen, in dem jede Fahrt eingetragen werden muß.

Wird bei einer Kontrolle festgestellt, dass das FB unzureichend geführt ist, bekommt der Halter jedesmal 40 EUR und 1 Punkt.

Schlimmer wäre es, wenn Deine Freundin vorsätzlich jemand andren angibt.

Das wäre strfbar und kann - sofern es rauskommt - mit Knast bestraft werden.

 

und würde so meinen Führerschein eventuell für immer verlieren.

Das sicher nicht.

 

Ich würde jetzt erstmal warten, was da wirklich nacher auf dem Boden steht.

Alles was keine Punkte ausmacht => Zahlen und vergessen ( davon gehe ich aus, da ja

a) Toleranz ( 3km/h) und b) Tachovorlauf den tatsächlichen Vorwurf reduzieren.

Wenn es Punkte gibt, könnet die Behörde deutlich genauer arbeiten, d.h. die kommt u.U. soger mit

dem Bild zum Halter bzw. dessen Nachbarschaft und ggf. sogar auf die Arbeitstelle um das Bild vorzuführen.

Es soll sogar schon Fälle gegeben haben, da haben die Nachbarskinder die Person auf dem Bild identifiziert ...

 

Also jetzt erstmal warten was kommt und dann nochmal melden.

Den ersten Brief bekommt der Halter des Fahrzeuges ...

Es gibt durchaus (legale) Möglichkeiten mit der Behörde zu spielen damit es für

Dich verjährt. ( 3 Monate nach dem Blitz)

 

Gruß,

AnReRa

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aber wir waren unterwegs zu einer Kostümparty

Vermummungsverbot ?

Was soll denn das?

Ich kenne das nur von öffentlichen Versammlungen. In meinem PKW kann ich mir auf den Kopf setzen was ich will. ;) Wird ja auch von einigen hier praktiziert und hat nur zur Folge, dass man vielleicht mal kontrolliert wird, weil man für einen Bankräuber gehalten wird.

 

@TE.

Du hast ideale Vss um aus der Sache unbeschadet herauszukommen. Das wurde dir ja im Großen und Ganzen schon erklärt. Melde dich einfach wieder, wenn der AHB oder ZFB an den Halter angekommen ist.

 

MfG

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Vermummungsverbot ?

Was soll denn das?

 

Vermummungsverbot im Straßenverkehr?

 

... Der Fahrer hat dafür zu sorgen, dass seine Sicht nicht behindert ist. ...

 

Hintergrund der Meldungen in den Medien ist jedoch die Warnung, dass eine Maskierung nicht genutzt werden sollte, um auf einem Blitzerphoto der Identifizierung zu entgehen.

 

Diesem Hinweis kann sich der Fachanwalt für Verkehrsrecht nur anschließen. Das Fahrzeug und sein Halter werden über das Kennzeichen ermittelt. Distanziert sich der Fahrzeughalter vom Tatvorwurf, kann er mit der Auflage ein Fahrtenbuch zu führen belegt werden. Zeigt das Fahndungsphoto einen maskierten Fahrer, der außerhalb der 5. Jahreszeit maskiert unterwegs ist, dürfte dies ohne die Nennung von plausiblen Gründen – die wieder nur unter Nennung des Fahrers möglich sein dürfte- auf wenig Wohlwollen von Seiten des Richters stoßen. Also macht es in der Tat wenig Sinn, sich bewusst zu maskieren, um nicht identifiziert werden zu können.

 

Natürlich war nicht das Vermummungsverbot nach dem Versammlungsgesetz gemeint ...

 

Gruß,

AnReRa

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Wer ist der Halter des Fahrzeuges ?

 

Ihr Vater

 

Vermummungsverbot ?

 

Ja das weiß ich, aber mit Kostümparty meinte ich dass wir Perücken trugen, Brillen und anderen Schmuck, so dass man mich wohl nur mit einem Programm erkennen würde, das Gesichtsmerkmale miteinander vergleicht.

 

Schlimmer wäre es, wenn Deine Freundin vorsätzlich jemand andren angibt.

Das wäre strfbar und kann - sofern es rauskommt - mit Knast bestraft werden.

 

Naja, vorsätzlich jemanden angeben wäre ja dann wenn sie ihren Vater oder jemand bestimmten angibt, der das Fahrzeug gefahren ist. Jemanden, den sie nicht kennt kann sie ja schlecht angeben oder war das anders gemeint?.

 

Wenn die Behörde böswillig ist, kann das zu einem Fahrtenbuch führen, in dem jede Fahrt eingetragen werden muß.

 

Ja, davon hab ich schon gehört. Bleibt das dann für immer oder "verjährt" sich so etwas auch?

 

Du hast ideale Vss um aus der Sache unbeschadet herauszukommen.

