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Rückwirkende Kündigung Der Versicherung


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Hallo, ich hab heut einen Brief von meiner KFZ Versciherung bekommen, dass diese mir rückwirkend kündigt, da ich die Beiträge nicht bezahlt habe (ist durch missverständnisse mit meiner Bank passiert).

 

Ich fahre natürlich jetzt nicht mehr und kümmere mich auch um eine Versicherung die mir eine Rückwirkende Deckung gibt, aber ich wüsste trotzdem gern ob mir jetzt noch irgendeine Strafe droht bzw. was jetzt auf mich zukommt.

 

Den Paragraphen fürs Fahren ohne Versicherungsschutz kenn ich nun schon, aber ich weiss nicht ob das auch für mich gilt, da ich ja jetzt nicht mehr fahre.

 

Ausserdem wüsst ich noch gern wann Gefängniss beim Fahren ohne Versicherung droht.

 

Mfg

Anand

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Guest lichterloh

In dem Moment wo hier jemand reinschaut der sich mit der Thematik auskennt wirst du auch eine Antwort erhalten. Ist dir wohl auch lieber, als wenn ihr irgendeine möglichst schnelle Wischi-Waschi Antwort bekommt, oder? :blink:

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Ob seitens der staatlichen Behörden etwas unternommen wird, kann man schlecht sagen.

 

Allerdings stell dich schon einmal auf eine gewisse Forderung der Versicherung ein, da sie eine "Entschädigung" verlangen kann. AGB lesen.

Meines wagen Wissens nach sind es drei Monatsbeiträge.

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Ja, ich muss einen gewissen Betrag zahlen, was auch schon geschehen ist ( Überweisung ist raus- hab direkt da angerufen gehabt).

Aber leider haben die schon einen Brief ans Verkehrsamt geschickt mit Wortlaut das die Versicherung rückwirkend vom Vertrag zurücktritt, sonst hätten die mich auch behalten.

Ich müsste nur wissen obs staatliche Folgen gibt, da ich ja meine Prämien nicht gezahlt hab und somit Versicherungsfrei gefahren bin. Falls ich jetzt nichts find was mich rückwirkend aufnimmt muss ich ja wissen ob da noch was passiert oder ob der wagen erstmal nur stillgelegt wird.

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@ Anand

 

Die Behörde wird aller Wahrscheinlichkeit nach nur Tätig werden, wenn ZUKÜNFTIG keine Versicherung mehr besteht und innerhalb einer gewissen Zeit keine neue "Karte" eingereicht wird...

 

Bleibst du bei der Versicherung bzw. wird der Vertrag fortgesetzt und es ist in letzter Zeit nicht zu einem Unfall gekommen, wird es wohl keine Konsequenzen geben.

 

Übrigens erst recht, wenn sich das Versehen im Zusammenhang mit der Bank belegen lässt. Kannst also ganz ruhig schlafen, schönes Wochenende und Gruß an die Gemahlin. :blink:

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Die Prämie ist ja bezahlt, deshalb hat ja auch die Versicherung bestanden. Was ich nicht verstehe, falls Du bei der Versicherung bleiben willst, warum hast Du nicht einfach eine neue Doppelkarte verlangt. Die bei der Zulassungsstelle abgeben, und alles müsste erledigt sein.

 

Das solltest Du schleunigst machen, sonst wird das Fahrzeug zwangsstillgelegt was mit weiteren Kosten verbunden ist.

 

Und keine Sorge, so schnell kommst Du nicht in den Knast.

 

MfG.

 

hartmut

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Guest Missligaya

Hallo,

danke für die vielen Antworten mein toller Freund macht sich ja nihc ma Gedanken um Knast *ärger* nur ich hihihi

und das mit der neuen Doppelkarte geht nich bei der alten Versicherung, die wollen den nich mehr*g*

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Ich müsste nur wissen obs staatliche Folgen gibt, da ich ja meine Prämien nicht gezahlt hab und somit Versicherungsfrei gefahren bin.

 

Aha. Den Unsinn glaubst aber nur du. Wer hat dich dabei beobachtet, als du ohne Versicherungsschutz gefahren bist? :lol:

 

Also möglicherweise mag dich die Polizei noch vernehmen. Dort wirst du erklären dass es sich um ein "Mißverständnis" mit deiner Bank gehandelt habe, das Auto (zufällig) nicht bewegt worden sei und das Verfahren einzustellen sei...

 

Viele Grüße vom Versicherungsspezialisten Josef

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  • 2 weeks later...

Hallo zusammen, weiss nicht ob es jemanden interessiert, aber bei mir ha sich nun alles aufgelöst.

 

Habe durch einen Versicherungsmakler eine rückwirkende Versicherung bekommen (ist echt schwer anders eine zu kriegen bzw. unmöglich-macht kaum eine Gesellschaft-zumindest für 7 Monate). Das Strassenverkehramt hat mir etwa eine Woche nachdem meine Versiherung die Kündigung gemeldet hatte ein Schreiben geschickt mit einer 3Tagesfrist bis zu der ich entweder meine Kennzeichen, meinen Schein und meinen Brief (zum abgeben) mitbringen sollte oder aber eine Doppelkarte, die auch rückwirkend gilt. Denke da wären noch folgen auf mich zu gekommen, wenn ich einfach nur meine sachen abgegeben hätte, weiss ich aber nicht genau. Naja ausserdem muss ich nun eine Strafe bzw. Bearbeitungsgebühr von 31 euro bezahlen-natürlich möglichst zügig.

Ausserdem kamen noch ca. 800 Euro Gebühren von der Versicherung hinzu (das hängt jedoch wie schon der Kollege sagte vom Beitrag ab(meiner wäre 1800 euro gewesen)).

 

Also vielen dank für die antworten-mir gehts wieder gut :koch:

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