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Geblitzt Mit 72 Zuviel, Schneller Als Möglich


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Hallo Community,

 

ich bin auf diese Seite aufmerksam geworden, da ich an Muttertag Abends auf der BAB7 bei Göttingen geblitzt wurde und dann kurz meine Strafe ausrechnen wollte, usw. Ich war auch schneller, aber nach einigen hin und her soll ich nun schneller gewesen sein, als mein Auto fahren kann! Was kann ich nun noch tun? Hier erstmal Alles, was bisher geschah.

 

Ich wurde also am Abend des 08.05.2005 gegen 21 Uhr im Raum Göttingen geblitzt. Zuerst bekam meine Mutter, die die Halterin des PKW ist, ein Schreiben, in dem sie aussagen sollte, wer der Fahrer des PKW war, da es ein männlicher Fahrer war, auch wenn das Foto echt miserabel ist. Wir schickten das Schreiben ohne Aussage nach gut einer Woche zurück (wollten den Trick mit der Verjährung machen), zwei Wochen später stand ein Polizist bei uns zu Hause, mein Vater empfing ihn, dieser wollte wissen, ob ich hier wohne, usw. Ich war gerade auf der Arbeit. Mein Vater verweigerte widerum jegliche Aussage. Vor einer Woche bekam ich dann nun ein Schreiben und wurde beschuldigt, dass ich gefahren bin. Ist soweit auch okay, ich gebe das auch zu. Jedoch soll ich in einer 100 km/h Zone mit satten 172 km/h gefahren sein. Mein Auto, ein betagter Sierra, bringt laut Fahrzeugschein 167 km/h und ich wäre echt froh, wenn ich diese mal erreichen würde. Der Blitzer war laut dem Schreiben ein Multinova VR 6F, was mich aber verwundert, da ich unter einer Brücke geblitzt wurde und von einem festen Blitzer ausging.

 

Ich habe jetzt auf dem Schreiben bestätigt, dass ich gefahren bin, habe eine Kopie meines Fahrzeugscheins und eine Stellungnahme geschrieben, in der ich aussage, dass ich um die 145 km/h wohl gefahren bin, aber nicht mit der angegegeben Geschwindigkeit, da die mein PKW nicht erreichen kann.

 

Ich würde jetzt gerne eure Hilfe in diesem Fall haben, was kann ich tun, worauf sollte ich achten, usw.? ich bin noch in der Probezeit, ich werde einen Dran kriegen, das weiß ich, aber ich will nicht diese hohe Strafe auf mich nehmen, da da irgendwas schief gelaufen sein muss. Ich bin für jeden Rat, Tipp, Hinweis, usw. dankbar.

 

Mit freundlichem Gruß,

Ruffy

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Hab ich auch schon dran gedacht: problem, ich hab grade mal die 400€ für die maximale Strafe zusammengekratzt und spare jetzt auf die 230€ für die Nachschulung, kurz gesagt: ich kann mir einen Anwalt, geschweige denn einen Rechtsstreit nicht leisten.

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Dann sehe ich schwarz für Dich. Alleine wirst Du es sehr wahrscheinlich nicht schaffen, die Sache zumind. etwas zu mildern.

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Guest Daddy Cool

@ruffy85

Hmm, gibt es da nicht irgendwie Möglichkeiten, dass ich sowas ganz billig bekomme oder vielleicht gratis? Denn ich muss mit 250€ im Monat auskommen...

Du gehörst wohl zu der Unbelehrbaren Sorte! da gibt es nur einen Rat: Zu Fuß gehen und sparen.....................! Ab und Zu erwischen wir auch mal den "Richtigen"!!!!!!!

 

Gruß

Daddy Cool :nolimit:

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Guest lichterloh
Denn ich muss mit 250€ im Monat auskommen...

Tja wenn man das weiß, sollte man besonders aufpassen, nicht derartige ausordentlichen Aufwendungen zahlen zu müssen :nolimit:

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Da fahre ich mal schneller, weil die BAB soweit frei ist und ich nicht so auf die Geschwindigkeit achte wie sonst und zack haben sie mich. Das ist wohl Ironie des Schicksals. Ich habe keine Begrenzungsschilder gesehen, aber das ist ja kein Argument und ich werde mich hüten, sowas anzuführen... Fahre seit gut 1,5 Jahren, aber auch egal.

