Guest christiane Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 hallo zusammen,auf einer anderen bußgeld-site habe ich den ausdruck "versehentliches zuschnell fahren" gelesen. was genau wird darunter verstanden? Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Die Regelsätze des Bußgeldkataloges gehen von fahrlässiger, also versehentlicher Begehung des Geschwindigkeitsverstoßes aus. Bei vorsätzlicher (absichtlicher) Begehung gelten andere (höhere) Bußen! Übersiehst du ein Schild -> Fahrlässigkeit,Hast du es eilig -> Vorsatz Grobi Quote Link to post Share on other sites
christiane 0 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 d.h. wenn ich beim überholvorgang zu schnell dran war, ist das "fahrlässig" und es gilt der ganz normale bußgeldkatalog? gibts da ein hintertürchen zwecks überholen? Quote Link to post Share on other sites
Mad Mike 1 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Ne, denn auch beim Überholen darfst du die vorgegebene Höchstgeschwindigkeit nicht überschreiten. Beim Überholen könnte aber auch schon ein Vorsatz gegeben sein, denn du beschleunigst ja vorsätzlich um an dem anderen vorbeizukommen. Wie sehen die das? Bei Fahrlässigkeit bekommst du das normale Bußgled laut Katalog aufgebrummt, bei Vorsatz wirds locker mal verdoppelt! Quote Link to post Share on other sites
Guest lichterloh Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Wie sehen die das? In erster Linie am überraschten Gesichtsasdruck beim Blitz Nein ernsthaft, von Vorsatz ist meistens dann die Rede wenn du des öfteren in kurzen Zeit von einem Ordnungsamt (denn die erinnern sich dann u.U. an dein Gesicht) gemessen wirst.. Quote Link to post Share on other sites
Grobi 5 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 denn du beschleunigst ja vorsätzlich um an dem anderen vorbeizukommen Aber dabei hat die TE eben nicht auf den Tacho geschaut -> Fahrlässigkeit! Vorsatz kann nur selten nachgewiesen werden. Häufig bei extremen Überschreitungen oder nach Verplappern des Sünders bei anhaltenden Cops. Die Standardfrage der "Wissen Sie warum wir sie angehalten haben?" zielt genau darauf, daß der Betr. sagt "Ja ich war zu schnell, ich hatte es eilig". Zack, ist die Überschreitung vorsätzlich! Grobi Quote Link to post Share on other sites
Guest BigMäc Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Gilt das nicht auch ab doppelter erlaubter Geschwindigkeit automatisch als Vorsatz und kostet dann das doppelte? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Gilt das nicht auch ab doppelter erlaubter Geschwindigkeit automatisch als Vorsatz und kostet dann das doppelte?Das kommt darauf an. Zunächst auf die zulässige Höschstgeschwindigkeit. Bsp: Landstraße gilt ja idR . Dies ist allgemein bekannt. Daher geht man davon aus, wenn dieser Wert erheblich überschritten wurde dies vorsätzlich geschieht. (hier wohl schon beo 35-40 km/h zu schnell). Gegenbeispiel in der Stadt bei erlaubten . Hier wohl noch kein Vorsatz da ja idR in der Stadt gilt. Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 "Hier wohl noch kein Vorsatz da ja idR in der Stadt 50 gilt." Zumindest noch. Teilweise sind (oft kleinere) Ortschaften ja schon fast komplett mit 30-Zonen überzogen. Quote Link to post Share on other sites
christiane 0 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Bsp: Landstraße gilt ja idR 100 kmh . Dies ist allgemein bekannt. Daher geht man davon aus, wenn dieser Wert erheblich überschritten wurde dies vorsätzlich geschieht. (hier wohl schon beo 35-40 km/h zu schnell).d.h. bei zulässigen 70 kmh und gefahrenen 115 khm auf der landstrasse "vorsätzlich"?sind heute beim überholen geblitzt worden - ohne angehalten zu werden. möchte nur wissen, was die herren in grün einem da aufbrummen können..... Quote Link to post Share on other sites
traffic 8 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Nein, da doch auf Landstraßen im allgemeinen 100 gelten könnte. Quote Link to post Share on other sites
Cupradriver 0 Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Interressant wirds dann wenn mann zweimal durch eine Kontrollstelle fährt und zweimal geblizt wird, z.b. 1. mit 105 bei 50 und 2. mit 83 bei 50. Da könnten trotz des laut "Reglement" 1Monat FV sogar zeitweiliger Entzug drohen. Quote Link to post Share on other sites
Guest BigMäc Posted June 16, 2005 Report Share Posted June 16, 2005 Interressant wirds dann wenn mann zweimal durch eine Kontrollstelle fährt und zweimal geblizt wird, z.b. 1. mit 105 bei 50 und 2. mit 83 bei 50. Naja, so blöd muß man aber auch erstmal sein. Quote Link to post Share on other sites
dete 39 Posted June 17, 2005 Report Share Posted June 17, 2005 Ist alles irgenwie richtig, nur durch verschiedene OLG wird der Vorsatz unterschiedlich gehandhabt. z.B.: OLG Celle " wer mehr als 2 Schilderpaare ( rechts und links ) passiert, handelt vorsätzlich; oder, wer sein Handy am Ohr hat nimmt die Verkehrsorndungswidrigkeit in kauf, Vorsatz. Vorsatz= bewusst und gewollt ( nach unten = nimmt die Überschreitung billigend in kauf ) Gruß Dete Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 17, 2005 Report Share Posted June 17, 2005 wer sein Handy am Ohr hat nimmt die Verkehrsorndungswidrigkeit in kauf, Vorsatz.Handy wird grundsätzlich, REGELmäßig vorsätzlich begangen, daher dennoch nur der REGELsatz des BKat-so entsprechende Urteile. Quote Link to post Share on other sites
Guest BigMäc Posted June 17, 2005 Report Share Posted June 17, 2005 Handy wird grundsätzlich, REGELmäßig vorsätzlich begangen, daher dennoch nur der REGELsatz des BKat-so entsprechende Urteile. Also muß ich nur 20 € zahlen wenn ich "versehentlich" telefoniert hab, oder? Quote Link to post Share on other sites
Gast225 666 Posted June 18, 2005 Report Share Posted June 18, 2005 Über die Höhe des BG entscheidet im Einzelfall der Polizist oder die BGstelle. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.