 

Das fände ich sehr gut ^^, wie gesagt, die Strafe zahle ich weil ich meinen Fehler auch einsehe, aber alles was danach folgt wäre doch sehr unangenehm

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Naja, vorsätzlich jemanden angeben wäre ja dann wenn sie ihren Vater oder jemand bestimmten angibt, der das Fahrzeug gefahren ist. Jemanden, den sie nicht kennt kann sie ja schlecht angeben oder war das anders gemeint?.

 

Das ist wohl richtig. Aber heutzutage gibt man eher selten irgendwelchen Unbekannten sein Auto. Das kommt dann nämlich oft nicht wieder ;)

Daher gehts dann Rtg Fahrtenbuch, die Story glaubt euch keiner... Höchstens: "Ich hab auf der Kostümparty irgendnen Kerl abgeschleppt, der iss gefahren, weil ich rabenvoll war". Das wär akzeptabel, geht aber auch Rtg Fahrtenbuch.

 

Am Schönsten: da waren diverse Bekannte, von welchen mich einer heimgefahren hat. Auf dem Foto kann ich aber (aufgrund der Maskerade) keinen eindeutig erkennen, und die Tat ist zulang her. Dann ist man lieb, will natürlich gern helfen und evtl. kein FB...

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aber zum thema angeben, dass der Fahrer unbekannt ist kannst du dir ja mal meinen Thread durchlesen: "Geblitzt mit unbekanntem Fahrzeug".

 

Die Ermittler beschuldigen mich da nämlich das Auto vom Vater von meinem Nachbarn mit über 100 durch die Ortschaft geschürt zu haben, wobei ich weder den Halter noch das Fahrzeug kenne.

 

Aber aufgrund dieser Zusammenhänge, dass ich der Nachbar bin und der Halter "Fahrer unbekannt" angegeben hat, bin ich jetzt in den Kreis der Verdächtigen geraten ...

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  • 5 weeks later...

also, der wisch is jetzt vor ein paar tagen gekommen... knapp über 20 kmh zu viel... das bedeutet 50 euro und 1 punkt...

wie gesagt, die 50 euro zahlen is absolut kein problem, nur der punkt is echt scheiße...

 

ich hab den bescheid ya noch nich, den hat meine freundin im moment... was mach ich jetzt am besten?

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yap, ihr vater hat ihn bekommen.

zeugenfragebogen...

steht halt drauf dass "ein fahrer" zu schnell war, daneben mein bild... des is qualitätsmäßig nich so toll, aber ich bin mir sicher, dass die auch ne bessere version davon haben... ich wäre auf jeden fall darauf zu erkennen...

 

es steht halt ziemlich viel mit zeugenbefragung und so dabei, was natürlich psychologisch gesehen davon abhält, den fahrer nich anzugeben... da könnte man ja schließlich vor gericht kommen (was wohl nich zwangsläufig passiert, aber drohen kann man ja mal...)

 

es is wie gesagt wirklich ugly... der bescheid, dass ich zur nachschulung soll kann ja sonst wann kommen... der kommt sicher nich morgen... und da ich mit sehr großer wahrscheinlichkeit dann schon im ausland bin is das echt ziemlich doof... ich weiß ja nich... so wie ich das im internet rauslese hab ich nen bestimmten zeitraum in dem ich die nachschulung machen muss, und wenn ich das nich mache is der führerschein halt weg... dass ich im ausland eher keine chance hab das ganze zu machen wird wohl ignoriert...

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Ruhig Blut.....

 

Du wirst möglicherweise weder Nachschulung machen müssen, noch bekommst du Probezeitverlängerung. Die Aussichten sind gut.

Einzige Voraussetzung: Der Halter - Vater deiner Freundin - verpetzt dich nicht.Dein Name darf nie fallen.

Es besteht keine Verbindung zum Halter, also wieso sollten sie dich so einfach mal ermitteln.

Auch bekommt der Halter weder Punkt noch Strafe, er ist nicht gefahren.Das wurde durch den Zeugefragebogen bereits ausgeschlossen.

Ziel ist es, dass man die *Tat* für dich in die Verjährung treibt.

Das ist 3 Monate nach Tattag der Fall.

 

Als 1. Schritt sollte nun der Halter ein besseres Bild anfordern, da er auf dem Bild niemand erkennt.

Das bringt erstmal Zeit. Danach kann er der Behörde mitteilen, dass er an jenem Tag seiner Tochter das Fahrzeug überlassen hat.

Dann mal abwarten, ob deine Freundin einen Anhörungsbogen bekommt. Das dauert.....

Ihr solltet die Behörde einfach beschäftigen :whistling:

 

Also erstmal Schritt 1 und abwarten. Dann melde dich wieder.

Ich gehe mal davon aus, dass Vater und Tochter dich unterstützen.

Diese Vorgehensweise ist auch völlig legal, falls da irgendwelche Zweifel seitens des Halters bestehen.

