Alpha1003 0 Posted November 2, 2016 Report Share Posted November 2, 2016 HI, Ich habe einen Betroffenen-Anhörungsbogen erhalten.Allerdings möchte ich mich zum Vorwurf nicht äußern. Schicke ich den Bogen jetzt gar nicht zurück oder mache ich Angaben zur Person (mir) und kreuze nein auf die Frage an, ob ich es begangen habe.Ich möchte allerdings auch keinen anderen Fahrer benennen. Wenn ich es nicht zurückschicke, ist es ja kein Problem?Hätte ja auch von der Post verschlampt worden sein. Die melden sich ja sowieso dann noch einmal beim Halter (bin nicht ich)? Danke Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 2, 2016 Report Share Posted November 2, 2016 Wenn Du einen AHB bekommen hast und nicht der Halter bist, wurdest Du vom Halter bereits als verantwortlicher Fahrer genannt. Dann folgt bei Nicht-Äußerung in absehbarer Zeit der BGB an Dich.Damit wird Dir dann auch auch die Möglichkeit zum rechtlichen Gehör gegeben. Einen anderen Fahrer zu benennen wäre ein Straftat. Quote Link to post Share on other sites
Alpha1003 0 Posted November 2, 2016 Author Report Share Posted November 2, 2016 Nein, wurde nicht benannt.Hätte andere Gründe, welche ich jetzt nicht erläutern will. Also schick ich nichts zurück und warte auf Passbildabgleich oder BGB, wenn ich Pech habe. Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted November 2, 2016 Report Share Posted November 2, 2016 Wenn Du hier einen auf geheimnisvoll machen willst, kann (und will) ich nicht helfen. 1 Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted November 2, 2016 Report Share Posted November 2, 2016 Du bist gefahren, dein Name ist ( warum auch immer) bekannt. Du erhältst den BGB.Wenn du nicht antwortest sparst du 0,70 €. Quote Link to post Share on other sites
Recommended Posts
Join the conversation
You can post now and register later. If you have an account, sign in now to post with your account.