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Autoclub "ES-Club" -->Betrug?


Guest Bernd44

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Guest Bernd44

Hallo Leute!

 

Ein Kumpel von mir war vor ein paar Wochen auf dem BWM Treffen bei Luckau (MZA). Dort wurde ihm angeboten, einen "Antrag" für eine Mitgliedschaft im ES-Club auszufüllen. Angeblich wäre dieser Partner der ARAG. Ihm wurde versprochen, das man nur durch das Ausfüllen dieses Antrags Vergünstigungen beim Kauf von Tuningteilen bekommen könnte.

Die nette Dame am Stand erklärte, dass innerhalb von 2 Wochen angerufen wird um sich dann entgültig für oder gegen eine Mitgliedschaft zu entscheiden. Leider kam dieser Anruf niemals. Und war anscheinend auch nicht geplant. Aber 3 Wochen später wurde ihm die Mitgliedschaft im ES-Club bestätigt. Und er soll nun 48 € Eintrittsgebür + 96 € jährlichen Beitrag zahlen...

 

Nun meine Frage: Lässt sich da noch was rückgängig machen?

 

- Das Unterschriebene Blatt ist lediglich ein Antrag und kein Vertrag auf Mitgliedschaft.

- Einen Vertrag gibt es bis jetzt noch nicht

- Leider hat mein Kumpel die Wiederrufsbelehrung (Kündigung innerhalb 2 Wochen) unterschrieben. Diese Zeit ist abgelaufen.

 

Eines ist aber komisch: Links auf diesem Zettel waren drei Optionen die man ankreuzen konnte. "Mitgliedschaft", "Mitgliedschaft Gold" und eine Zusatzversicherung für den Straßenverkehr. Es gab dort ein kleines Feld in das ein Kreuz gemacht werden musste. Keins war angekreuzt. Nur die beiden letzten Optionen waren riesengroß durchgestrichen. Ist das so überhaupt gültig?

 

Abgesehen davon ob hier nun noch was zu retten ist, ich möchte ausdrücklich vor diesem ES-Club warnen. Man bekommt für die 96 € pro Jahr nichts geboten, außer irgendwelche Vergünstigungen bei Bestellungen die man (haha!) beim ES-Club aufgeben kann. Erst durch die Verkehrszusatzversicherung (kostet 25 €) hat man einen ähnlichen Schutz im Verkehr wie beim ADAC oder AVD. Und das ist letztlich zu teuer!! :heul:

 

Bitte helft!

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Hallo Bernd44

 

- Das Unterschriebene Blatt ist lediglich ein Antrag und kein Vertrag auf Mitgliedschaft.
Und der Verein hat den Antrag offensichtlich angenommen und damit ist die Mitgliedschaft wohl perfekt.

 

- Leider hat mein Kumpel die Wiederrufsbelehrung (Kündigung innerhalb 2 Wochen) unterschrieben. Diese Zeit ist abgelaufen.
Es sieht so aus, als ob der "Club" sich seinerseits etwas Gedanken gemacht und vielleicht einen ordentlichen Mustervertrag aus dem Internet gezogen und angepaßt hat. Damit sinken Eure Chancen.

 

Konkrete Rechtsberatung ist hier im Forum eigentlich nicht erlaubt. Da die Streitsumme relativ niedrig ist, lohnt sich ein Anwalt auch nicht. Und nur der könnte das Schriftstück auf entscheidende Mängel untersuchen. Wie wäre es mit bezahlen, kündigen (Einschreiben+Rückschein) und seine Lehren daraus ziehen? :wand:

 

Ich weiß, klingt nicht gerade erfreulich. Aber einen besseren Rat kann ich aus dem Stehgreif nicht geben. :heul:

 

MfG

 

Thomas

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Schließe mich TS1 an. Dein Kumpel hat die 2 Wochen Widerrufsrecht verstreichen lassen und hängt nun am Fliegenfänger.

Ob dein Kumpel "arglistig getäuscht" wurde, kann sicherlich nur ein Anwalt prüfen...

 

Grobi

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Guest Dauer-Guest

Auf jeden Fall kann Dein Kumpel es ihnen "heimzahlen": Wenn er da bestellen kann, dann hat er auch 2 Wochen Rückgabe-Recht...also mal Verträge checken und dann kräftig bestellen und wieder zurückschicken - die würde ich bluten lassen! Sollche windigen Geschäftemacher kommen doch nur durch weil keine Sau mit linken Tricks zurückschlägt. Das würde ich mir zum persöhnlichen Sport machen die zu ärgern.

