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Wie soll ich mich verhalten ?


Guest Ron

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Bin mit dem Geschäftswagen des Büros meiner Freundin auf Abstand geblitz worden. 2 Punkte, 50 Euro. Habe die Punkte ziemlich voll.

Auf dem Bild bin ich bestens zu erkennen.

Polizei war schon zweimal da und wollte wissen wer es war, aber " keiner kennt mich im Büro".

Jetzt wollen sie morgen das man sie anruft und sagt wer gefahren ist.

 

Es gibt natürlich ein Fahrtenbuch über dieses Auto, in dem irgendein anderer Angestelllter des Büros genannt ist.

Man droht damit das man falls man nicht sagt wer gefahren ist "ein verdammt hartes Fahrtenbuch" für das Landratsamt erstellt werden muß !

 

Auch hatte die Polizeibeamten bereits die Personalausweise aller Kinder ( sind alle ca mein Alter ) und wollten die Handynummern aller 4 Kinder um diese auszuhorchen wer gefahren ist.

 

Was ist da dran an dem Fahrtenbuch ? Was kann die Polizei überhaupt machen ?

 

Bitte um schnelle Hilfe, und entschuldigt das doppel-post, aber es ist SEHR DRINGEND da ich sosnt morgen meinen Namen sagen muß !

 

DANKE :angry:

 

Gruß Ron

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Ruhig, Brauner, ganz ruhig.....

 

Lass' Dich nicht ins Bockshorn jagen, Du musst keinesfalls Deinen Namen nennen. Und das mit dem Fahrtenbuch - naja, wenn eines existiert, dann haben sie ja schon mal einen, gegen den sie ermitteln koennen. Der koennte ja nun einfach mal per Anhoerungsbogen "irrtuemlich" diesen bitter boesen Tatvorwurf zugeben, um dann bei Erhalt des BuGeBe Einspruch einzulegen. Die Uhr tickt fuer Dich! Uebrigens den Kindern - die deiner Freundin? - solltest Du einimpfen, dass sie gar nichts sagen meussen und schweigen in diesem Falle Gold ist. Je nach Alter der Kinder zeigst Du Dich dann aber spaeter erkenntlich - in der Eisdiele, Disco, Kino oder sonst was....

 

Die Drohung mit dem verdammt harten Fahrtenbuch ist eine leere, lass doch mal nachfragen, ob das Buch einen Buchenholzeinband haben soll :angry:

 

Btw., wenn Dein Punktekonto schon so kurz vor dem ueberschwappen ist, dann solltest Du vielleicht ein wenig an Deinem Fahrstil - besonders in Sachen Eile - feilen, anderenfalls Du spaeter noch mehr Krokodilstraenen vergiessen musst.....

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Danke für die Antwort ! War wirklich dringend da die Mutter meiner Freundin ( " sekretärin " im Büro ) heute vormittag bei der Polizei anrufen sollte, es aber gottseidank noch nicht gemacht hat.

 

Mit den Kinder ist das weng anders:

Damit war meine Freundin und ihre 3 Geschwister gemeint, ich bin auch erst 21 J , hab noch keine Kinder.

Habe mit allen auch schon geredet das sie nichts sagen brauchen.

 

Habe mich gerade mal erkundigt :

 

Im Fahrtenbuch das wir im Moment im Büro führen steht dür diese Fahrt noch garniemand drinnen ( war da selbst fehlinformiert ) !

 

Also soll ich die einfach mal ermitteln lassen ?

 

was mir noch wichtig wäre:

 

Weiß jemand was genaueres über dieses harte Fahrtenbuch vom Landratsamt ?

 

Da sich meine Schwiegermutter wegen dem total verrückt macht !

 

Gruß ron

 

PS: Das ich mal im Strassenverkehr langsamer machen muß ist mir klar. Aber ich denk jeder weiß wie schnell man auf der Autobahn mit einem etwas besseren Auto mal den Abstand unterschreitet...

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Es gibt kein "normales" und "hartes" Fahrtenbuch!! Es gibt schlicht und einfach nur ein Fahrtenbuch.

 

Moeglicherweise wird das Fahrtenbuch bei euch, da es bisher nicht auf Anordnung sondern nur intern war, vielleicht etwas einfacher gefuehrt, aber ein grosser Unterschied wird da nicht sein. Wenn von amts wegen ein Fahrtenbuch angeordnet wird, dann muss dort eingetragen sein, wer das Fahrzeug wann und mit wieviel km uebernimmt und wieder zurueckgibt sowie auch die Fahrtstrecke. Und dabei muessen die Uebernahme, der Anfangs-km-Stand, der Name und das Fahrtziel zu Beginn VOR der Fahrt schon eingetragen werden! Es darf NICHT so sein, dass jemand mit dem Fahrzeug faehrt und dann erst am Ende alles eintraegt bzw wie es hier anscheinend ist, erst viel spaeter oder gar nicht.

