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Schweiz - Konsequenzen Betrieb Rw/al?


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Ciao zusammen,

 

Habe gerade vernommen, dass seit 1.1.2013 in der CH neue Busssen gelten, wenn man mit RW/AL erwischt wird. Habe mittlerweile ewig das Natz abgesucht aber nichts finden können...

 

Weiss hier vielleicht jemand Bescheid, was sich geändert hat?

 

Danke und LG

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Die Busse für die Verwendung von Geräten oder Vorrichtungen, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen hat sich nicht geändert. Sie ist nicht in der Bussenliste enthalten und wird im ordentlichen Verfahren in jedem Einzelfall festgelegt.

 

Seit 1. Januar 2013 unterscheidet der Gesetzgeber jedoch explizit zwischen Geräten, die dazu bestimmt sind, die behördliche Kontrolle des Strassenverkehrs zu erschweren, zu stören oder unwirksam zu machen einerseits (z.B. Valentine One) und Geräten, die nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt sind, aber dazu verwendet werden, andererseits (z.B. Navis und Smartphones mit Radarwarn-App, und wenn man richtig argumentiert auch Amigo und GPS Reminder).

 

Die Differenzierung war notwendig, weil die Einziehung und Vernichtung von Geräten, die nicht primär zur Warnung bestimmt sind, unverhältnismässig (und damit verfassungswidrig) ist. Navis und Smartphones mit Warnfunktion können nun nicht mehr eingezogen und vernichtet werden.

Geräte, die zur Warnung bestimmt sind, werden auch weiterhin eingezogen und vernichtet.

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Das Gesetz wurde geändert, nicht die Bussen.

 

Es ist jetzt ausdrücklich verboten, vor behördlichen Kontrollen öffentlich zu warnen.

 

Bei technischen Hilfsmittel gibt es keine Änderungen, diese werden eingezogen und vernichtet.

 

«Verboten sind alle technischen Hilfsmittel, die vor Radarfallen oder Verkehrskontrollen warnen. Dazu gehören auch sogenannte Echtzeitwarnungen, Apps auf Smartphones und der kombinierte Einsatz von GPS-Systemen. Das Verbot gilt für mobile und fix installierte Messgeräte»

 

Die Franzosen haben ein Gerät auf GPS-Basis, diese sind in Frankreich legal, aber in der Schweiz werden sie eingezogen und vernichtet, dazu gibt es Busse plus Fahrverbot. Coyote heisst das Ding.

 

http://bazonline.ch/basel/stadt/Automobilisten-freuten-sich-ueber-Warnhinweis/story/20562853

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Bei technischen Hilfsmittel gibt es keine Änderungen, diese werden eingezogen und vernichtet.

 

Das ist falsch (wie du weisst). Geräte, die nicht primär zur Warnung vor behördlichen Kontrollen des Strassenverkehrs bestimmt sind, aber dazu verwendet werden, (z.B. Navis und Smartphones mit Radarwarn-App, und wenn man richtig argumentiert auch Amigo und GPS Reminder) werden nicht eingezogen.

 

Die Franzosen haben ein Gerät auf GPS-Basis, diese sind in Frankreich legal, aber in der Schweiz werden sie eingezogen und vernichtet, dazu gibt es Busse plus Fahrverbot. Coyote heisst das Ding.

 

Sehr interessantes Gerät. Ob es unter Art. 98a Abs. 1 lit. a SVG fällt (und damit eingezogen und vernichtet würde) ist völlig offen. Weder das Bundesgericht, noch die soeben stichprobenartig abgefragten Obergerichte haben sich bisher dazu geäussert. Auf den ersten Blick überwiegen auch hier legitime Verwendungszwecke, so dass die Warnfunktion untergeordneter Natur sein dürfte.

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Weder das Bundesgericht, noch die soeben stichprobenartig abgefragten Obergerichte haben sich bisher dazu geäussert.

 

Glaubst ja wohl kaum das diese sich dazu äussern werden.

Das erledigt der Zoll. Wieso fragst du da nicht an?

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Weder das Bundesgericht, noch die soeben stichprobenartig abgefragten Obergerichte haben sich bisher dazu geäussert.

 

Glaubst ja wohl kaum das diese sich dazu äussern werden.

Das erledigt der Zoll. Wieso fragst du da nicht an?

 

Werter «Egal»,

 

Bitte dringend ein Buch über die Gewaltenteilung im Staat lesen! Meine Empfehlung: Haller/Kölz/Gächter, Allgemeines Staatsrecht, 4. Auflage, Basel 2008, S. 186 ff.

 

Ich glaube nicht nur, dass sich Obergerichte und Bundesgericht (zu der Frage, ob das Gerät «Cobra» unter 98.1a oder 98.3c SVG fällt) äussern werden, sondern ich weiss es. Der Zoll ist Teil der Exekutive und hat als solcher keine Befugnis, Recht zu sprechen. Der Zoll wendet lediglich das Recht an, was von Legislative und Judikative vorgegeben wird.

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