Aka 233 Posted February 24, 2018 Report Share Posted February 24, 2018 Angabe einer nicht existierenden Person im Anhörungsbogen: Freispruch des Verkehrsteilnehmers (www.juris.de) Gericht/Institution: OLG StuttgartErscheinungsdatum: 20.02.2018Entscheidungsdatum: 20.02.2018Aktenzeichen: 4 Rv 25 Ss 982/17 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted February 24, 2018 Report Share Posted February 24, 2018 1.000 Euro auf "Verdacht" überweisen zeugt von einer gewissen Risikobereitschaft.Ob zahlen und Fahrer (Rentner / Student) beschäftigen teurer gekommen wäre?Droht ein Fahrtenbuch? Quote Link to post Share on other sites
BamBam 120 Posted February 24, 2018 Report Share Posted February 24, 2018 Doppelt:http://www.radarforum.de/forum/index.php/topic/50744-tempolimit-uberschreiter-narrt-justiz/ Quote Link to post Share on other sites
Aka 233 Posted February 24, 2018 Author Report Share Posted February 24, 2018 ...die "1000,- EUR" sind ja eigentlich das Uninteressanteste an der Geschichte.Interessanter finde ich die Frage, ob man sich einen existenten Ersafa aus Fleisch & Blut, dessen Name aus irgendwelchen "komischen" Gründen -z.B. "...muß sich selbst beschuldigen, dass keine strafrechtlich relevante falsche Beschuldigung draus wird"- im Anhörungsbogen landet sparen kann, wenn man ganz einfach auf einen nicht existenten Fahrer zurückgreift? Oder wenn man ganz einfach versehentlich den Namen z.B. seines Hundes da einträgt - wäre ja vor dem Gesetz eine Sache, die man daher schlecht "falsch verdächtigen" kann. Insgesamt denke ich ein interessanter Ansatz... der berstimmt interessant zu diskutieren ist. @BamBam ...hmm, und dabei hab ich sogar gesucht, ob das Thema hier schon aufgeschlagen ist. Nach einem "Tempolimit-Überschreiter, der die Justiz narrt" hab ich allerdings nicht gesucht... eher nach einem nicht existenten Ersafa. Quote Link to post Share on other sites
Biber 715 Posted February 24, 2018 Report Share Posted February 24, 2018 Interessantes Urteil. Wahrscheinlich werden jetzt einige VT versuchen, sich auf genau diese Art und Weise rauszuwinden. Und früher oder später wird ein entsprechendes Verfahren dann vor einem anderen OLG oder vor einer anderen Kammer des selben OLG landen und es wird ein anderslautendes Urteil geben. Wenn der Betroffene dann Geld genug bzw. eine zahlungsbereite Verkehrsrechtsschutz hat, könnte das Thema vielleicht durch den BGH entschieden werden. Unabhängig davon werden wohl die Bußgeldstellen reagieren und in Zukunft sehr viel genauer hinschauen, wenn sich bei entsprechenden Übertretungen irgendjemand meldet. Das dürfte umso mehr gelten, wenn dieser irgendjemand mit dem Halter offenbar nicht verwandt ist und auch noch in einem anderen Ort wohnt. Und natürlich könnte auch der Gestezgeber reagieren. Allerdings bezweifle ich, daß das in absehbarer Zeit geschehen wird. Quote Link to post Share on other sites
Blaulicht 204 Posted February 24, 2018 Report Share Posted February 24, 2018 Eintragen ist das eine, dann aber erstmal über die drei Monate kommen. Quote Link to post Share on other sites
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