 

Gibt es vielleicht noch Argumentatiosnmöglichkeiten, die ich nutzen kann? Ich sehe ja meine Schuld ein und zeige Reue, will aber nicht für diese geschwindigkeit bestraft werden, da ich sie nicht gefahren bin, geschweige denn gefahren sein kann. Meine olle Schleuder bringt das Tempo wie gesagt nicht, bin ja froh, wenn ich mal 160 erreichen würde...

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Wieso reiten sich die leute mit Ihren blödsinnigen Begründungen der BG-Stelle immer

tiefer in den Schlamm, zumal hier ja offentsichtlich einmal die Aussicht auf Erfolg zugegen war.

 

Mit der " 145km/h gebe ich ja zu" Angabe wird jeder Anwalt der jetzt aufgesucht wird in die

Tischkante beissen.

 

Wenn mein Fahrzeug die gemessene Geschwindigkeit nicht fährt, kann es dann nich sein, dass die

ganze Messung ungültig ist ?? (War - bis zu dem Zeitpunkt mit den 145 gebe ich zu )

 

Gruß BiBa

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Ich habe den Brief noch nicht abgesendet, noch besteht also Hoffnung, morgen muss ich ihn abschicken, sonst läuft die Frist ab. Also bitte nochmal für mich kleinen Dummie, wie soll ich genau formulieren? Was ist, wenn die mein Auto doch auf über 160 kriegen? (was ich net glaube, habs aber auch nie wirklich probiert...).

 

Ich will meinen Führerschein möglichst wenig abgeben und wenig blechen. Ich denke, so sagten auch bekannte, dass die mir auf jeden Fall einen rein würgen. Ich solle nicht den Blitzer und die Messung anzweifeln, denn dann würden sie mir richtig einen verbraten, weil ich meinen Fehler nicht einsehe. ich solle lieber hoffen, dass sie ihren Fehler mit der Messung einsehen, da stimmen mir alle zu, mein Auto kann nicht so schnell sein, vorallem, wenn man noch drauf rechnet, ich müsste mehr als 180 km/h gefahren sein und das ist selbst bei einem alten Auto Utopie... Klar, ältere Autos können etwas schneller fahren (sagen Bekannte), aber darauf sich zu berufen sei selbstmord und ein gefundenes Fressen für die geldgierigen Beamten.

 

Ich will möglichst glimpflich aus der Sache kommen, klar, ich hab Mist gebaut. Mir wurde bisher geraten, dass ich es lieber zugeben soll und einen realistischen Wert angeben solle, um die 130 hatte ich bestimmt drauf, ich hab auch etwas drauf geschlagen, aber das kann ich ja net beweisen, so funktioniert ja die Abzocke bei den Leuten, mit nen mobilen Blitzer Nachts auf der BAB alleine erwischt. Anwalt kann ich mir net leisten, da ist guter Rat wichtig.

 

Ich hab Angst, dass dir noch mehr reinwürgen, wenn ich deren Messung anzweifle.

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Da fahre ich mal schneller, weil die BAB soweit frei ist und ich nicht so auf die Geschwindigkeit achte wie sonst und zack haben sie mich. Das ist wohl Ironie des Schicksals. Ich habe keine Begrenzungsschilder gesehen, aber das ist ja kein Argument und ich werde mich hüten, sowas anzuführen... Fahre seit gut 1,5 Jahren, aber auch egal.

 

Gibt es vielleicht noch Argumentatiosnmöglichkeiten, die ich nutzen kann? Ich sehe ja meine Schuld ein und zeige Reue, will aber nicht für diese geschwindigkeit bestraft werden, da ich sie nicht gefahren bin, geschweige denn gefahren sein kann. Meine olle Schleuder bringt das Tempo wie gesagt nicht, bin ja froh, wenn ich mal 160 erreichen würde...

bei göttingen ist 100 an der stelle an der du geblitzt wurdest- ich weiß genau welche brücke- ist ein klassiker des autobahnblitzens und insgesamt die beliebste Messtelle auf der A7 überhaupt von einem parkplatz nahe fulda- ebenfalls 100er zone- mal abgesehen- und in GÖ stehen alle paar meter die 100er schilder- das kannst du mir nicht erzählen dass man die übersehen kann....