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Auf jeden Fall kann Dein Kumpel es ihnen "heimzahlen": Wenn er da bestellen kann, dann hat er auch 2 Wochen Rückgabe-Recht...also mal Verträge checken und dann kräftig bestellen und wieder zurückschicken - die würde ich bluten lassen! Sollche windigen Geschäftemacher kommen doch nur durch weil keine Sau mit linken Tricks zurückschlägt. Das würde ich mir zum persöhnlichen Sport machen die zu ärgern.

 

Volle Zustimmung, die müssen nachher betteln, von ihrem Vertrag zurücktreten zu dürfen, weil er so viele Kosten verursacht.

 

Achtung : Unnbedingt darauf achten, wer bei welchem Bestellwert die Versandkosten, auch bei Rücksendung, zu tragen hat.

 

MfG

 

Kaimann

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Unnbedingt darauf achten, wer bei welchem Bestellwert die Versandkosten, auch bei Rücksendung, zu tragen hat.

 

Der Warenwert muß über 40 Euro liegen

 

§ 357 BGB

Rechtsfolgen des Widerrufs und der Rückgabe

(1) Auf das Widerrufs- und das Rückgaberecht finden, soweit nicht ein anderes bestimmt ist, die Vorschriften über den gesetzlichen Rücktritt entsprechende Anwendung. Die in § 286 Abs. 3 bestimmte Frist beginnt mit der Widerrufs- oder Rückgabeerklärung des Verbrauchers.

 

(2) Der Verbraucher ist bei Ausübung des Widerrufsrechts zur Rücksendung verpflichtet, wenn die Sache durch Paket versandt werden kann. Kosten und Gefahr der Rücksendung trägt bei Widerruf und Rückgabe der Unternehmer. Wenn ein Widerrufsrecht besteht, dürfen dem Verbraucher bei einer Bestellung bis zu einem Betrag von 40 Euro die regelmäßigen Kosten der Rücksendung vertraglich auferlegt werden, es sei denn, dass die gelieferte Ware nicht der bestellten entspricht.

 

(3) Der Verbraucher hat abweichend von § 346 Abs. 2 Satz 1 Nr. 3 Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Sache entstandene Verschlechterung zu leisten, wenn er spätestens bei Vertragsschluss in Textform auf diese Rechtsfolge und eine Möglichkeit hingewiesen worden ist, sie zu vermeiden. Dies gilt nicht, wenn die Verschlechterung ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. § 346 Abs. 3 Satz 1 Nr. 3 findet keine Anwendung, wenn der Verbraucher über sein Widerrufsrecht ordnungsgemäß belehrt worden ist oder hiervon anderweitig Kenntnis erlangt hat.

 

(4) Weitergehende Ansprüche bestehen nicht.

 

Gruß

Goose

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Guest Dauer-Guest

Klingt doch gut...meine Oma hat mit ihren 98 so´n Bertellsmann-Müll unterschrieben, wo sie dann so-und-so-viel Bücher abnehmen mußte im Jahr. Ganz üble alte-Leute-Verarsche. Einfach mehr bestellen, 10 x soviel wie man will und dann alles zurückschicken und nur das behalten was man vertraglich behalten muß.

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...- Leider hat mein Kumpel die Wiederrufsbelehrung (Kündigung innerhalb 2 Wochen) unterschrieben. Diese Zeit ist abgelaufen...

 

Es reicht grundsätzlich nicht immer aus, dies einfach zu unterschreiben, um die Frist beginnen zu lassen. Es muß explizit daraufhingewiesen werden, dass die Widerrufsmöglichkeit besteht. Natürlich ist eine Unterschrift ein gutes Argument der Gegenseite gegen deinen Freund, das sie auf das Widerrufsrecht hingewiesen hat.

Eine Chanche besteht noch darin, das bei der Widerrufsbelehrung die Adresse an die der Widerspruch zu senden ist, aufgeführt werden muß. Fehlt diese so ist die Belehrung nicht gültig.

 

Eine weitere Möglichkeit wäre bei dem Club anzurufen, um über die Machenschaften der Werber aufzuklären und denen zu erklären , dass diese mit falschen Angaben geworben haben. Vielleicht lassen sie sich erweichen und nehmen den Widerruf an.

 

Ein Nachprüfen bei einer Verbraucherschutzorganisatin (in jeder größeren Stadt) ist ratsam und wesentlich billiger als ein Anwalt.

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@goose

 

Hatte das geschrieben, weil ich nicht sicher bin, ob diese Regeln nur für Internetgeschäfte gelten , oder für den Versandhandel generell.

 

Da kann ein Blick ins Kleingedruckte nicht schaden!

 

MfG

 

Kaimann

Dies gilt für alle Fernabsatzgeschäfte. Das heißt bei allen wo Verkäufer und Käufer sich nicht gegenüberstehen.

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