Guest Speermacher Posted February 4, 2009 Report Share Posted February 4, 2009 Hallo, ich bin neu hier und hoffe auf eure Hilfe und Ratschläge. Ich fiel vor ca. 1 Stunde an einem Autobahnkreuz zwei Wegelagerern zum Opfer. Es war an einem Autobahnkreuz, eine Abfahrt geht auf eine andere Autobahn und ich fuhr geradeaus (Anschlussstelle zur anderen Autobahn). Hier war eine 60 Begrenzung. Geblitzt hat es bei 110 km/h (ich war grad schön am beschleunigen). Ca. 200 Meter danach war die Aufhebung der Begrenzung. Ich bin Halter und Fahrer des Fahrzeuges. Es war eine Lichtschrankenmessung, mit einem silbernen VW Bus. Zivilpolizei? Könnt ihr mir Tipps und Ratschläge geben, was auf mich zukommt und wie ich mich am besten verhalten soll? Danke und Gruss Thomas Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 4, 2009 Report Share Posted February 4, 2009 Ich fiel vor ca. 1 Stunde an einem Autobahnkreuz zwei Wegelagerern zum Opfer. [...] Könnt ihr mir Tipps und Ratschläge geben, was auf mich zukommt und wie ich mich am besten verhalten soll? Ich würde an Deiner Stelle eine Anzeige erstatten, geh zur Polizei und erstatte Anzeige gegen die Wegelagerer. Ich dachte allerdings Wegelagerer würde es seit dem Mittelalter in Deutschland nicht mehr geben, in anderen Ländern sind mir sehr wohl Fälle von CarNapping bekannt. Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted February 4, 2009 Report Share Posted February 4, 2009 Hier war eine 60 Begrenzung. Geblitzt hat es bei 110 km/h (ich war grad schön am beschleunigen). Ca. 200 Meter danach war die Aufhebung der Begrenzung. Dann hoffen wir mal alle das dein Tacho doch n bissle vorgeht und du unter 101 km/h kommst.... Dann wäre die Sache mit dem Fv schon mal vom Tisch. Ich bin Halter und Fahrer des Fahrzeuges.Lies dich mal etwas ein und suche nach " ERSAFA". Dein Fall ist nicht der erste. Könnt ihr mir Tipps und Ratschläge geben, was auf mich zukommt und wie ich mich am besten verhalten soll? Abwarten und Tee trinken. Nebenbei hier etwas schmöckern Mfg Maddy Quote Link to post Share on other sites
Guest Speermacher Posted February 4, 2009 Report Share Posted February 4, 2009 Ich meinte natürlich die Polizei. Sorry für das Missverständnis. Ein silberner VW T 5 ohne Aufschrift. Gruss T. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 4, 2009 Report Share Posted February 4, 2009 Ich meinte natürlich die Polizei. Ei dann sag das doch ... Also, mit 60 km/h siehe hier: Link61-70 km/h : 440 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot Quote Link to post Share on other sites
Maddy1223 1 Posted February 4, 2009 Report Share Posted February 4, 2009 Ich meinte natürlich die Polizei. Sorry für das Missverständnis. Ein silberner VW T 5 ohne Aufschrift. Gruss T. Eiglentlich egal wer dich geblitzt hat, oder ? Erwischt ist erwischt Quote Link to post Share on other sites
Guest Speermacher Posted February 23, 2009 Report Share Posted February 23, 2009 Moin, habe heute meinen Bescheid bekommen....... ...Sie überschritten die zulässige Höchstgeschwindigkeit außerhalb geschlossener Ortschaften um 46 km/h. Zulässige Geschwindigkeit60 km/h Festgestellte Geschwindigkeit (nach Toleranzabzug): 106 km/h Messtoleranz von 4 km/h wurde berücksichtigt..... Bußgeld 160 Euro / 3 Punkte / Fahrverbot 1 Monat Wie würdet ihr euch verhalten? Verstoss einfach zugeben, bezahlen und Schein abgeben? GrussT. Quote Link to post Share on other sites
ermittler 0 Posted February 23, 2009 Report Share Posted February 23, 2009 Verstoss zugeben ist wohl die einfachste Lösung. Alle weiteren Möglichkeiten sind hier des öfteren beschrieben. Allerdings bei Halter ist gleich Fahrer wird es nicht leicht. Quote Link to post Share on other sites
Guest Speermacher Posted February 23, 2009 Report Share Posted February 23, 2009 Hallo, das ist ja das Problem. Nur was am besten machen? Der Bescheid kam auf meinen Namen, jedoch an die Adresse meiner Eltern (habe vor einem Jahr dort gewohnt). Bin aber umgezogen (50km weit weg) und das Auto ist noch nicht umgemeldet. GrussT. Quote Link to post Share on other sites
A-Wolf 0 Posted February 23, 2009 Report Share Posted February 23, 2009 Ich meinte natürlich die Polizei. Ei dann sag das doch ... Also, mit 60 km/h siehe hier: Link61-70 km/h : 440 Euro Bußgeld, 23,50 Euro Gebühren und Auslagen, 4 Punkte im VZR, 2 Monate Fahrverbot Sich nur über die Ausdrucksweise aufregen ist IMHO etwas zu wenig. Auch sollte man (frau) den Text nicht nur lesen sondern auch versuchen das Geschriebene zu verstehen. ……..Hier war eine 60 Begrenzung. Geblitzt hat es bei 110 km/h ……60 und wie viel ist 110 … richtig 50 daraus folgt, nach Abzug von Tachovorlauf und Messtoleranz, kommt irgendetwas zwischen 35-45 zur AnwendungLt. Bußgeldrechner (http://www.verkehrsportal.de/bussgeldrechner/index.php)bei +35 km/h€120,- Gebühr 23,50 3 Punkte im VZRbei +45 km/h€160,- Gebühr 23,50 3 Punkte im VZR und 1 Monat FVIm Vergleich zu "deiner Strafe" schon fast ein Schnäppchen Mit freundlichen GrüßenA-Wolf Quote Link to post Share on other sites
Guest Speermacher Posted February 26, 2009 Report Share Posted February 26, 2009 Hallo, der Anhörungsbogen ist nun da. Messart: Einseiten Sensormessung. Sind diese Messungen genau, oder besteht hier die Möglichkeit, Einspruch einzulegen. Bei Lichtschranken Messungen weiss ich z.b. dass diese sehr genau messen. Danke und Gruss T. Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted February 26, 2009 Report Share Posted February 26, 2009 Die Es funktionieren nach dem selben Prinzip, nur das hier kein Licht benutzt wird. Sofern das Gerät richtig aufgestellt und ein Messwert errechnet wurde, dann kannst du davon ausgehen, dass die Messung auch stimmt. Quote Link to post Share on other sites
Guest Simineon Posted February 27, 2009 Report Share Posted February 27, 2009 bei +35 km/h€120,- Gebühr 23,50 3 Punkte im VZRbei +45 km/h€160,- Gebühr 23,50 3 Punkte im VZR und 1 Monat FV Im Vergleich zu "deiner Strafe" schon fast ein Schnäppchen Die von mir zitierte Strafe galt ja auch 61 - 70 km/h zu schnell Vielleicht hat der TE das ja auch gemerkt und ist dann selber auf den Link gegangen und hat da mal geschaut, mit dem Vorteil das er nun den Link kennt Quote Link to post Share on other sites
frosch 105 Posted February 27, 2009 Report Share Posted February 27, 2009 der Anhörungsbogen ist nun da. Messart: Einseiten Sensormessung.Steht schon drin, wieviel gemessen wurde? Quote Link to post Share on other sites
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