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ah ok... es is ja mittlerweile schon gut einen monat her, d.h. ich muss nur noch 2 monate irgendwie... vorbei gehen lassen?

 

den zeugenfragebogen muss er ja innerhalb einer woche zurück schicken, wie funktioniert das also mit dem foto? muss er dort anrufen oder geht das über den bogen? falls er dort anrufen muss, bedeutet das dann, dass die ausfüllung des zeugenfragebogens auf unbestimmte zeit verschoben wird?

 

schritt 2 is auch interessant, aber ist das überhaupt relevant wenn seine tochter bei ihm wohnt? oder wird sowas nich speziell geprüft?

 

als letztes wohl die wichtigste frage: besteht die chance dass die beiden dadurch irgendwelche unannehmlichkeiten bekommen? also polizeiliche aussagen will ich ihnen eigentlich nich zumuten...

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Für die Nachfrage um ein besseres Bild kann er den Zeugenfragebogen benutzen.Einfach nix ankreuzen sondern um ein besseres Bild bitten.

Er signalisiert so Mithilfe bei der Suche des Fahrers und das Risiko eines Fahrtenbuches sinkt.

Außerdem kann man die 1 Woche zum Rücksenden des Bogens um ein paar Tage ziehen> Faktor Zeit;-) 5 Tage könnt ihr locker dranhängen.

Anrufen würde ich nie und nimmer.

Natürlich ist das relevant mit der Tochter. Wenn er ihr sein Auto in gutem Glauben überlässt kann er ja nicht wissen, dass es dann der Freund zu Fahren bekommt oder?

Und wenn dann die Tochter einen Anhörungsbogen bekommen sollte, kann sie ankreuzen, dass sie nicht der Fahrer war.Ist ja auch lt. Bild ersichtlich.

Aber soweit seid ihr noch nicht.Jetzt kommt es erstmal darauf an, dass die Zeit für dich arbeitet.

Und dass der Halter reagiert.Das minimiert nämlich die Gefahr, dass er ein Fahrtenbuch auferlegt bekommt, falls die Sache eingestellt wird,

weil der Fahrer nicht ermittelt wurde.

Und es minimiert die Gefahr, dass Besuch kommt oder um einen Besuch gebeten wird.

Das würde eher der Fall sein, wenn gar nicht reagiert wird. Also immer schön kooperieren.

Du solltest viell. auch den Halter bitten, mal einen Blick hier reinzuwerfen. Schließlich sollte gerade er informiert sein.

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sag mal... wie funktioniert das da eigentlich vor ort? haben die überhaupt bilder von den personen? ich hab keine ahnung wie das überhaupt abläuft aber wenn die das foto sehen, setzen die sich dann hin und überprüfen alle family-mitglieder anhand vom führerscheinbild oder schicken die den fragebogen einfach auf "gut glück" zu, dass der halter des fahrzeugs schon angibt, wer das war?

 

falls die leute dort keine fotos hätten oder ihre arbeit nich so genau nehmen könnte man da jetzt jeden einfach als fahrer reinschreiben, und es muss nich mal vorsätzlich falsch angegeben sein, weil ja bei mehreren leuten im auto ein irrtum oder ähnliches vorliegen kann... weiß also jemand wie die polizei da vor ort arbeitet?

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Hey,

 

vor Ort arbeitet ein Mitarbeiter der Bußgeldstelle.Diesen Namen findest du auch auf dem Zeugefragebogen.

Über das Kennzeichen kommen sie zum Fzg.Halter. Und weiterhin haben sie Zugriff auf Bilder des Einwohnermeldeamts. Unter der gemeldeten Adresse des Halters wird dann nach Familienmitgliedern geahndet, die in Frage kommen könnten. Ist ja logisch, wo sollen sie denn sonst suchen? Den "bösen Fahrer" können sie in deinem Fall nur über den Halter finden.Der dich nennen müsste. Dann wärs vorbei für dich.

 

Das ist ja dein entscheidender Vorteil, dass du nicht zu finden bist, solange dein Name nicht verraten wird.

Wärst du der Sohn vom Fzg. Halter -gar noch gleiche Adresse-sähe es wesentlich düsterer aus.

 

Solange der Halter mit der Behörde kooperiert, -also bei der Suche nach dem Fahrer mithilft-wird auch die Polizei nicht vorbeikommen.Und dich zufällig antreffen....

Dass das evtl. länger als 3 Mon. dauert bis man dich findet, Pech. Bzw. Glück für dich;-)

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  • 2 weeks later...
Solange der Halter mit der Behörde kooperiert, -also bei der Suche nach dem Fahrer mithilft-wird auch die Polizei nicht vorbeikommen.

Nicht nur das.

Je nach Höhe des Verstoßes und der Vorgeschichte des Halters umgeht man damit auch eine evtl. Fahrtenbuchauflage.

 

Gruß,

AnReRa

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