 

Das Fahrtenbuch kann dann auch amtlich kontrolliert werden - und wird es wohl auch mal. Wenn es aber schoen korrekt gefuehrt wird (wie es eigentlich ja auch jetzt schon sein sollte), dann ist das nichts extra hartes mehr.

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DANKE !

 

Das war genau das was ich wissen wollte !

 

Im moment wird das Fahrenbuch irgendwann im nachhinein geführt. Wie man sieht ist es heute noch nichtmal für den 18. Feb ausgefüllt, an dem ich geblitzt wurde !

 

Das wird auch nicht einfach das dann immer richtig zu führen, da es vorzugsweise privat genutzt wird ( NUR ! )

 

:angry:

 

Gruß Ron

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Die Sache ist die ....

Wenn es dann nach der Auflage nicht korrekt gefuehrt wird, dann kann es aber ganz schoen happig werden!!

Exakt.

 

TB-Nr.: 331980

Sie führten das Ihnen auferlegte Fahrtenbuch nicht oder nicht ordnungsgemäß.

§ 31a, § 69a StVZO; § 24 StVG; 190 BKat

€ 50,00

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@Bluey

 

Jetzt hast du aber der schönste unterschlagen:

 

Fahrtenbuch nicht ordnungsgemäß geführt, auf Verlangen nicht ausgehändigt oder nicht für die vorgeschriebene Dauer aufbewahrt

50Euro + 1 Punkt

 

(Ohne Punkt ist doch langweilig.)

 

Und das für jeden Verstoß.

 

Bei Firmen wird das Fahrtenbuch in der Regel eher verhängt als bei Privatpersonen.

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Ist das ein auferlegtes Fahrtenbuch oder eins, das die Firma wegen des Finazamtes führt um privat und Geschäft auseinander zu halten, oder um die Fahrten eines Pool-Fahrzeugs intern der richtigen Kostenstelle zu belasten. Es gibt also durchaus verschiedene Qualitäten von Fahrtenbüchern. Das was bluey meint, ist das "richtige" Fahrtenbuch, vom Landratsamt aufs Auge gedrückt.

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Also ist es wohl doch besser ich nehm die zwei Punkte als dann laufend Punkte zu bekommen !

 

Oder wie seht ihr das ?

 

Hab nicht die möglichkeit ein Fahrtbuch zu führen( bzw meine Freundin ), da ich ( sie ) das auch absolut privat verwenden, es aber halt aufs Geschäft läuft.

 

DANKE für die Hilfe soweit

 

Ron

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Das Finanzamt hat mit dem Fahrtenbuch nichts zu tun und erfährt auch nichts davon, außer ihr legt es bei den zu prüfenden Steuerunterlagen ab.

 

Aber dein Beispiel zeigt schön, warum bei Firmen eher eine Fahrtenbuchauflage erfolgt als bei Privatpersonen. In Firmen ist es nämlich durchaus üblich, entweder Fahrzeuge fest Mitarbeitern zuzuordnen oder halt interne Fahrtenbücher zu führen.

 

Da sie laut Gesetz zur Mithilfe verpflichtet sind und normalerweise auch keine familiären Bindungen bestehen, auf die sich ein Aussageverweigerungsrecht begründen läßt, kann in den meisten Fällen ohne Probleme in Erfahrung gebracht werden, wer wann welches Fahrzeug gefahren ist.

 

Wenn dann aus einer Firma keine Informationen kommen, kann die Fahrtenbuchauflage häufig auch schon beim ersten Verstoß "gerichtsfest" auferlegt werden.

 

Bei Privatpersonen wird von den Behörden noch Rücksicht darauf genommen, daß man häufig Familienmitglieder oder gute Bekannte belasten müßte. Da hängt eine Fahrtenbuchauflage auch von der Schwere der Verfehlung und von der Häufigkeit der Ordnungswidrigkeiten ab.

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@ alfa: Kein Ahnung weshalb da im moment schon fahrtenbuch geführt werden muß, aber ich glaub das ist wegen dem Finanzamt, damit das Auto weiter als firmenwagen laufen kann, vor ein paar monaten war das noch nicht so.

 

Was meint ihr jetzt was ich machen soll ? Ist es sinnvoller wenn ich die Punkte einfach kassiere ?

 

MFG Ron

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