Peace47 0 Posted December 26, 2020 Report Share Posted December 26, 2020 Moin moin, ich war Ewigkeiten nicht mehr hier.. Da hatte das Forum noch das alte Design.. Ich hab ne kurze Frage.. Am 07. oder 8. Okt. 2019 war ich nach langer Krankheit wieder den ersten Tag im Job.. Bin zu nem Außendiensttermin (war wichtig) unterwegs und die falsche Adresse (Straße gibts zweimal in der Region Hannover) ins Navi eingeben.. Als ich es merkte geärgert, gewendet und und kräftig ins Pedal gedrückt. Nen Monat später kam Post. 26 kmh zu viel. Den mobilen Blitzer hatte ich gar nicht bemerkt. Leider hab ich den Bescheid nicht mehr und weiß somit nicht mehr genau wann der einging. Ich konnte lediglich gerade gucken das ich die 128,50€ am 06.01.20 überwiesen habe... (erster Punkt in 15 Jahren) Heute A2 kurz unaufmerksam weil ich am Radio fummelte.. Da ging müsste es gerade von ohne Beschränkung auf 120 auf 100 kmh runter gegangen sein.. Bin ca mit 140 rein.. Also die beiden Vergehen waren ja defintiv nach Ablauf des einen Jahres und ich dürfte somit dem Fahrverbot entgehen oder?(ärger mich übelst, da ich sonst chillig 130 Tempomat rechte Spur fahre). Oder zählt beim ersten der Busßgeldbescheid und beim zweiten das Datum des Vergehens? Sollte ich was beachten? Über die Dummerheit und das Fehlverhalten brauchen wir nichts sagen. Beides ohne Zweifel. Ich danke euch vielmals und wünsche schöne letzte Tage im alten Jahr. Beste Grüße Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 26, 2020 Report Share Posted December 26, 2020 Hallo und noch ein Frohes (Rest-)fest, es zählt die Zeit zwischen Rechtskraft des ersten Bescheides und Tattag der zweiten "Untat". Wäre natürlich schön, wenn du wüsstest, wann der erste Bescheid rechtskräftig geworden ist - es ist sehr knapp. Solltest du direkt nach Erhalt gezahlt haben: dann war das Jahr noch nicht rum. Wenn du die 14 Tage nach Rechtskraft abgewartet hast, wir es noch hingehauen haben, dass du Glück hattest. Irgendwo dazwischen liegt es - dir bleibt also nichts, als abzuwarten. CU HaWeThie 1 Quote Link to post Share on other sites
Heintz 107 Posted December 26, 2020 Report Share Posted December 26, 2020 Nur wenn verspätet gezahlt wurde, dürfte die Rechtskraft vor dem 26.12.19 eingetreten sein. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted December 27, 2020 Report Share Posted December 27, 2020 Dann rechne mal vom 6.1.20 zwei wochen rückwärts...... Quote Link to post Share on other sites
Peace47 0 Posted March 29, 2021 Author Report Share Posted March 29, 2021 Moin moin, bisher habe ich lediglich vor drei Wochen die Aufforderung erhalten 100€ Busgeld + Gebühren zu zahlen. 30 kmh zu viel. Es war vermerkt das sich die Sachbearbeitung entschieden habe das Bußgeld um 20€, vorheriger Eintragungen, zu erhöhen. Ansonsten keine weiteren Hinweise. Den Zeugenfragebogen des ersten Vergehens habe ich übrigens gefunden, der war datiert vom 21. Oktober 2019. Meint ihr da kommt evtl. noch was oder ist es wahrscheinlich damit abgeschlossen und ich hatte Glück und ich hab zu spät gezahlt und es war somit etwas früher rechtskräftig? Vielen Dank auf jeden Fall für eure ganzen Antworten. Quote Link to post Share on other sites
hawethie 278 Posted March 30, 2021 Report Share Posted March 30, 2021 Zahlen und gut ist. da sollte nichts mehr hinterher kommen. Zu Sicherheit kannst du Rechtsmittelverzicht erklären - dann darf da auch nix mehr hinterherkommen Quote Link to post Share on other sites
Heintz 107 Posted March 30, 2021 Report Share Posted March 30, 2021 Da die SB die Voreintragung ja erfasst hat, hätte sie dann auch ein FV verhängen müssen. Also kann nichts mehr kommen. Quote Link to post Share on other sites
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