freuirhr 0 Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 Hi, ich bekam einen Anhörungsbogen, das ich mit 22km/h (nach Toleranzabzug) zuviel geblitzt worden bin.Gerät: Vitronic Poliscan speed Da es bei diesem Gerät anscheinend schon öfters (nach meiner Google-Recherche) zu Fehlmessungen gekommen ist, bzw. Einsprüche schon öfters angenommen wurden, würde ich gerne ebenfalls Einspruch einlegen. Meine Frage:Brauche ich dazu unbedingt einen Anwalt? Ich würde das ganze gerne erstmal selbst in die Hand nehmen.Wie gehe ich am Besten vor?Auf dem Anhörungsbogen steht, das ich eine Woche Zeit habe darauf zu antworten. An anderer Stelle habe ich von 2 Wochen Einspruchsfrist gelesen.Nutze ich den Anhörungsbogen als Einspruchsformular? Ich habe an anderer Stelle gelesen, das man eigentlich nicht auf den Anhörungsbogen antworten sollte. Oder soll ich einfach selbst nen formlosen Brief als Einspruch verfassen? Ich danke euch für eure Hilfe! Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted December 16, 2014 Report Share Posted December 16, 2014 Der Anhörungsbogen gibt Dir die Möglichkeit, Dich zum Tatvorwurf zu äussern. Du kannst dies tun - oder auch nicht.Im Ergebnis wird versucht, den verantwortlichen Fahrzeugführer zu ermitteln und zu belangen.Sollte der SB davon überzeugt sein, dass Du derjenige bist - z.B. durch Abgleich der Fotos beim EMA - bekommst Du den BGB. (Erst) gegen diesen kannst Du vorgehen. Dazu benötigst Du keinen Anwalt. Aber, warum möchtest Du die Messung anzweifeln? Hast Du einen begründeten Verdacht einer Fehlmessung? War ein Foto beim AHB? Erkennt Dich Dein Postbote auf diesem? Warst Du (ca. 50-70m) vor dem Blitz zu schnell? Quote Link to post Share on other sites
rth 515 Posted December 17, 2014 Report Share Posted December 17, 2014 @414325 hat Recht.Und erfolgreich kannst du dich nur behaupten mit Hilfe eines RA und eines Gutachters. Quote Link to post Share on other sites
anrera 48 Posted December 17, 2014 Report Share Posted December 17, 2014 Hallo, Da es bei diesem Gerät anscheinend schon öfters (nach meiner Google-Recherche) zu Fehlmessungen gekommen ist, bzw. Einsprüche schon öfters angenommen wurden, würde ich gerne ebenfalls Einspruch einlegen. ich muß mich meinen Vorrednern anschließen.Es ist zwar richtig, dass es Urteile gegen das PSS gab, aber daraus sollte man keinesfalls auf die Chancen schließen, die man selbst in so einem Fall hat.Ich möchte das hier nicht weiter erläutern - dafür gibt es andere Threads hier im Forum - aber viele der Entscheidungen gegen die PSS beruhen eben nicht auf einem 'Meßfehler' sondern darauf, dass sich ein SV nicht in der Lage sah, die Messung nachzuvollziehen.Das mag auch früher - mit älteren Versionen der PSS - so gewesen sein. Mit der aktuellen PSS sieht das aber anders aus.Wenn also der Richter nur halbwegs auf Stand ist, reicht der Verweis auf ältere Urteile nicht.Den SB kratzt das sowieso nicht, der gibt das einfach ans Gericht ab. Deshalb also zunächst die Frage ob das Messergebnis grundsätzlich stimmen kann und ob Du - aufgrund Deiner Vorgeschichte - weitere Sanktionen über die Regelbuße hinaus zu befürchten hast.Ansonsten würde ich tatsächlich vorschlagen, die Sache zu schlucken.Weil ohne VRS kann das eine sehr teure Angelegenheit mit ungewissem Ausgang werden. Ich will sicher nicht ausschließen, dass es zu Meßfehlern kommen kann - das liegt in der Natur der Sache - aber das setzt m.E. voraus, dass man - außer irgendwelcher Entscheidungen von Amtsgerichten - noch andere Anhaltspunkte hat.Also z.B. sowas wie Traktor mit 200 km/h gemessen, oder Kennzeichen und Auto/Fahrer passen nicht zusammen ... Gruß,AnReRa Quote Link to post Share on other sites
freuirhr 0 Posted November 30, 2016 Author Report Share Posted November 30, 2016 Hi und sorry das ich damals nicht geantwortet hatte wie es weiterging: Ich hatte damals die Strafe gezahlt ohne Einspruch einzulegen. Quote Link to post Share on other sites
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