 

wenn du den brief mit der zugegebenen Überschreitung schon abgeschickt hast ist es jetzt eh egal was du machst- anfangen zu sparen und die nächsten 4 wochen laufen....das wirst du tun...

 

wenn nicht und wenn du bereit bist dich ins illegale zu begeben gibts da auch noch andere methoden- aber ich erläutere das heute nicht- macht mal jemand anders?

manchmal hab ich auch keine lust und muß daddy cool mal wirklich zustimmen- wer abzüglich toleranz mit 172 durch die göttinger 100er zone fährt- also bitte........ da hats mal wirklich den richtigen erwischt....

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mein auto fährt aber nie im leben so schnell!!! Ich kann max. 175 fahren, so schätzen andere, ich kriege den net über 150 (laut tacho!), wie wollen die mich dann mit über 180 erwischt haben, damit am ende 172 raus kommt? Daher wäöre ich echt dankbar, ich habe das schreiben hier noch liegen, werden es morgen, am Stichtag abschicken.

 

Legal, illegal, scheiß egal. mehr sage ich net dazu, hauptsache die Strafe wird gemildert oder ganz fallen gelassen. Ich weiß nur nicht, wie ich am besten argumentieren soll und ob ich den Blitzer in Frage stellen sollte. Bekannte sagten, dann kommts zur Gerichtsverhandlung und die werde ich mit Sicherheit verlieren und das würde mich mehrere tausend Euro kosten...

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Du solltest in Deinem Fall, wenn Du nur 250€ im Monat zur Verfügung hast, zum für Deinen Wohnort zuständigen Amtsgericht gehen und einen Rechtsberatungsschein holen. Dazu nimmst Du alle Unterlagen mit, die alle Deine Einkünfte (Lohn, Arbeitslosengeld, Kindergeld etc.) und Ausgaben (Miete, Strom etc.) belegen und legst diese dort vor. Danach bekommst Du (evtl.) den heißbegehrten Schein.

 

Zu dem Brief noch: Ich (an meiner Stelle) würde niemals bei solch einer Sache schreiben, daß ich 145km/h gefahren bin, sondern ich würde nur die Messung anzweifeln und evtl. schreiben, daß mein Auto nur xxx km/h fährt (als Anlage Kfz-Schein in Kopie). Denn sonst gebe ich ja schon zu, daß ich zu schnell war und das ist ja noch gar nicht geklärt, wenn die Messung vielleicht nichtig ist.

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Wenn ich jetzt die Messung anzweifle und die argumentieren, dass die Korrekt ist, was kommt dann auf mich zu? Habe ich nachträglich immer noch die Chance zu sagen (wenn sie mich festnageln), dass ich schneller war, aber nicht so schnell? Will mit allen Mitteln die Strafe dämpfen, denn wie ich mehrfach schrieb, ich war nicht so schnell, weil es mein Auto garantiert nicht schafft, fahre nur ne olle 1,6L Schleuder von Ford, bin froh, dass die überhaupt fährt.

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mein auto fährt aber nie im leben so schnell!!! Ich kann max. 175 fahren, so schätzen andere, ich kriege den net über 150 (laut tacho!), wie wollen die mich dann mit über 180 erwischt haben, damit am ende 172 raus kommt? Daher wäöre ich echt dankbar, ich habe das schreiben hier noch liegen, werden es morgen, am Stichtag abschicken.

 

Legal, illegal, scheiß egal. mehr sage ich net dazu, hauptsache die Strafe wird gemildert oder ganz fallen gelassen. Ich weiß nur nicht, wie ich am besten argumentieren soll und ob ich den Blitzer in Frage stellen sollte. Bekannte sagten, dann kommts zur Gerichtsverhandlung und die werde ich mit Sicherheit verlieren und das würde mich mehrere tausend Euro kosten...

zum mitschreiben- solche Methoden wie die messung anzweifeln mit solchen Milchmädchenargumenten wie: der fährt gar nicht so schnell- oder der messort war unfair- haben keinerlei erfolgsaussicht- entweder du gehst über die rechtlich bedenkliche alberto/ersafa schiene- whatever- oder du läufst.

