xxxxyyyy 0 Posted March 20, 2012 Report Share Posted March 20, 2012 Hallo, begeht man 2 Ordnungswidrigkeiten, die zusammen addiert 4 Punkte bedeuten...bekommt man dann ein Fahrverbot oder werden die einzelnen Ordnungswidrigkeiten gesehen, die einzeln unter 4 Punkte liegen betrachtet, was wohl kein fahrverbot bedeuten würde...oder? Wie verhält sich das? Quote Link to post Share on other sites
hartmut 617 Posted March 20, 2012 Report Share Posted March 20, 2012 Um was geht es? MfG. hartmut Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 20, 2012 Report Share Posted March 20, 2012 Eine ähnliche Frage hattest Du hier schon mal gestellt und da wurden Dir die Unterschiede Tateinheit/Tatmehrheit bereits aufgezeigt. Im übrigen kommt es auch auf den Einzelfall an den Du hier aber nicht ausführst. Quote Link to post Share on other sites
xxxxyyyy 0 Posted March 20, 2012 Author Report Share Posted March 20, 2012 Es geht hier um folgendes: 2 Ordnungswidrigkeiten, die zusammen addiert 4 Punkte bringen=Fahrverbot oder nicht Fahrverbot? Als Tateinheit und als Tatmehrheit gibt es vermutlich da auch einen Unterschied, oder? Quote Link to post Share on other sites
QTreiberin 807 Posted March 20, 2012 Report Share Posted March 20, 2012 Tja, bei so genauen Angaben, kann vieles passieren.... Tateinheit, Tatmehrkeit, Fahrverbot, kein Fahrverbot, erhöhtes Bußgeld, kein erhöhtes Bußgeld etc... evtl. gibt es einen Unterschied, vielleicht aber auch nicht. Quote Link to post Share on other sites
u14325 243 Posted March 20, 2012 Report Share Posted March 20, 2012 Es geht hier um folgendes: 2 Ordnungswidrigkeiten, die zusammen addiert 4 Punkte bringen=Fahrverbot oder nicht Fahrverbot? Als Tateinheit und als Tatmehrheit gibt es vermutlich da auch einen Unterschied, oder? Wie Du es möchtest. "0 Punkte + 4 Punkte = 4 Punkte" sowie "0 Monate Fahrverbot + 1 Monat Fahrverbot = 1 Monat Fahrverbot". Zum Beispiel: OWI 1: außerhalb geschlossener Ortschaften 19 km/h zu schnell gefahren -> 30 Euro (Punkte oder ein Fahrverbot drohen nicht) OWI 2: Ampel bei „Rot“ überfahren mit Gefährdung oder Sachbeschädigung -> 4 Punkte in Flensburg und 125 EUR, 1 Monat Fahrverbot Ist doch ganz einfach, oder? Quote Link to post Share on other sites
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