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Könnt ihr mir diese Methode kurz erläutern? Was soll ich nun tun? Nur die Stelle streichen, dass ich zugebe, schnellere gefahren zu sein oder alles abstreiten? Eine Kopie des Fahrzeugscheins mit markierter Stelle (damit dies auch net übersehen!) ist ja schon beigefügt. Ein neues Schreiben mit Word dauert fünf Minuten... Ich weiß, dass die Messung so falsch ist, aber die interessiert sowas doch net...

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Könnt ihr mir diese Methode kurz erläutern? Was soll ich nun tun? Nur die Stelle streichen, dass ich zugebe, schnellere gefahren zu sein oder alles abstreiten? Eine Kopie des Fahrzeugscheins mit markierter Stelle (damit dies auch net übersehen!) ist ja schon beigefügt. Ein neues Schreiben mit Word dauert fünf Minuten... Ich weiß, dass die Messung so falsch ist, aber die interessiert sowas doch net...

Bemüh mal mit den genannten begriffen die suchfunktion- rechtsberatung ist nicht zulässig...

Aber es sei mal darauf hingewiesen: da gegen dich bereits ein Anhörungsbogen ergangen ist und somit die verjährung beretis unterbrochen ist wären die erfolgsaussichten in deinem fall ohnehin gering- ich würd es nicht unbedingt riskieren noch ne Falschaussage angehängt zu bekommen und sich somit einer Straftat schuldig zu machen die weit schwerer wiegt als dein Verkehrsverstoß- wenn de facto eh schon klar ist dass du gefahren bist und halter des Wagens bist....

 

Aber die geschichte mit- kopie des fahrzeugscheins etc. kannst du dir sparen- du kriegst von mir jetzt schon brief und siegel darauf dass das keinerlei einfluß auf dein Urteil haben wird. Ich denke es ist wahrscheinlich schon zu spät für entsprechende gegenmaßnahmen die darauf abzielen dass du als fahrer nicht ins gespräch kommst- denn du bist bereits am Haken...

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naja, erst waren sie meinem vater, er verweigert die aussage derzeit. er sieht mir ähnlich, wir beiden fahren das auto. er kann doch nun lügen, dann müssen sie rausfinden, wer gefahren ist. Das ganze liegt ja gut zwei monate zurück. und mein bruder sieht mir auch ähnlich, hab aber derzeit keinen kontakt zu ihm.

 

Kann ich jetzt argumentieren, dass ich net gefahren bin, sondern jemand anderes aus der familie und ich die aussage verweigere? Sie waren ja zum abgleich hier, wie mein vater sagte... da sagte er, dass ich net gefahren sein kann, er aber jede weitere aussage verweigert.

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naja, erst waren sie meinem vater, er verweigert die aussage derzeit. er sieht mir ähnlich, wir beiden fahren das auto. er kann doch nun lügen, dann müssen sie rausfinden, wer gefahren ist. Das ganze liegt ja gut zwei monate zurück. und mein bruder sieht mir auch ähnlich, hab aber derzeit keinen kontakt zu ihm.

 

Kann ich jetzt argumentieren, dass ich net gefahren bin, sondern jemand anderes aus der familie und ich die aussage verweigere? Sie waren ja zum abgleich hier, wie mein vater sagte... da sagte er, dass ich net gefahren sein kann, er aber jede weitere aussage verweigert.

weitere altthreads lesen- du hast das prinzip noch nicht verstanden...

die entscheidende Frage ist doch- an wen erging der behördliche Anhörungsbogen? Offenbar ja an dich und nicht an deinen Vater. Das heißt du bist Halter des fahrzeugs.

Und da liegt dann schon der Hase im pfeffer warum die methode nicht funktioniert- weil durch den Anhörungsbogen gegen dich bereits deine verjährung unterbrochen wurde.

Jetzt einfach auf biegen und brechen einen Ersatzfahrer anzugeben würde dich weiter ins Schlamassel reiten- ich würds nicht tun an deiner stelle....Denn die behörde wird dir vermutlich nicht glauben.

Grundvoraussetzung für besagte methode ist im normalfall dass Halter des KFZ und der tatsächlich fahrer nicht übereinstimmen.

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meine mutter ist halter, an sie ging anfang juni das erste schreiben. das sie erst nach einer woche beantwortete, sie verweigerte die aussage, weil der fahrer in der familie ist. Dann war mein vater an der reihe (polizei war da, auch wegen mir) und nun hab ich das schreiben. Und es sind ja nur noch rund 6 Wochen bis es hinfällig wird...

 

Ich will nicht wofür blecheln, was ich net gemacht hab.

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Und es sind ja nur noch rund 6 Wochen bis es hinfällig wird...

 

Ich will nicht wofür blecheln, was ich net gemacht hab.

eben nicht- da diese frist von neuem zu laufen beginnt jedes Mal wenn ein weiterer potentieller fahrer angeschrieben wiird.

 

DAvon abgesehen..... du warst einfach zu schnell und das hast du schon "gemacht"....

 

du hättest durch den Zeugen- befragungsbogen und durch den AB gegen deinen vater beste chancen gehabt da ungestreift rauszukommen wenn du dich früher gemeldet hättest- aber jetzt da der bogen gegen dich auch ergangen ist und somit deine verjährungschance beendet ist kann man wohl nichts mehr machen....

 

sorry- trags wie ein Mann und mach keine dummheiten in form von falschen Verdächtigungen....

 

 

natürlich kannst auch du angeben dass du nicht gefahren bist in besagtem bogen und einfach sehen was passiert- aber ich gehe davon aus dass die behörde das ignorieren und dir einfach kommentarlos den Bußgeldbescheid mit zahlungsaufforderung übersenden wird...

Versuchs- denn diese kleine finte ist straffrei- aber aller wahrscheinlichkeit nach auch erfolglos....

 

so- ich muß ins bett- morgen wird wieder ein harter tag....

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danke. Dachte die frist läuft komplett. Dachte mein vater und ich machen zusammen eine falsche aussage und verwirren sie, aber dann schicke ich das schreiben sowie es ist, ab. Mal sehen, was sie machen. Echt blöd, dass bei jedem verdächtigten die frist neu läuft.

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Ich glaube Du hast das mit der Verjährung noch nicht so ganz verstanden.

 

Solange GEGEN DICH (als Täter) innerhalb von 3 Monaten (+14 Tage) nach der Tat NICHT ermittelt wurde, ist die Sache gelaufen und Du könntest die Tat zugeben. Dann passiert Dir nichts mehr.

 

Wenn Sie einen anderen möglichen Täter (nicht Dich) am Wickel haben, dann könnte derjenige, wenn er Lust hat, die (nichtbegangene) Tat zugeben. Dann wird die Behörde gegen denjenigen einen Bußgeldbescheid erlassen. Dagegen könnte der Nichttäter anschließend Widerspruch einlegen und sagen, daß er es nicht war und sich geirrt hat. Danach muß/kann/wird die Behörde weitersuchen.

 

Wenn dann die 3 Monate schon um sind, ist der Drops für Dich gelutscht. Aber wenn Du nach 2 Monaten schon wieder einen Wisch vom Amt im Briefkasten hast, fangen die lästigen 3 Monate wieder von vorne an. Kurz gesagt unterbricht jeder Aktenvermerk, jeder Brief, AB, ZBB und jede Anordnung zum Besuch, der mit Dir zu tun hat, die Verjährung.

 

 

Klingt jetzt irgendwie verwirrt, aber man beachte die Uhrzeit. Gleich ab ins Bett.

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@Rouven: ist ja richtig, was du sagst aber der TE schrieb:

Vor einer Woche bekam ich dann nun ein Schreiben und wurde beschuldigt, dass ich gefahren bin.
also wird schon gegen ihn ermittelt.

 

@TE solange es im Ermittlungsverfahren ist, kannst du dich natürlich äußern, dafür ist die Anhörung doch gemacht.

Schick der Bußgeldstelle eine Kopie des Fz-Scheins - mehr nicht.

Evtl. kannst du fragen, wie der Fahrer mit dem Auto die Geschwindigkeit überschritten haben soll.

 

Wenn dann ein BG kommt, kannst du dich ja mal wieder melden - oder direkt einen Anwalt einschalten.

 

Gruß

HaweThie

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Ich wollte es nur nochmal mit der Verjährung erklären, da ja diesbezüglich scheinbar noch Unsicherheiten herrschten. :vogelzeig:

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